Rechtsschutz für Freiberufler
Rechtsschutzversicherung für Freiberufler
Der juristische Bereich ohne Versicherungspflicht
Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht einer Rechtsschutzversicherung für Freiberufler. Das bietet den Vorteil, dass eine Prüfung des individuellen Versicherungsbedarfs durch die Selbstständigen vorgenommen werden kann. Laut von Rechtsschutzversicherungen im Vergleich, besteht keine dringende Notwendigkeit, eine Rechtsschutzversicherung für jede freiberufliche Tätigkeit und jede Branche abzuschließen. Der Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung kann sich als sinnvoll erweisen, falls Fragen zum Vertrag, finanzielle Forderungen oder die Gefahr von Streitigkeiten bestehen.
Inhaltsverzeichnis
Kein Schutz durch die Privatrechtsschutzversicherung
Zu beachten ist, dass die Freiberufler, die bereits eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sich daraus kein Versicherungsschutz für gewerbliche Fragen ergibt. Nicht abgesichert sind also Streitfälle, welche im kausalen Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit stehen. Wird keine separate Versicherung für die berufliche Tätigkeit abgeschlossen, muss er eventuelle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten selbst tragen.
Rolle des Einkommens
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte der Freiberufler sein Einkommen prüfen. Vor allem in der Zeit, wo das Einkommen noch recht überschaubar ist, weil er noch Fuß fassen will, ist eine Rechtsschutzversicherung nicht sinnvoll oder zwingend erforderlich. Frühzeitig hingegen sollten die Freiberufler eine Rechtsschutzversicherung wählen, die schon fest am Markt etabliert sind. Die Folge ist eine Erhöhung des Einkommens und eine Steigerung des Lebensstandards.
Es steigt häufig mit dem Einkommen auch die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten. Diese sollten umfassend abgesichert werden.
Versicherungsschutz für Mitarbeiter
Sobald Mitarbeiter von einem Freiberufler beschäftigt werden, sollte auf die Rechtsschutzversicherung nicht verzichtet werden. Im Falle von Streitigkeiten, die aus dem Arbeitsverhältnis resultieren, strengen Angestellte häufig eine Klage an. Für die sich daraus ergebenden Kosten eines Gerichtsprozesses sollte ein Freiberufler optimal versichert sein.
Nebentätigkeit nur mit begrenzter Absicherung
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler besteht unter Umständen nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz beim Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung. Wird eine genau festgelegte Grenze des Einkommens aus der Nebentätigkeit nicht überschritten, bleibt der Arbeitsrechtsschutz in der Regel bestehen. Ergeben sich allerdings Streitigkeiten, die aus der freiberuflichen Tätigkeit resultieren, sind diese durch den Arbeitsrechtsschutz nicht versichert. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dahin gehend genauestens zu prüfen.
Prüfung des genauen Bedarfs
Zur Ermittlung des detaillierten und individuellen Versicherungsbedarfs sollten sich die Freiberufler einen Versicherungsmakler ins Boot holen. Sein Spezialgebiet sollte die Absicherung der Selbstständigen sein. Einen kompetenten Makler erkennt man daran, dass er im direkten Kontakt zu den etablierten Versicherungsgesellschaften steht. Er ist in der Lage dem Versicherten einige maßgeschneiderte Angebote vorzulegen. Der Freiberufler kann seinen Versicherungsschutz, der seien Bedürfnisse entspricht prüfen, wobei die zuleistenden Beiträge realistisch bleiben.
Gewährleistung der Absetzbarkeit von der Steuer
Breitband
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Rechtsschutz für Freiberufler
Antwort: Deine private Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel keine Risiken ab, die aus deiner freiberuflichen Tätigkeit entstehen. Als Freiberufler hast du spezielle Risiken, wie zum Beispiel Streitigkeiten mit Kunden wegen Honoraren, urheberrechtliche Konflikte, Probleme mit Finanzämtern oder Abmahnungen. Eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Freiberufler schützt dich genau vor diesen beruflichen Risiken und den damit verbundenen hohen Anwalts- und Gerichtskosten.
Antwort: Ein umfassender Rechtsschutz für Freiberufler deckt in der Regel folgende Bereiche ab:
Vertragsrecht: Bei Streitigkeiten aus Verträgen mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern.
Urheberrecht: Bei Verletzungen deines geistigen Eigentums oder bei Abmahnungen wegen eigener Verstöße.
Steuerrecht: Bei Konflikten mit dem Finanzamt.
Verwaltungsrecht: Bei Streitigkeiten mit Behörden.
Arbeitsrecht: Falls du selbst Mitarbeiter beschäftigst.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit.
Antwort: Sie zahlt nicht bei vorsätzlich begangenen Straftaten, Streitigkeiten vor Vertragsabschluss der Versicherung, Bauvorhaben, Scheidungen (oft nur Erstberatung) oder wenn der Fall vor Ablauf der Wartezeit eintritt. Auch bei Streitigkeiten unter Familienmitgliedern gibt es oft Ausschlüsse.
Antwort: Die Kosten variieren stark und hängen von mehreren Faktoren ab: dem Umfang des gewünschten Schutzes (welche Rechtsbereiche sind abgedeckt), der Höhe der Selbstbeteiligung, der Deckungssumme und der Branche, in der du als Freiberufler tätig bist. Eine individuelle Beratung durch besser-fairsichert.com hilft dir, den passenden Tarif zu finden, der genau auf dein Risiko zugeschnitten ist.
Antwort: In den meisten Fällen ist das nicht möglich. Eine private Rechtsschutzversicherung ist für dein Privatleben und eventuell als Arbeitnehmer konzipiert. Für deine freiberufliche Tätigkeit benötigst du einen separaten oder speziell erweiterten Rechtsschutz, der die Risiken deines Berufsfeldes explizit abdeckt. Es ist wichtig, hier genau hinzusehen, da eine Unterversicherung im beruflichen Bereich teure Folgen haben kann.