Des Weiteren sollte bei #Kapitallebensversicherungen , #Rentenversicherungen und #Risikolebensversicherungen und insbesondere bei #Riesterrenten daran gedacht werden, die Bezugsberechtigung im Todesfall auf den Ehepartner Zugängen wenn man das möchte. Meist werden diese Aspekte vergessen und noch nach Jahren sind Eltern oder Geschwister noch eingetragen. Im Todesfall erhält er eigene Ehepartner oder die eigenen Kinder dann nichts von dem Geld.
Diese Änderung gilt im übrigen auch für #Bausparverträge. Auch bei Bausparverträgen gilt, wer eingetragen ist bekommt das Geld außerhalb der gesetzlichen Erbfolge.
Besonders bei Risikolebensversicherungen sollte auch ab gewissen Größen an einen Versicherungsnehmerwechsel gedacht werden, damit die Todesfalleistung nicht erbschaftssteuerpflichtig werden kann.
Wer ganz sicher gehen will und auch später im Fall der Fälle Streit in der frisch gegründeten Familie vermeiden möchte, sollte neben einem Erbvertrag mit dem Ehepartner nach der Hochzeit auch ein Patientenverfügungen, Schweigepflichtentbindungen und Vorsorgevollmachten denken.
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