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Eine Rechtschutzversicherung ist ein wichtiger Schutz für Streitigkeiten die im Leben immer mal wieder auftreten können: ob Streitigkeiten mit einem Arbeitgeber oder bei einem Verkehrsunfall, der Rechtsschutz kann Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

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Näheres zur Rechtsschutzversicherung:

Die Rechtsschutzversicherung ist eine wichtige Versicherung wenn es darum geht, sich vor den finanziellen Folgen von anwaltlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten zu schützen. Neben Sondertarifen für unsere Kunden gibt es spezielle Nachlässe für öffentlichen Dienst und Sonderaktion, scheuen sie nicht uns zu kontaktieren. Eine Rechtschutzversicherung gibt besteht aus fünf wesentlichen Bausteinen:

  1. Wohn und Mietrecht
  2. Berufsrecht/ Arbeitsrecht
  3. Verkehrsrecht
  4. Spezialstrafrecht

Rechtsschutzversicherung – Worauf ist zu achten?:

Der Privatrechtsschutz umfasst beispielsweise Streitigkeiten mit Ämter und Behörden auch in Steuer oder soziale Angelegenheiten.

Der Berufsrechtsschutz sichert Streitigkeiten mit Arbeitgebern, zum Beispiel wegen Abfindung, Wiedereinstellung, Kündigung und Aufhebungsverträgen (diese können ebenfalls mitversichert werden). Vorsicht beim Rechtschutz über Gewerkschaften, dort ist meistens nur die erste Instanz und keine freie Anwaltswahl versichert! Auch hier ist eine private Ergänzung sinnvoll, besonders für Beamte und den öffentlichen Dienst.
Im Verkehrsrechtschutz geht es um Streitigkeiten als Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer etc. Es werden beispielsweise auch Gutachter- und Sachverständigenkosten über die Rechtschutzversicherung abgedeckt.
Im Wohnrechtsschutz als Mieter oder Eigentümer werden Nachbarschaftsstreitigkeiten, Streitigkeiten wegen Anliegerkosten oder eben mit dem Vermieter abgedeckt.
Spezialstrafrechtsschutz schütz bei Streitigkeiten, bei denen die Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt, zum Beispiel wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Personenschäden oder ähnlichen.

Als nichtselbstständiger geltenden Angestellte, Beamte und Arbeiter bzw. solche Personen, die nicht gewerblich sind oder auf irgendeine Art und Weise Weise selbstständig tätig sind.
Es wird unterschieden zwischen Single und Familientarifen. Bei Familientarifen sind auch die Kinder der Familie bis zum Abschluss der Erstausbildung oder des Studiums (Bachelor) mitversichert. In allen Tarifen können auch Kinder bist einer gewissen Altersgrenze beschränkt mitversichert sein. Ein Familientarif ist auch möglich wenn man zwar nicht verheiratet ist, aber einen gemeinsamen Hauptwohnsitz hat. Dann ist dieser Tarif sogar günstiger als zwei getrennte Rechtschutzversicherungen.

 

Erklärvideo zur Rechtsschutzversicherung:

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