Die Frist beträgt meistens 14 Tage zum Monatsende. Sie kann in manchen Fällen auch abweichen und erst zum Ende des übernächsten Monats möglich sein.
Die Auszahlung von Rentenbeginn ist der sogenannte Rückkaufswert. Dieser lässt sich meistens in einer Tabelle in der Police nachschauen.
Grob gerechnet kann man sagen: Einzahlung – Kosten + Gewinne= Auszahlung
Die Auszahlung nach Rentenbeginn wird etwas anders gerechnet. Meist handelt es sich um ein sogenanntes Restkapital:
Einzahlung- Kosten + Gewinne – ausgezahlte Renten = Auszahlung.
Grundsätzlich sollte man keine Versicherung unter dem Ablauf von 7 Jahren kündigen. Die Abschlusskosten einer Versicherung müssen bei Sparverträgen auf die ersten fünf Jahre verteilt werden, bei Einmalanlagen werden sie genauso wie bei Fondsanlagen direkt abgezogen.