Dienstunfähigkeit kann jeden treffen, darüber sollten sich Beamte bewusst sein. Unabhängig von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihre Arbeitsstelle sind alle zukünftig von Gefahr der Berufsunfähigkeit betroffen. Bereits jeder vierte wird heutzutage Berufsunfähig bzw. Dienstunfähig, allein aufgrund der höheren Stressbelastung. Gerade deswegen sollten Beamte auf die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht verzichten.
Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit zu erkennen.
Gesetzlich gilt jeder Beamter, der für eine bestimmte Zeit krank ist und seinen Job in dieser Zeit nicht erfüllen kann, noch nicht als Dienstunfähig. Die entsprechenden gesetzlichen Hintergründe finden sich im Bundesbeamtengesetz. Im Gegensatz dazu, wenn die Krankheit eine langfristige Beeinträchtigung verursacht wodurch man nach den Bedingungen des Bundesbeamtengesetz seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, würde man als Dienstunfähigkeit bezeichnet. Die Dienstunfähigkeit wird allein vom Dienstherrn attestiert und muss nicht unbedingt zuerst durch ärztliche Unterlagen bezeugt werden. Der zweite Fall wäre eine Berufsunfähigkeit.
Beamte benötigen also beides in einer Police.
Damit können Sie vorzeitig in Ruhestand versetzt werden und würden die Dienstunfähigkeitsversicherung zur bereits erarbeiteten Pension zusätzlich erhalten. Allerdings ist diese Regel nur für die Beamten, die mindestens 5 Jahren voll gearbeitet haben, gültig. Wer diese Regel nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf die Mindestversorgung und keine Pensionsansprüche, sondern verliert den Beamtenstatus und unterliegt wieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung allerdings kennt keine Berufs- oder Dienstunfähigkeit sondern entscheidet eine Leistung allein daran, ob man irgendetwas arbeiten kann, egal in welchem Beruf ohne Rücksicht auf die Qualität oder Qualifikation.
Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Kosten der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamten hängen von der Wahrscheinlichkeit des Risikos ab, mit der Sie während der Ausübung ihrer Tätigkeit dienstunfähig werden könnten. D. h. die ausgeübte Arbeit, der Höhe der versicherten Rente, der Versicherungsdauer und Eintrittsalter alle sind die wesentlichen Faktoren für die Höhe der monatlichen Beiträge.
Nach einer Dienstzeit von 40 Jahren oder mehr wird das bezahlte Ruhegehalt am Maximum sein. Es beträgt 72 Prozent des vorherigen Einkommens ohne Zulagen. Von September 2015 ist die Mindestversorgung ca. 1.500 Euro gültig für alle, die eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren oder eine Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls haben.