Besonders ist darauf zu achten, dass die richtige Versicherungssumme, also das Kapital, das im Todesfall durch die Versicherung ausbezahlt wird, gewählt wird. Bei einem Darlehen mindestens die Darlehenssumme, eher etwas mehr. Wenn die Familie abgesichert werden soll, sollten pro Kind mindestens 30.000 EUR gerechnet werden, insgesamt mindestens 100.000 EUR.
Es gibt drei Varianten einer Versicherungssumme:
- Die konstante: bis zum Ablaufalter gleich hoch
- Konstant fallend: Immer gleichmäßig fallend von Beginn bis zum Endalter (auf null)
- Annuitätisch fallend: Bei einem Darlehen ist die Risikolebensversicherungssumme immer so hoch wie die Restschuld.
So kann man den für sich geeignetsten Tarif wählen. Bei Kredit und Familie sollte trotzdem die konstante Versicherungssumme gewählt werden, um bei vorzeitigem Ableben den Hinterbliebenen ein finanzielles Polster zu schaffen. Auch wichtig: Im Todesfall haben die Erben die Beerdigungskosten zu bezahlen! (Eine Beerdigung ohne „Schnickschack“ kostet derzeit ca. 5.000 EUR. Nicht umsonst gibt es Sterbegeldversicherungen.)
Gesundheitsfragen
Natürlich werden bei einem Antrag Gesundheitsfragen und Fragen zu „Risikosportarten“ gestellt. Man muss aber nicht unbedingt zu Arzt und einen kompletten check machen, je nach Versicherer ist das erst bei Summen von 250.000 EUR oder höher notwendig. Risikosportarten, Rauchen oder Vorerkrankungen führen nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung, eher kommt es erfahrungsgemäß zu kleinen Zuschlägen auf den monatlichen Beitrag.
Wer ganz auf Nummer-Sicher gehen will, kann durch uns eine unverbindliche und anonymisierte Voranfrage bei Versicherungen veranlassen.
Natürlich ist der Beitrag abhängig von der Höhe der Versicherungssumme, dem Endalter (je später je höher das Todesfallrisiko = teurer) und dem Eintrittsalter (je früher/ gesünder) umso günstiger.
Mit diesen Parametern sollte man also spielen, um das für sich optimale Angebot zu erhalten.
Steuerlich gesehen ist ersteinmal nichts zu berücksichtigen, die Todesfallsumme ist steuerfrei. Je nach sonstigem Vermögen wird Sie unter Umständen auf die Erbmasse angerechnet. Bei Eheleuten sollte man deswegen den Bezugsberechtigten als Versicherungsnehmer und Beitragszahler einsetzen und als versicherte Person denjenigen, um den es geht.