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Berufshaftpflicht für Heilpraktiker der Psychotherapie – ab 6,60 €/Monat

Du hast die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf Psychotherapie und bist dir nicht sicher, ob du eine Berufshaftpflicht brauchst? Die kurze Antwort: gesetzlich nicht, praktisch unbedingt. Hier erfährst du, was die Versicherung für den „kleinen Heilpraktiker" kostet, was sie leistet und wo die entscheidenden Unterschiede zur Police für approbierte Psychotherapeuten liegen.

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Die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker der Psychotherapie (auch „kleiner Heilpraktiker" genannt) schützt gegen Haftungsansprüche aus psychotherapeutischer Behandlung ohne Approbation. Anders als bei approbierten Psychotherapeuten besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht, doch die meisten Berufsverbände setzen sie für eine Mitgliedschaft voraus – und das Haftungsrisiko ist identisch.

Was genau ist ein „Heilpraktiker für Psychotherapie"?

Lass mich das kurz einordnen, weil die Begriffe im Alltag wild durcheinander geworfen werden. Als Heilpraktiker der Psychotherapie hast du eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Du darfst psychotherapeutisch arbeiten – also Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie, systemische Beratung, Hypnose oder ähnliche Verfahren anwenden. Was du nicht darfst: körperlich untersuchen, Medikamente verschreiben oder physisch behandeln.

Der Weg zur Erlaubnis führt über die Überprüfung beim Gesundheitsamt. Die Prüfung umfasst Kenntnisse in Psychopathologie, psychiatrischer Diagnostik, Therapieverfahren und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Bestanden? Dann darfst du dich niederlassen. Nicht bestanden? Keine Panik – du kannst sie wiederholen.

Wichtig zu verstehen: Du bist kein approbierter Psychotherapeut. Du hast keine Kassenzulassung, deine Patienten sind Selbstzahler oder nutzen eine Zusatzversicherung. Aber dein Haftungsrisiko ist im Grundsatz dasselbe – wenn dein Patient durch deine Behandlung einen Schaden erleidet, haftest du genauso wie ein Approbierter.

Brauchst du wirklich eine Berufshaftpflicht?

Gesetzlich? Nein. Für Heilpraktiker der Psychotherapie gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht wie für approbierte Vertragspsychotherapeuten nach § 95e SGB V. Aber lassen wir die Gesetzeslage mal beiseite und schauen auf die Realität.

Drei Gründe, warum du sie trotzdem brauchst:
  • Verbandsmitgliedschaft: Die meisten Berufsverbände (VFP, VDH, DGPH) verlangen den Nachweis einer Berufshaftpflicht für eine Mitgliedschaft – und ohne Verbandsmitgliedschaft fehlt dir ein wichtiger Vertrauensanker gegenüber Patienten.
  • Haftungsrisiko ist real: Eine Fehleinschätzung bei Suizidalität, eine ungeeignete Therapiemethode bei einer akuten Psychose, ein falscher Rat bei Medikamentenabsetzung – die Haftungsfälle in der psychotherapeutischen Praxis sind seltener als in der körperlichen Therapie, aber wenn sie eintreten, sind die Forderungen hoch.
  • Beratungsfehler-Haftung: Selbst ohne physische Behandlung kannst du haften – etwa wenn ein Klient nach deiner Empfehlung, eine psychiatrische Medikation zu reduzieren, einen Rückfall erleidet. Oder wenn eine Coaching-Intervention eine bestehende psychische Erkrankung verschlechtert.
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Heilpraktiker Psychotherapie vs. approbierter Psychotherapeut – Unterschiede bei der Versicherung

MerkmalHP PsychotherapieApprobierter PT
Gesetzliche VersicherungspflichtNeinJa (§ 95e SGB V)
KassenzulassungNicht möglichJa (mit Nachweis)
Versicherungsbescheinigung § 113 VVGNicht nötigPflicht für KV
Typische Kostenab 79 €/Jahrab 59 €/Jahr
Deckungssumme empfohlen3 Mio. €5 Mio. €
RisikoprofilNur GesprächstherapieBreiter (inkl. Gutachten)
VerbandspflichtNicht gesetzlich, aber faktischKammer verlangt es

Die paradoxe Situation: Als HP Psychotherapie zahlst du etwas mehr als ein approbierter Psychotherapeut, obwohl dein Tätigkeitsspektrum schmaler ist. Das liegt daran, dass Versicherer beim HP Psych ein etwas höheres Grundrisiko einpreisen – unter anderem, weil die Ausbildungsanforderungen weniger standardisiert sind als beim Psychologiestudium mit Approbation. Aber die Differenz ist gering.

Was kostet die Berufshaftpflicht für HP Psychotherapie?

Die gute Nachricht: Weil du als HP Psychotherapie ausschließlich mit Gesprächsverfahren arbeitest und keine physischen Behandlungen durchführst, bist du in der günstigsten Risikoklasse. Konkret sieht das so aus:

  • Einstieg mit 3 Mio. € Deckungssumme: ab ca. 79 Euro pro Jahr (6,60 €/Monat)
  • Empfohlener Tarif mit 5 Mio. € und Zusatzleistungen: ab ca. 110 Euro pro Jahr (9,20 €/Monat)
  • Mit Selbstbeteiligung 150 €: Nochmal 15–20 % günstiger

Das sind Beträge, die sich als Selbstständiger in einer einzigen Therapiesitzung refinanzieren. Und sie sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.

Typische Schadenszenarien für HP Psychotherapie

Szenario 1 – Fehleinschätzung bei akuter Krise: Ein Klient schildert suizidale Gedanken. Du schätzt die Situation als nicht akut ein und entlässt ihn nach der Sitzung. Am selben Abend unternimmt er einen Suizidversuch. Die Familie wirft dir eine Fehleinschätzung vor und fordert Schmerzensgeld. Die Berufshaftpflicht prüft den Fall, organisiert die Rechtsverteidigung und reguliert – oder wehrt die Forderung ab, wenn du lege artis gehandelt hast.
Szenario 2 – Ungeeignete Methode bei Trauma: Du wendest eine Konfrontationstechnik bei einem traumatisierten Patienten an, ohne dass eine ausreichende Stabilisierung vorausging. Der Patient dekompensiert und muss stationär behandelt werden. Die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld werden dir in Rechnung gestellt. Mögliche Forderung: 15.000 bis 40.000 Euro.
Szenario 3 – Praxisunfall: Ein älterer Patient stolpert beim Verlassen deiner Praxis über die Türschwelle und bricht sich die Hüfte. Hier greift der Betriebshaftpflicht-Anteil deiner Police. Kosten: Krankenhausaufenthalt, Reha, Schmerzensgeld – schnell 20.000 Euro und mehr.

Worauf du beim Abschluss achten solltest

Fünf Punkte, die bei HP Psychotherapie besonders relevant sind:

Erstens: Gib bei der Tarifwahl „Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie" an – nicht einfach nur „Heilpraktiker". Sonst zahlst du für Risiken, die du gar nicht hast. Der Beitrag fällt dann deutlich höher aus.

Zweitens: Wenn du neben der Psychotherapie auch Coaching, Beratung oder Supervision anbietest, prüfe, ob diese Tätigkeiten mitversichert sind. Nicht jeder Tarif deckt beratende Tätigkeiten ohne Heilkundecharakter automatisch ab.

Drittens: Überlege, ob du Online-Therapie anbietest oder planst. Gerade im HP-Psych-Bereich ist Videoberatung weit verbreitet. Nicht alle Altverträge decken das ab – unser Tarif schon.

Viertens: Achte auf die Nachhaftung. Psychische Schäden werden oft erst Monate nach der Behandlung erkennbar. Eine gute Nachhaftungsklausel (mindestens 3 Jahre) ist unverzichtbar.

Fünftens: Bietest du Gruppentherapie oder Workshops an? Dann braucht dein Tarif eine entsprechende Erweiterung. Die Standard-Police deckt meist nur Einzelbehandlungen ab.

Warum über uns? Unsere Berater arbeiten auf Festgehalt – niemand hier hat einen finanziellen Anreiz, dir einen teureren Tarif zu empfehlen. Wir beraten HP Psych genauso sorgfältig wie approbierte Therapeuten mit sechsstelligem Praxisumsatz. Für 79 Euro im Jahr bekommst du dieselbe Beratungsqualität, die wir seit 1983 liefern.

Das sagen HP Psychotherapie über uns

Der Fairsicherungsladen hat mir professionelle und neutrale Auskunft gegeben – mit viel Geduld. Ich muss zugeben, dass ich Misstrauen mitgebracht habe. Die Kollegen konnten das gut auffangen und mein Vertrauen in Versicherungen ein Stück weit rehabilitieren.

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Häufige Fragen für HP Psychotherapie

Ist die Berufshaftpflicht für HP Psychotherapie gesetzliche Pflicht?
Nein, anders als für approbierte Vertragspsychotherapeuten (§ 95e SGB V) gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht für Heilpraktiker der Psychotherapie. Allerdings verlangen die meisten Berufsverbände (VFP, VDH, DGPH) den Nachweis einer Berufshaftpflicht für eine Mitgliedschaft. Und unabhängig von formalen Pflichten: Das Haftungsrisiko besteht trotzdem.
Kann ich als HP Psych eine Versicherungsbescheinigung nach § 113 VVG bekommen?
Eine Versicherungsbescheinigung nach § 113 VVG erhältst du auf Anfrage, ja. Sie ist allerdings für HP Psych nicht vorgeschrieben, weil du keine Kassenzulassung beantragen musst. Manche Berufsverbände oder Vermieter von Praxisräumen verlangen aber einen Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz – dafür reicht die Bescheinigung.
Was ist der Unterschied zwischen HP Psych und approbiertem Psychotherapeut bei der Versicherung?
Der wesentliche Unterschied liegt im Tätigkeitsspektrum. Approbierte Psychotherapeuten erstellen häufiger Gutachten, arbeiten mit Kassenpatienten und haben ein breiteres Aufgabenfeld. HP Psych arbeiten überwiegend mit Gesprächsverfahren und Selbstzahlern. Das spiegelt sich im Beitrag wider – HP Psych zahlen ähnlich viel oder etwas mehr als approbierte PTs, aber die Deckungssumme kann niedriger angesetzt werden (3 Mio. statt 5 Mio.), weil das Schadenpotenzial bei reiner Gesprächstherapie geringer ist.
Sind Online-Beratung und Videositzungen mitversichert?
In unserem Tarif ja. Videotherapie, telefonische Beratung und Chat-basierte Sitzungen sind vollständig mitversichert. Das ist gerade für HP Psych relevant, weil viele einen Teil ihrer Klienten online betreuen. Ältere Verträge von vor 2020 enthalten diese Leistung häufig nicht – ein Vertragscheck lohnt sich.
Ich biete auch Coaching und Lebensberatung an – ist das abgedeckt?
Das hängt vom Tarif ab. Coaching und nicht-therapeutische Beratung sind nicht automatisch über die Berufshaftpflicht als Heilpraktiker versichert, weil sie keine Heilkunde im engeren Sinne darstellen. In unserem empfohlenen Tarif lassen sich solche Tätigkeiten aber problemlos mitversichern. Gib sie bei der Antragstellung einfach mit an.

Du bist HP Psychotherapie und hast Fragen zur richtigen Absicherung? Ruf uns an: 0721 358 369 oder schreib uns. Wir beraten dich kostenlos – egal ob du gerade erst die Prüfung bestanden hast oder schon seit Jahren praktizierst.

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