Aufgeschobene Version: Wenn von der Anlage bis zum gewünschten Rentenbeginn noch mindestens ein Jahr oder mehr Zeit liegt, spricht man von der aufgeschobenen Rentenversicherung.
Sofortbeginnende Version: Wenn direkt nach der Einzahlung die Rentenauszahlung beginnen soll, zum Beispiel weil die garantierte Rente höher ist als bei der fälligen Lebensversicherung, spricht man von der sofortbeginnenden Rentenversicherung.
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