1) Wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart ist und der Vertragsinhaber stirbt in dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit noch weiter ausbezahlt.
2) Wenn danach noch Geld vorhanden ist oder die Rentengarantiezeit abgelaufen ist, wird der aktuelle „Vertragsstand/ Kontostand“ ermittelt.
3) Wenn ein „Begünstigter im Todesfall“ eingetragen ist (kann ein Mensch, Verein oder Institut sein) bekommt dieser das Restkapital. (Vorsicht bei Riester, Rürup und betrieblicher Altersvorsorge. Bei denen kann erbberechtigt nur der Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder sein)