Rechtsschutz für Freiberufler - #besserfairsichert

Rechtsschutz für Freiberufler

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Rechtsschutzversicherung für Freiberufler

Der juristische Bereich ohne Versicherungspflicht

Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht einer Rechtsschutzversicherung für Freiberufler. Das bietet den Vorteil, dass eine Prüfung des individuellen Versicherungsbedarfs durch die Selbstständigen vorgenommen werden kann. Laut von Rechtsschutzversicherungen im Vergleich, besteht keine dringende Notwendigkeit, eine Rechtsschutzversicherung für jede freiberufliche Tätigkeit und jede Branche abzuschließen. Der Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung kann sich als sinnvoll erweisen, falls Fragen zum Vertrag, finanzielle Forderungen oder die Gefahr von Streitigkeiten bestehen.

Kein Schutz durch die Privatrechtsschutzversicherung

Zu beachten ist, dass die Freiberufler, die bereits eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sich daraus kein Versicherungsschutz für gewerbliche Fragen ergibt. Nicht abgesichert sind also Streitfälle, welche im kausalen Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit stehen. Wird keine separate Versicherung für die berufliche Tätigkeit abgeschlossen, muss er eventuelle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten selbst tragen.

Rolle des Einkommens

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte der Freiberufler sein Einkommen prüfen. Vor allem in der Zeit, wo das Einkommen noch recht überschaubar ist, weil er noch Fuß fassen will, ist eine Rechtsschutzversicherung nicht sinnvoll oder zwingend erforderlich. Frühzeitig hingegen sollten die Freiberufler eine Rechtsschutzversicherung wählen, die schon fest am Markt etabliert sind. Die Folge ist eine Erhöhung des Einkommens und eine Steigerung des Lebensstandards.
Es steigt häufig mit dem Einkommen auch die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten. Diese sollten umfassend abgesichert werden.
Versicherungsschutz für Mitarbeiter

Sobald Mitarbeiter von einem Freiberufler beschäftigt werden, sollte auf die Rechtsschutzversicherung nicht verzichtet werden. Im Falle von Streitigkeiten, die aus dem Arbeitsverhältnis resultieren, strengen Angestellte häufig eine Klage an. Für die sich daraus ergebenden Kosten eines Gerichtsprozesses sollte ein Freiberufler optimal versichert sein.
Nebentätigkeit nur mit begrenzter Absicherung

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler besteht unter Umständen nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz beim Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung. Wird eine genau festgelegte Grenze des Einkommens aus der Nebentätigkeit nicht überschritten, bleibt der Arbeitsrechtsschutz in der Regel bestehen. Ergeben sich allerdings Streitigkeiten, die aus der freiberuflichen Tätigkeit resultieren, sind diese durch den Arbeitsrechtsschutz nicht versichert. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dahin gehend genauestens zu prüfen.

Prüfung des genauen Bedarfs

Zur Ermittlung des detaillierten und individuellen Versicherungsbedarfs sollten sich die Freiberufler einen Versicherungsmakler ins Boot holen. Sein Spezialgebiet sollte die Absicherung der Selbstständigen sein. Einen kompetenten Makler erkennt man daran, dass er im direkten Kontakt zu den etablierten Versicherungsgesellschaften steht. Er ist in der Lage dem Versicherten einige maßgeschneiderte Angebote vorzulegen. Der Freiberufler kann seinen Versicherungsschutz, der seien Bedürfnisse entspricht prüfen, wobei die zuleistenden Beiträge realistisch bleiben.

Gewährleistung der Absetzbarkeit von der Steuer

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