Basistarif – Standardtarif
Private Krankenversicherung: Basistarif & Standardtarif – Dein Schutz in besonderen Situationen
Du bist privat krankenversichert oder spielst mit dem Gedanken an einen Wechsel, aber die Sorge vor hohen Kosten im Alter oder bei gesundheitlichen Problemen hält dich zurück? Vielleicht hast du auch schon von Begriffen wie “Basistarif” oder “Standardtarif” gehört und fragst dich, was es damit auf sich hat und ob diese Tarife eine Option für dich sein könnten.
Gerade in der Welt der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es spezielle Absicherungen, die als eine Art soziales Fangnetz dienen. Der Basistarif und der Standardtarif sind genau solche Tarife. Sie wurden geschaffen, um sicherzustellen, dass jeder privat Versicherte Zugang zu einer Krankenversicherung hat, die im Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht und in ihrer Beitragshöhe begrenzt ist.
Wir wissen, dass diese Spezialtarife oft missverstanden werden. Sie sind keine “Luxustarife”, sondern bieten einen essentiellen Schutz für Menschen in bestimmten Lebenslagen. Genau hier setzen wir an: Wir erklären dir transparent und verständlich, wann der Basistarif oder der Standardtarif für dich relevant sein könnte, welche Leistungen sie bieten und worauf du bei diesen besonderen Absicherungen achten musst. So kannst du fundierte Entscheidungen für deine Gesundheitsabsicherung treffen.
Inhaltsverzeichnis
Basistarif der PKV: Dein sicheres Netz bei Bedarf
Der Basistarif ist eine gesetzlich vorgeschriebene Tarifoption innerhalb der Privaten Krankenversicherung, die seit 2009 existiert. Er wurde eingeführt, um zu gewährleisten, dass jeder, der privat versichert ist oder sein muss, einen Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung erhält, deren Leistungen dem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen.
Wer hat Anspruch auf den Basistarif?
Der Basistarif steht einer breiten Gruppe von Personen offen, insbesondere wenn sie Schwierigkeiten haben, eine andere private Krankenversicherung zu finden oder zu finanzieren:
Personen, die nach dem 31. Dezember 2008 eine PKV abgeschlossen haben oder in die PKV wechseln möchten, und keinen Vertrag erhalten.
Bestimmte Personen, die in der PKV versicherungspflichtig sind, aber aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter keinen Zugang zu einem anderen Tarif erhalten.
Personen, die aus der GKV in die PKV wechseln möchten, aber aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder Alters nur schwer oder gar nicht in andere PKV-Tarife aufgenommen werden.
Selbstständige und Freiberufler, deren Einkommen sich stark reduziert hat und die ihren PKV-Beitrag nicht mehr zahlen können.
Menschen, die aus einer privaten Krankenversicherung gekündigt wurden (z.B. wegen Beitragsrückständen).
Leistungen des Basistarifs:
Der Basistarif bietet Leistungen, die dem Umfang der GKV entsprechen. Das bedeutet:
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung: Im gleichen Umfang wie die GKV.
Medikamente und Heilmittel: Gemäß GKV-Richtlinien.
Krankenhausbehandlung: Allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer, keine Chefarztbehandlung).
Leistungsabrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ), allerdings nur bis zum 2,3-fachen Satz (Regelhöchstsatz). In der GKV sind es der 1,0- bis 1,8-fache Satz der GOÄ. Das kann dazu führen, dass Ärzte bei Privatpatienten im Basistarif nicht alle Leistungen im vollen Umfang abrechnen können.
Besonderheiten des Basistarifs:
Beitragsobergrenze: Der monatliche Beitrag des Basistarifs ist gedeckelt. Er darf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nicht übersteigen. (Stand 2024: ca. 843,53 € zzgl. Pflegeversicherung).
Kontrahierungszwang: Die privaten Krankenversicherer sind verpflichtet, anspruchsberechtigte Personen in den Basistarif aufzunehmen, und dürfen sie nicht aufgrund ihres Gesundheitszustandes ablehnen oder Risikozuschläge erheben.
Selbstbehalt: Ein jährlicher Selbstbehalt ist möglich (bis zu 1.200 Euro). Wählt man einen Basistarif mit Selbstbehalt, reduziert sich der monatliche Beitrag.
Keine Altersrückstellungen im herkömmlichen Sinne: Zwar werden auch im Basistarif Altersrückstellungen gebildet, jedoch nicht in dem Maße wie in “normalen” PKV-Tarifen.
Wechselmöglichkeiten: Ein Wechsel aus dem Basistarif in einen höherwertigen PKV-Tarif ist bei verbesserter finanzieller Situation oder bei Bedarf möglich, erfordert aber eine erneute Gesundheitsprüfung.
Der Basistarif ist somit eine wichtige Absicherung, wenn du Schwierigkeiten hast, Zugang zu einer regulären PKV zu erhalten oder diese nicht mehr finanzieren kannst.
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Standardtarif der PKV: Der Vorläufer des Basistarifs
Der Standardtarif existiert bereits seit 2000 und war die erste gesetzliche Antwort auf die Problematik von PKV-Kunden mit hohen Beiträgen im Alter. Er ist der Vorläufer des Basistarifs und hat eine ähnliche Funktion, ist aber für eine andere Zielgruppe gedacht.
Wer hat Anspruch auf den Standardtarif?
Der Standardtarif ist ausschließlich für Personen zugänglich, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in der PKV versichert waren und bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009.
Erreichen eines bestimmten Alters (in der Regel 65 Jahre) oder Bezug einer Rente/Pension.
Einkommen unter einer bestimmten Grenze.
Pflegebedürftigkeit.
Leistungen des Standardtarifs:
Die Leistungen des Standardtarifs sind ebenfalls mit denen der GKV vergleichbar, können aber in einigen Bereichen sogar leicht darüber liegen (z.B. bei Zahnersatz). Sie sind ebenfalls nicht ganz so restriktiv wie die des Basistarifs in Bezug auf die GOÄ-Sätze.
Besonderheiten des Standardtarifs:
Beitragsobergrenze: Der Beitrag im Standardtarif ist ebenfalls gedeckelt und darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen (ohne Zusatzbeitrag).
Altersrückstellungen werden angerechnet: Ein wichtiger Vorteil ist, dass die im ursprünglichen PKV-Vertrag angesammelten Altersrückstellungen auf den Beitrag im Standardtarif angerechnet werden. Das kann den Beitrag zusätzlich senken.
Kontrahierungszwang: Auch hier besteht für die Versicherer die Pflicht, anspruchsberechtigte Personen aufzunehmen.
Fokus auf Bestandskunden: Der Standardtarif ist primär eine Lösung für langjährig PKV-Versicherte, die im Alter oder bei sinkendem Einkommen ihren Beitrag reduzieren müssen.
Diese Tarife sind keine "Erste Wahl" für den Start ins Berufsleben oder für die Mehrheit der PKV-Interessenten. Sie sind vielmehr eine Absicherung für besondere Lebenslagen:
Als Notlösung: Wenn du dringend eine Krankenversicherung benötigst, aber aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter in keine "normalen" PKV-Tarife aufgenommen wirst.
Bei finanziellen Engpässen: Wenn deine Beiträge in einem "normalen" PKV-Tarif zu hoch werden und du sie nicht mehr stemmen kannst. Der Wechsel in den Basistarif kann dann eine Möglichkeit sein, den Schutz auf GKV-Niveau zu einem gedeckelten Beitrag fortzusetzen.
Im hohen Alter (Standardtarif): Für langjährig PKV-Versicherte, die im Alter ihre Beiträge senken möchten, bietet der Standardtarif eine gute Option, da hier die angesammelten Altersrückstellungen eine Rolle spielen.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass ein Wechsel in diese Tarife in der Regel eine Reduzierung deines Leistungsniveaus bedeutet. Die freie Arztwahl bleibt zwar bestehen, aber die Erstattung von Honoraren und die Wahlmöglichkeiten im Krankenhaus sind eingeschränkt.
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Unser "Ärztehausprinzip": Dein Spezialist für spezielle PKV-Tarife
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Dein Weg zur fundierten Entscheidung: Unsere drei einfachen Schritte
Wir machen den Prozess für dich so einfach und transparent wie möglich:
Unverbindliches Kennenlernen & Situationsanalyse:
Du erzählst uns von deiner aktuellen Versicherungssituation, deinen finanziellen Gegebenheiten und deinen Beweggründen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Basistarif oder Standardtarif erfüllt sind.
Dein Vorteil: Du erhältst eine erste, fundierte Einschätzung, ob diese Tarife für dich relevant sind – absolut risikofrei.
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Spezialisierte Analyse & Optionenprüfung:
Unser PKV-Spezialist analysiert deine individuelle Situation detailliert. Wir prüfen, ob es Alternativen zu diesen Tarifen gibt oder ob sie die beste Lösung für dich darstellen.
Wir erklären dir die genauen Leistungsmerkmale und Kosten des Basistarifs oder Standardtarifs und vergleichen sie gegebenenfalls mit deinem aktuellen Schutz.
Dein Vorteil: Du erhältst eine klare, auf dich zugeschnittene Analyse und verstehst die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen.
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Gemeinsam entscheiden wir, welcher Weg für dich der beste ist. Wir unterstützen dich bei allen Formalitäten für den Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif oder bei der Prüfung anderer Lösungen.
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100% Unabhängigkeit: Wir sind an keinen Versicherer gebunden und beraten dich ausschließlich in DEINEM Interesse. Wir prüfen alle verfügbaren Optionen und drängen dich nicht in eine bestimmte Richtung.
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Wenn du über einen Basistarif oder Standardtarif nachdenkst, ist es wichtig, dich umfassend und fachkundig beraten zu lassen. Eine falsche Entscheidung kann weitreichende finanzielle und gesundheitliche Folgen haben. Warte nicht, bis deine Situation dich zu einer überstürzten Entscheidung zwingt.
Nimm jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf und lass uns gemeinsam herausfinden, ob der Basistarif oder Standardtarif für dich die richtige Lösung ist oder ob es andere Wege gibt, deine Gesundheitsabsicherung optimal zu gestalten. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und dich auf deinem Weg zu einer sicheren Gesundheitsversorgung zu begleiten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQs) – Deine wichtigsten Antworten im Überblick
Der Basistarif wurde 2009 eingeführt und steht grundsätzlich allen offen, die eine private Krankenversicherung brauchen, aber keinen Zugang zu anderen Tarifen erhalten oder diese nicht finanzieren können. Seine Leistungen entsprechen denen der GKV, der Beitrag ist gedeckelt. Der Standardtarif ist ein Vorläufer des Basistarifs und steht nur Personen offen, die vor dem 01.01.2009 privat versichert waren und bestimmte Voraussetzungen (Alter, Rente/Pension, Einkommen) erfüllen. Bei ihm werden die angesammelten Altersrückstellungen auf den Beitrag angerechnet.
Ja, die Leistungen des Basistarifs müssen dem Umfang der GKV entsprechen. Das bedeutet jedoch auch, dass Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer in der Regel nicht enthalten sind. Die Abrechnung der Ärzte ist auf den 2,3-fachen Satz der GOÄ/GOZ begrenzt, was bei einigen Behandlungen zu Problemen führen kann.
Ja, der Basistarif ist als eine Art Notlösung für finanzielle Engpässe gedacht. Wenn deine Beiträge in deinem "normalen" PKV-Tarif unbezahlbar werden, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen in den Basistarif wechseln, um einen bezahlbaren Schutz auf GKV-Niveau zu erhalten. Dies sollte jedoch gut überlegt sein, da es oft eine Reduzierung des Leistungsniveaus bedeutet.
Beim Wechsel in den Basistarif werden deine bisher angesammelten Altersrückstellungen nicht in vollem Umfang auf deinen Beitrag angerechnet wie es beim Standardtarif der Fall ist. Ein Teil der Rückstellungen bleibt erhalten und kann eventuell später bei einem Wechsel in einen höherwertigen Tarif angerechnet werden. Daher ist es umso wichtiger, diesen Schritt genau zu prüfen.
Ja, es besteht ein Kontrahierungszwang. Jeder private Krankenversicherer ist gesetzlich verpflichtet, anspruchsberechtigte Personen in den Basistarif aufzunehmen. Eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen, Alter oder Geschlecht ist nicht erlaubt. Es dürfen auch keine Risikozuschläge erhoben werden.