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Existenzgründung Physiotherapie: Kassenzulassung, Versicherungspflicht & Checkliste

Du willst deine eigene Praxis aufmachen? Dann brauchst du eine Berufshaftpflicht – nicht nur weil es vernünftig ist, sondern weil du ohne sie keine Kassenzulassung bekommst. Hier ist alles, was du als Gründer zum Thema Versicherung wissen musst.

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Für die Kassenzulassung als selbstständiger Physiotherapeut ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Die Versicherungsbescheinigung muss bei der Zulassungsstelle eingereicht werden und eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden ausweisen. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag auf Kassenzulassung abgelehnt.

Kassenzulassung und Berufshaftpflicht – so hängt das zusammen

Die Kassenzulassung ist dein Ticket zur GKV-Abrechnung. Ohne sie kannst du nur Privatpatienten und Selbstzahler behandeln – was am Anfang selten reicht, um eine Praxis zu tragen. Für die Zulassung musst du mehrere Nachweise erbringen, darunter deine Berufsausbildung, die Praxisausstattung und eben die Berufshaftpflichtversicherung.

Die Versicherungsbescheinigung musst du bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder direkt bei den Krankenkassenverbänden einreichen. Sie muss aktuell sein und eine ausreichende Deckungssumme ausweisen. In der Praxis wird eine Deckung von mindestens 3 Mio. Euro erwartet – manche Zulassungsstellen fordern explizit 5 Mio. Euro. Plane deshalb gleich mit 5 Mio. Euro – der Aufpreis ist minimal und du bist auf der sicheren Seite.

Zeitfaktor beachten: Zwischen Vertragsabschluss und Ausstellung der Versicherungsbescheinigung vergehen typischerweise 1 bis 5 Werktage. Plane das in deinen Gründungszeitplan ein. Manche Versicherer bieten die Bescheinigung auch als Sofort-Download an – in unserem Tarif ist das möglich.
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Versicherungs-Checkliste für Physiotherapie-Gründer

Berufshaftpflicht abschließen: Die wichtigste und dringendste Versicherung. Ohne sie keine Kassenzulassung. Deckungssumme mindestens 5 Mio. Euro, alle geplanten Therapieformen angeben, Osteopathie einschließen falls geplant. → Jetzt abschließen
Geschäftsinhaltsversicherung: Schützt dein Praxisinventar gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Therapiegeräte, IT, Möbel – alles, was du für die Praxis angeschafft hast, ist damit abgesichert.
Praxisausfallversicherung: Wenn du wegen Krankheit oder Unfall deine Praxis nicht betreiben kannst, laufen die Fixkosten trotzdem weiter: Miete, Gehälter, Leasing-Raten. Die Praxisausfallversicherung fängt das auf.
Private Krankenversicherung oder GKV: Als Selbstständiger musst du dich selbst versichern. Die PKV ist für junge Gründer oft günstiger als die freiwillige GKV. Mehr zur PKV.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Dein wichtigstes Kapital als Physiotherapeut sind deine Hände. Wenn du wegen einer Handverletzung, einem Rückenleiden oder einer anderen gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr therapieren kannst, brauchst du eine BU. Mehr zur BU.
Rechtsschutzversicherung (Firmenrechtsschutz): Als Praxisinhaber kannst du in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden – mit Vermietern, Krankenkassen, ehemaligen Mitarbeitern. Firmenrechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten.

Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder Einzelpraxis – was bedeutet das für die Versicherung?

Einzelpraxis

Du bist alleiniger Inhaber. Du schließt eine Berufshaftpflicht auf deinen Namen ab. Mitarbeiter sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Die einfachste Konstellation.

Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft)

Zwei oder mehr Therapeuten führen eine Praxis gemeinsam, teilen Kosten und Erlöse. Hier braucht ihr eine gemeinsame Berufshaftpflicht, die alle Inhaber namentlich aufführt. Der Beitrag ist höher als bei einer Einzelpraxis, aber niedriger als zwei Einzelpolicen.

Praxisgemeinschaft

Ihr teilt euch die Räume und die Ausstattung, arbeitet aber wirtschaftlich unabhängig voneinander. Hier braucht jeder Therapeut seine eigene Berufshaftpflicht. Die gemeinsam genutzten Räume und Geräte sollten in beiden Policen abgedeckt sein.

Gründerberatung aus einer Hand: Wir begleiten Physiotherapeuten von der ersten Idee bis zur fertigen Praxis – Berufshaftpflicht, Geschäftsinhaltsversicherung, PKV, BU, Altersvorsorge. Alles aus einer Hand, auf Festgehalt statt Provision. Erster Termin kostenlos. 0721 358 369 oder Kontaktformular.

Das sagen Praxisgründer

Unter meinen Voraussetzungen wurde sogar der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als sinnvolle Option in Betracht gezogen – obwohl die Firma daran nichts verdienen würde. Dies zeigt für mich, dass hier tatsächlich viel Wert auf eine faire Beratung gelegt wird.

– Verifizierter Kunde (ProvenExpert, Oktober 2025)

Häufige Fragen zur Existenzgründung

Kann ich die Praxis eröffnen, bevor die Berufshaftpflicht steht?
Die Praxis vorbereiten und einrichten: ja. Aber: Ohne Berufshaftpflicht bekommst du keine Kassenzulassung, und ohne Kassenzulassung kannst du keine GKV-Patienten behandeln. Auch Privatpatienten solltest du nicht ohne Versicherung behandeln – im Schadenfall haftest du mit deinem gesamten Vermögen.
Wie schnell bekomme ich die Versicherungsbescheinigung?
In der Regel 1 bis 5 Werktage nach Vertragsabschluss. In unserem Tarif ist eine vorläufige Bestätigung oft noch am selben Tag möglich. Plane trotzdem einen Puffer ein – die Kassenzulassung hat eigene Bearbeitungszeiten.
Welche Deckungssumme verlangt die Kassenzulassung?
Es gibt keine einheitliche Mindestsumme – das hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab. In der Praxis werden mindestens 3 Mio. Euro erwartet, manche Stellen fordern 5 Mio. Euro. Wir empfehlen grundsätzlich 5 Mio. Euro, um auf der sicheren Seite zu sein.
Was kostet das Versicherungspaket für Praxisgründer insgesamt?
Als Orientierung: Berufshaftpflicht ab 95 Euro, Geschäftsinhaltsversicherung ab 120 Euro, Praxisausfallversicherung ab 200 Euro, Firmenrechtsschutz ab 150 Euro – zusammen ab ca. 565 Euro im Jahr. Dazu kommen PKV und BU, die vom Alter und Gesundheitszustand abhängen.
Sind alle Versicherungen als Betriebsausgaben absetzbar?
Die beruflichen Versicherungen (Berufshaftpflicht, Geschäftsinhalts, Praxisausfall, Firmenrechtsschutz) ja – vollständig als Betriebsausgaben. PKV und BU werden anteilig als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben (Arbeitgeberanteil) angerechnet.

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