Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Einmalanlage in eine Rentenversicherung
Die Abgeltungssteuer ist zu zahlen auf Policen, die auf einmal ausgezahlt werden und weniger als 12 Jahre gelaufen sind oder vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Wenn beide Bedingungen erfüllt sind (nach dem 62. Lebensjahr ausbezahlt und 12 Jahre gelaufen), muss nur die Hälfte des Gewinns versteuert werden.
Wenn eine Rente aus einer Versicherung ausbezahlt wird, muss nur der Ertragsanteil besteuert werden. Wie dieser berechnet wird, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Wieviel
Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zzgl. Soli (5,5%) und zzgl. Kirchensteuer (je nach Konfession und Bundesland), beides gerechnet auf diese 25% Abgeltungssteuer. Die gute Nachricht ist: Wenn der individuelle Steuersatz niedriger ist, muss man nur mit diesem „bezahlen“.
Die Ertragsanteilsbesteuerung erfolgt nach Tabelle. Hört sich komisch an, aber was ist schon einfach in deutscher Steuergesetzgebung?! Je nachdem, mit welchem Alter man in Rente geht und die erste Rente aus der Versicherung erhält, wird ein Prozentsatz der Rente als sogenannter Ertragsanteil festgelegt, der dann mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist. Mit 65 Jahren beträgt dieser aktuell 18 %. Wenn Sie also 100 EUR Rente aus der Versicherung bekommen, werden 18 EUR davon als Gewinn definiert, die Sie dann mit Ihrem Steuersatz zu versteuern haben. Wenn Sie einen Steuersatz von 10% hätten, wären das 1,80 EUR.
- Sind die Abschlusskosten bei Einmalanlage in Versicherungen wichtig?
- Welche Vorteile hat die Einmalanlage in einer Rentenversicherung?
- Welche Nachteile hat die Einmalanlage in einer Rentenversicherung?
- Welche steuerlichen Auswirkungen gibt es?
- Welche Anlageformen gibt es für die Einmalanlage?
- Was passiert mit der Einmalanlage wenn ich versterbe?
- Wozu brauche ich eine Einmalanlage/ wichtige Begriffe
- Kann ich eine Einmalanlage kündigen und was ist dabei zu beachten?
- Kann ich die Einmalanlage aufstocken oder Geld entnehmen?
- Für wen lohnt sich die Einmalanlage, für wen nicht?
- Für welchen Zeitraum muss ich eine Anlage in eine Rentenversicherung anlegen?
- Direkt zum Vergleichsrechner für Einmalanlagen
- Alle Informationen zur Einmalanalge Rentenversicherung in der Übersicht
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den steuerlichen Auswirkungen der Einmalanlage in eine Rentenversicherung
Antwort: Im Allgemeinen wird die Einmalanlage in eine private Rentenversicherung nachgelagert besteuert. Das bedeutet, während der Ansparphase (bis zum Rentenbeginn) fallen in der Regel keine Steuern auf die erzielten Erträge an. Die Besteuerung erfolgt erst, wenn die Rente ausgezahlt wird oder du eine Kapitalabfindung wählst. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber anderen Sparformen, bei denen Erträge laufend versteuert werden müssen.
Antwort: Bei einer lebenslangen Rentenauszahlung aus einer privaten Rentenversicherung musst du nur einen geringen Teil der Rente versteuern. Dieser Anteil wird als "Ertragsanteil" bezeichnet und richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn. Je später die Rente beginnt, desto geringer ist der zu versteuernde Ertragsanteil. Zum Beispiel beträgt der Ertragsanteil für einen Rentner, der mit 65 Jahren in Rente geht, nur 18% der monatlichen Rente, der Rest ist steuerfrei.
Antwort: Wenn du dich bei Rentenbeginn entscheidest, das angesparte Kapital als Einmalzahlung (Kapitalabfindung) statt einer monatlichen Rente zu erhalten, gelten andere steuerliche Regeln. Hier kommt die sogenannte "Halbeinkünfteverfahren" ins Spiel, sofern der Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren sowie die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr (bzw. 62. Lebensjahr für Verträge ab 2012) erfolgt. Dann ist die Hälfte des Ertrags steuerfrei, die andere Hälfte unterliegt deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Andernfalls kann die volle Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlungsbetrag steuerpflichtig sein.
Antwort: Bei einer privaten, nicht geförderten Einmalanlage Rentenversicherung sind die eingezahlten Beiträge nicht als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Die steuerliche Förderung erfolgt stattdessen über die bereits erwähnte nachgelagerte Besteuerung, insbesondere die Ertragsanteilsbesteuerung im Leistungsfall. Dies unterscheidet sie von Riester- oder Rürup-Renten, bei denen die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind.
Antwort: Die Erträge aus der Einmalanlage Rentenversicherung können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein, wenn der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde ("Altverträge"). Für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, sind die Erträge nicht komplett steuerfrei. Wie unter Punkt 3 beschrieben, kann jedoch die Hälfte des Ertrags bei einer Kapitalabfindung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (Mindestlaufzeit 12 Jahre, Auszahlung nach Vollendung des 60. bzw. 62. Lebensjahres) steuerfrei sein. Eine präzise Einschätzung erfordert immer eine individuelle Betrachtung deiner Situation.