- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Wohn-/Mietrechtsschutz (als Eigentümer oder Mieter, nicht als Vermieter)
- Verkehrsrechtsschutz
- Spezialstrafrechtsschutz.
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Der Privatrechtsschutz umfasst die Streitigkeiten die in Zusammenhang mit Privatrecht anfallen, d.h. mit anderen Personen oder Behörden.
Der Berufsrechtsschutz umfasst Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, beispielsweise wegen Kündigung, fehlenden Gehältern, Arbeitszeiten, Überstunden etc. .
Der Wohn-/Mietrechtsschutz schützt einen als Mieter gegenüber Streit mit Nachbarn oder dem Vermieter, als Eigentümer einer Immobilie bei Streit mit Nachbarn, Wohnungseigentümergemeinschaften und Ämtern. Das Vermieterrisiko bzw. den Vermieterrechtsschutz muss man separat versichern, dazu gibt es eigene Tarife.
Der Verkehrsrechtsschutz schütz bei Streitigkeiten aus der Teilnahme am Verkehr, egal als ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer. Zum Beispiel nach einem Unfall mit Gutachterkosten, zur Durchsetzung von Schadenersatz oder in der Korrespondenz mit Behörden.
Der Spezialstrafrechtsschutz ist der am meisten vernachlässigte Bereich, in dem aber andererseits die höchsten Kosten auftreten können. Sobald der Vorwurf oder Prozess einer Straftat im Raum steht, zum Beispiel wegen Verletzung einer Person oder vom Persönlichkeitsrechten (auch der Vorwurf!) schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein. In diesem Bereich unterliegen Anwälte nicht der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, sondern können Honorare frei vereinbaren, meist 200 EUR aufwärts pro Stunde.
Die Bausteine kann man in Rechtsschutztarifen meistens frei kombinieren.
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