Ein Krankentagegeld hilft bei Angestellten und Selbstständigen gleichermaßen, um bei Krankheit Einkommenseinbußen zu verhindern.
Bei Selbstständigen spricht diese Absicherung für sich, sobald Sie krank geschrieben sind haben Sie in der Regel kein oder wenig Einkommen. In der Krankentagegeldversicherung legst du einen Tagessatz fest, den die Krankenversicherung Dir ab dem vereinbarten Krankheitstag cash ausbezahlt. Achtung: Je früher die Krankentagegeldversicherung leisten soll, um so teurer wird sie. Es ist aber möglich zu staffeln. Schließen Sie zum Beispiel ein Krankentagegeld ab, das bspw. ab dem 20. Tag leistet und ein zweites, das mehr und ab dem 42. Tag leistet. Es spricht nichts dagegen. Versichern Sie sich so, dass es zu Ihnen passt.
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Bei Angestellten gehört zur privaten Krankenversicherung ebenso eine Krankentagegeldversicherung wie bei Selbstständigen. Denn in dem Moment in dem Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechselst, übernimmt ab dem 42. Tag niemand mehr Ihre Lohnfortzahlung! Für privatversicherte Angestellte ist das Krankentagegeld ein Muss!!
Für gesetzlich Krankenversicherte ist es notwendig, ein Krankentagegeld ab dem 42. Tag abzusichern. Ab diesem Tag der Krankheit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung, allerdings nur zu 70%. Wenn Ihre laufenden Ausgaben konstant bleiben, sollten Sie sich für diesen Fall eine Krankentagegeldversicherung leisten. Sie kostet nur wenige Euro im Monat.