Wichtige Begriffe rund um die Betriebshaftpflichtversicherung
Haftpflicht
Die Haftungspflicht, sprich die Pflicht für Schäden zu haften, ergibt sich aus dem Rechtsverständnis des bürgerlichen Gesetzbuches. Hierin ist festgelegt das ein Verursacher eines Schadens für diesen in einem vollen Umfang Haftung übernehmen, und die so entstandenen Schäden ersetzen muss.
Personenschäden
Unter einem Personenschaden versteht sich ein Schaden an der körperlichen, oder der geistigen Verfassung einer Person. Für die Feststellung eines Schadens ist es unerheblich, ob die Person vorher bereits geschädigt war, und welchen Schweregrad diese vorige Schädigung innehatte. Entscheidend ist nur die Feststellung das sich der Zustand durch die Auswirkungen des Schadens merklich verschlechtert hat.
Sachschäden
Sachschäden sind Schäden an einem Gegenstand, oder an Tieren. Als Sache zählen alle Gegenstände, die dem juristischen Begriff einer Person nicht unterliegen. Auch an Personen können Sachschäden entstehen, beispielsweise wenn eine Prothese einer einarmigen Person durch ein herunterfallendes Werkzeug beschädigt wird. Sachschäden sind der häufigste Schadensfall der im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung anfallen kann.
Vermögensschäden
Vermögensschäden bezeichnen Schäden am Vermögen einer geschädigten Person. Häufig sind sie eine Folge von Sach-, und Personenschäden. Am häufigsten wird hier der Verdienstverlust zum Schadensfall einer Betriebshaftpflichtversicherung, meistens in der Folge eines signifikanten Personenschadens. Für Betriebe die als Schädiger anzusehen sind ist das Risiko der Vermögensschäden enorm. Ihm kann durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung effektiv begegnet werden.
Umweltschäden
Die Umweltschäden bezeichnen Schäden an der Umwelt, die beseitigt werden müssen. Ihre Kategorisierung erfolgt ähnlich wie bei Sachschäden, denn auch hier fallen Kosten für die Beseitigung und die Reparatur des Schadens an um die Sache/die Umwelt wieder in den ursprünglichen Zustand zu setzen. Umweltschäden sind häufig mit langfristigen Kostenübernahmen seitens des Schädigers verbunden, und häufig auch mit extrem hohen Summen.
Sublimits
Unter Sublimits versteht sich die maximale Begrenzung der Schadensübernahme durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Üblicherweise liegen die Sublimits bei 5 Millionen Euro, können aber auf Antrag jederzeit binnen Jahresfrist auf die doppelte Summe angehoben werden.
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Wer sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen und wie funktioniert eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Im Prinzip jeder selbständig tätige Unternehmer, der entweder über einen gewissen Jahresumsatz verfügt, oder Mitarbeiter beschäftigt und/oder ausbildet. Denn die Risiken im Schadensfall sind enorm und können unter Umständen die Insolvenz des Unternehmens, und die private Insolvenz bedeuten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt hier den Unternehmer und das Unternehmer vor den Kosten und den Folgekosten im Schadensfall. Ein Schutz der den monatlichen Beitrag auf jeden Fall wert ist!
Die Funktionsweise einer Betriebshaftpflichtversicherung ist recht einfach und schnell erläutert. Die Versicherung wird abgeschlossen und schützt, sobald die Police gültig ist, das Unternehmen und den Unternehmer im Schadensfall. Der Schadensfall tritt ein wenn er der Versicherung angezeigt wird. Dies kann auch rückwirkend geschehen, gilt aber nur für Schäden die innerhalb des Versicherungszeitraumes entstanden sind. Zudem bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung Rechtssicherheit im Schadensfall und eine unabhängige Kontrolle gegenüber Ansprüchen aus Schäden. Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung errechnen sich anhand des Unternehmenswertes, des Jahresumsatzes, der Tätigkeit, und letztendlich der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter sowie des allgemeinen Risikos das eine unternehmerische Tätigkeit mit sich bringt. Beispielsweise wird der Beitrag für einen Sprengmeister höher sein, wie im Vergleich zu einem Gärtner.
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Vor-, und Nachteile einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung liegen klar auf der Hand. Einerseits schützt sie das private Vermögen des Unternehmers, und andererseits das Vermögen des Unternehmens. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Unternehmen gegen die Risiken der täglichen Arbeit gerüstet und kann sich so voll auf seine eigentliche Tätigkeit konzentrieren. Zudem verteidigt eine Betriebshaftpflichtversicherung das Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen und birgt, je nach Vertrag eine ganze Reihe weiterer Vorteile. Beispielsweise wäre hier noch eine Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden an dritten Personen, und viele weitere Möglichkeiten. Kurzum: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine attraktive Möglichkeit das eigene Unternehmen und Vermögen effektiv zu schützen.
Doch es gibt auch Nachteile. Einerseits wären da die Kosten, die meisten monatlich oder quartalsweise anfallen. Weiterhin besteht natürlich ein Risiko das ein Schadensfall eintritt, den die Versicherungspolice nicht abdeckt oder bei dem sich die Versicherung weigert zu bezahlen. Langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten sind hier die Folge, und häufig ein Ärgernis für Unternehmer und Gesellschaften gleichermaßen. Dennoch lohnt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung in jedem Fall, denn mit ihr ist das Unternehmen im Falle des Falles einfach besser abgesichert. Dennoch sollte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig zwischen den Kosten und dem Nutzen abgewägt werden. Gerade nebenberuflich selbständig tätige Unternehmer, oder Unternehmen mit kleinen Umsätzen sind mit den Kosten häufig überfordert.
Tipps:
– Eine jährliche Überprüfung der Police lohnt sich, denn häufig gibt es günstigere Angebote mit besseren Konditionen. Überdies versäumt man so keine Fristen zur Vertragsverlängerung und ist so zu jeder Zeit immer bestens gegen Unfälle und Schäden geschützt.
– Grundsätzlich sollte bereits beim Beginn einer selbständigen Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. So ist man von Beginn an bei der Arbeit gegen Schäden geschützt und hat vorsorgliche Maßnahmen getroffen.
– Rabatte für sog. „Dreijahresverträge“ sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn sich die Tätigkeit innerhalb dieser Frist absehbar nicht ändern wird. Sollte dies dennoch geschehen so bleibt man an die Versicherung gebunden und muss für die neue Tätigkeit eine weitere Versicherung abschließen.
– Die Versicherungssumme sollte sich am Umsatz und den Risiken orientieren und das Unternehmen und Vermögen optimal schützen. Üblicherweise beträgt sie mindestens 2 Millionen Euro, bis maximal 10 Millionen Euro. Personenschäden sollten in jedem Fall höher versichert werden, denn sie sind am häufigsten und am teuersten.
Wie findet sich ein passendes Angebot?
Im Zeitalter der vernetzten Welt finden sich gute Angebote für eine Betriebshaftpflichtversicherung schnell und in einer übersichtlichen Darstellung im Internet. Doch es gibt immer ein paar Dinge die bei der Auswahl der richtigen Betriebshaftpflichtversicherung beachtet werden sollten. Einerseits gehören dazu natürlich die Vertragsunterlagen, welche zum Download verfügbar sein sollten. Sie beinhalten das berühmte „Kleingedruckte“, welches aufmerksam durchgelesen werden sollte. Weiterhin ist die freie Wahl der Versicherungssummen ein entscheidendes Kriterium. Beispielsweise wird ein Handwerksbetrieb eine wesentlich höhere Versicherung gegen Sachschäden benötigen, und gegen Personenschäden nur eine niedrigere Versicherungssumme. Umgekehrt wird es sich bei einer Sicherheitsfirma mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Personenschutz verhalten. Ebenso wichtig ist die Möglichkeit den Versicherungsbeitrag anhand individueller Kriterien im voraus berechnen zu können. Nur so kann ein effektiver und wahrheitsgemäßer Vergleich der vorhandenen Angebote durchgeführt werden.
Wie wird der Versicherungsbeitrag festgelegt?
Zusätzlich zu den bekannten Kriterien wie dem Jahresumsatz, der Anzahl der Mitarbeiter, und der Tätigkeit gibt es noch eine Reihe von weiteren Kriterien die den Versicherungsbeitrag direkt beeinflussen. Beispielsweise verringert eine Verlängerung der Police ohne bisherige Schäden in vielen Fällen den Beitrag, während bei anfallenden Schäden der Beitrag häufig direkt nach dem Schadensfall steigt. Beim Abschluss eines neuen Vertrages spielen Vorschäden, also Schäden die in einem vorherigen Versicherungsverhältnis entstanden sind ebenfalls eine große Rolle bei der Festlegung des Versicherungsbeitrages. Die Versicherung erstellt für die Beitragsberechnung eine Risikobewertung, in der Schäden und Vorkommnisse in der Vergangenheit ein erhöhtes Risiko, und damit einen Kostenfaktor für die Versicherung darstellen. Diese Kosten werden direkt über den Beitrag an den Kunden weitergegeben, weswegen unfallfreies arbeiten immer eine gute Sache ist.
Wissenswertes über die Betriebshaftpflichtversicherung
Kündigungsfristen: Die Kündigungsfrist für eine Betriebshaftpflichtversicherung beträgt per Gesetz immer drei Monate zum Ablauf der Versicherung. Dies gilt für alle Verträge, egal wie lange sie abgeschlossen wurden. Sonderkündigungsrechte sind vorhanden und können beispielsweise bei einer Insolvenz, oder bei weiteren besonderen Vorkommnissen gezogen werden.
Beiträge: Beiträge sind für die vereinbarte Laufzeit und in voller Höhe zu zahlen. Die Modalitäten werden hierbei mit der Versicherung direkt geregelt und unterliegen nur den üblichen gesetzlichen Regelungen. Rückerstattungen sind nicht üblich und werden nur in besonderen Fällen getätigt in denen eine Sonderkündigungsrecht besteht.
Zahlungsfristen für Versicherungsnehmer: Die Zahlungszeiträume sind üblicherweise einmal im Jahr, oder im Halbjahr, oder Quartalsweise. Sie können aber im Vertrag abweichend angegeben werden. Bei besonders kleinen Zeiträumen verlangen viele Versicherungen allerdings einen Prämienzuschlag. In der Regel beträgt dieser 5% von der vereinbarten Prämie.
Beitragsrückerstattungen bei ausbleibenden Schäden: Gibt es nicht und wären ungesetzlich. Sie würden eine Wettbewerbsverzerrung darstellen und wären zudem dem deutschen Versicherungsprinzip zu wieder.
Rabatte: Werden gut und gerne angeboten und sind immer eine attraktive Option in jedem Vertrag. Sie sollten aber nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl des Vertrages sein.
Die Betriebshaftpflichtversicherung in Kombination mit einer Betriebsrechtsschutzversicherung
Eine Kombination aus einer Versicherung zum Rechtsschutz und einer Betriebshaftpflichtversicherung ist eine häufig gewählte Option und bei Versicherungsnehmern sehr beliebt. Die zusätzliche Versicherung schützt im Schadensfall wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht und kann üblicherweise modular hinzugewählt werden. Sie umfasst dabei üblicherweise folgende Leistungsgebiete:
- Arbeitgeberrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz
- Immobilien und Mietrechtsschutz
- Spezialstrafrechtsschutz
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