Alle wichtigen Informationen zur Einmalanlage Rentenversicherung - #besserfairsichert

Alle wichtigen Informationen zur Einmalanlage Rentenversicherung

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Wenn eine Lebens- oder Rentenversicherung zum Renteneintritt fällig wird bietet es sich auf jeden Fall an zu schauen, ob man nicht mit dem gleichen Geld (als Einmalanlage) bei einer anderen Versicherung höhere Rente bekommt.

Gleiches gilt für überschüssiges Geld auf Konten oder zur Sicherung eines Depots für die Altersvorsorge.

 

Was ist eine Einmalanlage in Versicherungspolicen
Wozu Einmalanlage?

Eine Einmalanlage in eine Versicherung hat verschiedene Vorteile und unterschiedliche Hintergründe.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Möglichkeit der Geldanlage in Versicherungen sowohl steuerliche als auch erbrechtliche Vorteile bietet.

Darüber hinaus haben Versicherungen gegenüber Fonds und Immobilien weitere Vorteile, hauptsächlich hinsichtlich Sicherheit und Planbarkeit sind sie diesen Überlegen.

Begriffe zur Versicherungsanlage

Rentenversicherung; mit Rentenversicherung ist nicht die gesetzliche Rentenversicherung gemeint, sondern ein Anlageprodukt bei einer Versicherung, dass eine lebenslange Rentenzahlung gewährleisten kann. Wird oft mit der Lebensversicherung synonym verwendet, das ist aber falsch.

Lebensversicherung; oft mit der Rentenversicherung verwechselt. Die Lebensversicherungen entscheiden sich von Rentenversicherungen dadurch, dass man eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen muss und bei Tod die abgeschlossene Versicherungssumme direkt an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Das hat die Rentenversicherung nicht. Bei der Lebensversicherung wird außerdem bei Rentenbeginn die Versicherungssumme ausbezahlt.

Rentengarantiezeit; Die Rentengarantiezeit ist bei Versicherungen der Zeitraum, in der die vereinbarte Rente auf jeden Fall ausbezahlt wird, unabhängig davon, ob der Versicherte in dieser Zeit stirbt. Beginn der Rentengarantiezeit ist der Tag der ersten Auszahlung.

Renteneintrittsalter; Ist das Alter, in dem der Versicherungsnehmer in Rente geht. Bei Antragsstellung handelt es sich dabei um ein Zielalter, dass auch in gewissen Grenzen vorgezogen oder zurückgestellt werden kann.

Beitrag; Der Beitrag ist die vereinbarte Einzahlung in die Police. Bei Einmalanlagen handelt es sich meistens um eine einmalige Summe. Es kann auch monatlich oder regelmäßig einbezahlt werden oder sogar regelmäßig plus Einmalanlage.

Garantierte Rente/ Kapitalabfindung; Bei Rentenversicherungen hat man zum Renteneintritt in der Regel die Wahl, ob man eine monatliche Rente bekommen oder sich das Guthaben ausbezahlen lassen will. Die Kapitalabfindung ist dann gleich Einzahlung minus Kosten plus Garantiezins plus Überschüsse.

Die garantierte Rente wird berechnet aufgrund des Kapitals, das zum Rentenbeginn zur Verfügung steht, umgerechnet auf die statistische Lebenserwartung. Nicht zur Garantie gehören Zinsen, die der Versicherer über den Garantiezins hinaus erwirtschaftet. Diese kommen ggf. on Top.

Überschüsse; Die „Zinsen“, die der Versicherer über den Garantiezins (gesetzlichen Mindestzins) hinaus erwirtschaftet. Diese sind sehr unterschiedlich und nur drei Versicherer schreiben diese wirklich gut und dürfen sie nicht wieder weg-kürzen.

Warum sollte ich eine Einmalanlage tätigen?

Eine Einmalanlage in einer Versicherung bietet nicht nur attraktive Renditen sondern auch ein hohes Maß an Sicherheit. Darüber hinaus lässt sich ein zusätzliches Einkommen in der Rente generieren und auch Vererbungsmöglichkeiten flexibler als bei anderen Produkten nutzen.

Wenn eine Lebens- oder Rentenversicherung zum Renteneintritt fällig wird bietet es sich auf jeden Fall an zu schauen, ob man nicht mit dem gleichen Geld (als Einmalanlage) bei einer anderen Versicherung höhere Rente bekommt.

Auch zum Ersetzen von Depots oder niedrig verzinsten Konten bei der Bank kann eine Versicherungsanlage eine interessante Ergänzung sein.

Welchen Vorteil hat eine Einmalanlage (in Versicherungen)?

Einmalanlagen in Versicherungen bieten die Möglichkeit, Geld lukrativ an zu legen.

In Versicherungen besteht je nach Anlagemotor die Chance, das eigene Geld wertbeständiger und rentabler als in einem Fondsdepot an zu legen.

Darüber hinaus kann man sich durch die Renten, die die Versicherung ausbezahlt, ein schönes Zusatzeinkommen in der Rente zulegen und die Versicherung trägt das „Langlebigkeitsrisiko“. Das bedeutet wenn das Geld auf einem Depot oder in der Versicherung aufgebraucht wäre durch die Rentenzahlung, muss die Versicherung die garantierte Rente weiter Zahlen, egal wie lange der Versicherungsnehmer lebt. Eine Bank tut das nicht.

Die Versicherung bietet sich auch an, um Gelder zu vererben oder im Todesfall weiter zu geben. Manche unserer Mandanten sind Vertragsinhaber in der dritten Generation. Alternativ bieten Versicherungen auch die Möglichkeit, das Geld völlig beliebig an Personen, Vereine oder Institutionen zu vererben, wenn das gewünscht ist.

auf einen Blick
Welchen Nachteil hat eine Einmalanlage?

Der Nachteil der Einmalanlage ist der, dass das Geld natürlich erst einmal angelegt ist und nicht mehr direkt verfügbar. Wegen den Abschlusskosten ist es außerdem nicht ratsam in einer Versicherung anzulegen, wenn man es nicht ernst meint sondern die Police zeitnah wieder kündigt.

auf einen Blick

Für wen lohnt sich eine Einmalanlage? Für wen lohnt es sich nicht?

Die Einmalanlage lohnt sich für denjenigen, der über ein Guthaben verfügt, dass er für die Altersvorsorge investieren möchte oder der eine fällige Lebensversicherung hat. Unter einem Kapital von 15.000 EUR sollte man jedoch von einer solchen Anlage zur Aufbesserung der Rente absehen, sondern vielleicht eher eine Schatzbrief-Version der Versicherung wählen.

Außerdem eignet sich die Einmalanlage für konservative und sicherheitsorientierte Anleger. Für spekulative Anlagen ist diese Gestaltung eher nicht geeignet.

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Übersicht

Für welchen Zeitraum kann man eine Einmalanlage abschließen?

Die Einmalanlage kann man in zwei verschiedenen Varianten abschließen. Die beiden Varianten unterschieden sich lediglich in der Laufzeit bis zum Rentenbeginn:

Aufgeschobene Version: Wenn von der Anlage bis zum gewünschten Rentenbeginn noch mindestens ein Jahr oder mehr Zeit liegt, spricht man von der aufgeschobenen Rentenversicherung.

Sofortbeginnende Version: Wenn direkt nach der Einzahlung die Rentenauszahlung beginnen soll, zum Beispiel weil die garantierte Rente höher ist als bei der fälligen Lebensversicherung, spricht man von der sofortbeginnenden Rentenversicherung.

Welche Anlageformen gibt es?

Es gibt fünf verschiedene Anlageformen, die es unbedingt zu unterscheiden gilt:

1) Klassische Rentenversicherung; die Versicherung legt das Geld konservativ an, man bekommt den Mindestgarantiezins plus Überschüsse in unbekannter Höhe.

2) Fondsgebundene Rentenversicherung; die Versicherung investiert das Geld in Fonds, die der Kunde evtl. mit Berater sich aussucht. Rendite und Wert der Police hängen ausschließlich mit der Fondsentwicklung zusammen.

3) Indexgebundene Rentenversicherung; Die Rendite der Versicherungspolice folgt einem ausgewählten Index (bspw. EuroStoxx50). Positive Gewinne werden gesichert, eine negativer Jahresverlauf hat keine Auswirkung auf das Guthaben.

4) With-profit Rentenversicherung; britische Anlageform der Versicherung und ca. 300 Jahre alt. Hohe Sicherheit trotz attraktiver Kapitalmarktrenditen. Gedanklich eine Mischung aus den klassischen und fondesgebundenen deutschen Varianten.

5) Dreitop-Hybrid; deutsche Variante des with-profit. Anlage in Fonds aber mit „Sicherheitsnetz“.

Sonderfall: Nachhaltige-klassische Rentenversicherung; klassisches Produkt wie in 1) allerdings mit hohem Anlageanteil in grüne und nachhaltige Investments. Für Umweltbewusste.

Welche der Anlageformen die beste für den Anleger ist, ist stark abhängig von dem Sicherheitsbedürfnis, dem Alter und dem Betrag der Anlage. Eine Pauschalaussage ist hier nicht möglich.

Worauf sollte ich im Vergleich der Einmalanlagen achten?

Im Grunde gibt es eine Handvoll Eckdaten, an denen man den Vergleich festmachen sollte. Zum einen die Abschlussgebühren, aber auch die garantierte Rente und die Anlageform sollten sich genau angeschaut werden. Gerade bei der garantierten Rente wird gerne „getrickst“.

Vergleichsportale/Versicherungen
Nicht nur der Preis

Nicht nur der Preis ist entscheidend, sprich die Abschlusskosten. Als Versicherungsmakler bekommen wir auch unseren Anteil davon ab. Machen Sie sich aber bitte bewusst, dass Sie auch den Service und die Beratung „mitkaufen“. Niemand bietet eine Dienstleistung völlig kostenlos an. Wir versuchen es für Sie möglichst transparent zu gestalten.

Außerdem sagen die Abschlusskosten nur wenig über die Qualität einer Anlage. Es gibt viele Fälle, in denen die Abschlusskosten zwar bei Versicherer A höher waren als bei B, Versicherung A aber laufend höhere Gewinne erzielt und den Kunden gutschreibt.

Matrix der Faktoren/Übersicht

Kann ich eine Einmalanlage-Versicherung kündigen?

Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich möglich.

Kündigungsfristen

Die Frist beträgt meistens 14 Tage zum Monatsende. Sie kann in manchen Fällen auch abweichen und erst zum Ende des übernächsten Monats möglich sein.

Beträge

Die Auszahlung von Rentenbeginn ist der sogenannte Rückkaufswert. Dieser lässt sich meistens in einer Tabelle in der Police nachschauen.

Grob gerechnet kann man sagen: Einzahlung – Kosten + Gewinne= Auszahlung

Die Auszahlung nach Rentenbeginn wird etwas anders gerechnet. Meist handelt es sich um ein sogenanntes Restkapital:

Einzahlung- Kosten + Gewinne – ausgezahlte Renten = Auszahlung.

Beachten

Grundsätzlich sollte man keine Versicherung unter dem Ablauf von 7 Jahren kündigen. Die Abschlusskosten einer Versicherung müssen bei Sparverträgen auf die ersten fünf Jahre verteilt werden, bei Einmalanlagen werden sie genauso wie bei Fondsanlagen direkt abgezogen.

Um mit der Rendite die Kosten auszugleichen, braucht man wie für alles im Leben etwas Zeit.

Kann ich die Anlagesumme aufstocken?

Ja, eine Erhöhung ist bei den meisten Versicherungen möglich und kann durchaus Sinn machen. Es wird nur für den Erhöhungsbetrag eine neue Abschlussgebühr fällig, sie unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung.

Kann ich mir Geld entnehmen?

Zu dieser Frage gibt es ein ganz klares „Jaein“. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif gibt es auch Entnahmeoptionen. Einer der besten Anbieter macht es so, dass man jederzeit entnehmen kann solange ein Mindestguthaben von 5.000 EUR nicht unterschritten wird. Wenn man bspw. 10% des Guthabens entnimmt, wird auch die monatliche Rente nur um 10% gekürzt. Dies ist eine sehr elegante Lösung.

Was passiert mit dem Geld wenn ich sterbe?

Wenn der Vertragsinhaber stirbt, greift der folgende Ablaufplan:

Ablaufplan

1) Wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart ist und der Vertragsinhaber stirbt in dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit noch weiter ausbezahlt.

2) Wenn danach noch Geld vorhanden ist oder die Rentengarantiezeit abgelaufen ist, wird der aktuelle „Vertragsstand/ Kontostand“ ermittelt.

3) Wenn ein „Begünstigter im Todesfall“ eingetragen ist (kann ein Mensch, Verein oder Institut sein) bekommt dieser das Restkapital. (Vorsicht bei Riester, Rürup und betrieblicher Altersvorsorge. Bei denen kann erbberechtigt nur der Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder sein)

Alternativen

Alternativ gibt es auch Policen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden können, quasi als Geldaufbewahrungsmittel. Die Ausführungen würden den Rahmen sprengen, sind aber sehr interessant.

Welche steuerlichen Auswirkungen muss ich berücksichtigen?

Auf alles in Deutschland muss man Steuern zahlen, die Frage ist nur wann und wie viel?

Was für Steuer

Zwei Steuern sind für Versicherungen maßgeblich: die Abgeltungssteuer und die Einkommenssteuer.

Die Abgeltungssteuer ist zu zahlen auf Policen, die auf einmal ausgezahlt werden und weniger als 12 Jahre gelaufen sind oder vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Wenn beide Bedingungen erfüllt sind (nach dem 62. Lebensjahr ausbezahlt und 12 Jahre gelaufen), muss nur die Hälfte des Gewinns versteuert werden.

Wenn eine Rente aus einer Versicherung ausbezahlt wird, muss nur der Ertragsanteil besteuert werden. Wie dieser berechnet wird, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wieviel

Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zzgl. Soli (5,5%) und zzgl. Kirchensteuer (je nach Konfession und Bundesland), beides gerechnet auf diese 25% Abgeltungssteuer. Die gute Nachricht ist: Wenn der individuelle Steuersatz niedriger ist, muss man nur mit diesem „bezahlen“.

Die Ertragsanteilsbesteuerung erfolgt nach Tabelle. Hört sich komisch an, aber was ist schon einfach in deutscher Steuergesetzgebung?! Je nachdem, mit welchem Alter man in Rente geht und die erste Rente aus der Versicherung erhält, wird ein Prozentsatz der Rente als sogenannter Ertragsanteil festgelegt, der dann mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist. Mit 65 Jahren beträgt dieser aktuell 18 %. Wenn Sie also 100 EUR Rente aus der Versicherung bekommen, werden 18 EUR davon als Gewinn definiert, die Sie dann mit Ihrem Steuersatz zu versteuern haben. Wenn Sie einen Steuersatz von 10% hätten, wären das 1,80 EUR.

Tipps

Für kurze Anlagen oder zum Geld lukrativ parken empfiehlt sich nicht die Einmalanlage in einer „normalen Rentenversicherung“, sondern die Anlage als Schatzbrief. Das sind Rentenversicherungsprodukte mit niedrigen Kosten und sowohl Zuzahlungs- als auch Entnahmeoptionen.

Im Vergleichsrechner unten sind nicht alle möglichen Tarife enthalten, sondern nur eine kleine Auswahl. Der Bereich der Einmalanlagen ist komplex und sollte daher, zumindest telefonisch oder online, begleitet werden. Gerade wegen der vielfältigen Anlagekonzepte der Versicherer.