Die Abgeltungssteuer ist zu zahlen auf Policen, die auf einmal ausgezahlt werden und weniger als 12 Jahre gelaufen sind oder vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Wenn beide Bedingungen erfüllt sind (nach dem 62. Lebensjahr ausbezahlt und 12 Jahre gelaufen), muss nur die Hälfte des Gewinns versteuert werden.
Wenn eine Rente aus einer Versicherung ausbezahlt wird, muss nur der Ertragsanteil besteuert werden. Wie dieser berechnet wird, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Wieviel
Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zzgl. Soli (5,5%) und zzgl. Kirchensteuer (je nach Konfession und Bundesland), beides gerechnet auf diese 25% Abgeltungssteuer. Die gute Nachricht ist: Wenn der individuelle Steuersatz niedriger ist, muss man nur mit diesem „bezahlen“.
Die Ertragsanteilsbesteuerung erfolgt nach Tabelle. Hört sich komisch an, aber was ist schon einfach in deutscher Steuergesetzgebung?! Je nachdem, mit welchem Alter man in Rente geht und die erste Rente aus der Versicherung erhält, wird ein Prozentsatz der Rente als sogenannter Ertragsanteil festgelegt, der dann mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist. Mit 65 Jahren beträgt dieser aktuell 18 %. Wenn Sie also 100 EUR Rente aus der Versicherung bekommen, werden 18 EUR davon als Gewinn definiert, die Sie dann mit Ihrem Steuersatz zu versteuern haben. Wenn Sie einen Steuersatz von 10% hätten, wären das 1,80 EUR.
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