Beihilfe in Rheinland-Pfalz: Alles, was Beamte wissen müssen
Die Beihilfeverordnung in Rheinland-Pfalz hat ihre Tücken. Kostendämpfungspauschale, eingeschränkter Zahnersatz, Wahlleistungen gegen Gehaltsabzug – hier erfährst du alles, was du als Beamter in RLP über deine Beihilfe wissen musst. Verständlich erklärt, von Praktikern, nicht von Juristen.
Jetzt kostenlos beraten lassen →Die Beihilfe in Rheinland-Pfalz ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Landes für seine Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Sie erstattet einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten (50–80 %) und unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Bundesbeihilfe und den Beihilferegelungen anderer Bundesländer.
Beihilfesätze in RLP – wer bekommt wie viel?
Die Beihilfe in Rheinland-Pfalz staffelt sich nach dem Familienstand und der Lebenssituation. Hier die Übersicht:
Die Beihilfesätze auf einen Blick
Aktive Beamte: 50 % – Der Dienstherr übernimmt die Hälfte deiner beihilfefähigen Krankheitskosten.
Ehepartner: 70 % – Voraussetzung: Das Einkommen des Ehepartners lag im Vorvorjahr unter 17.000 € (bei Ehen, die vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden: 20.450 €).
Kinder mit Kindergeldanspruch: 80 % – Der höchste Satz, solange Kindergeld bezogen wird.
Pensionäre: Mindestens 70 %. Auf Antrag 80 %, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15 % des Einkommens beträgt.
Klingt erstmal übersichtlich. Aber die Teufel stecken im Detail – und genau darum geht es auf dieser Seite.
Die Kostendämpfungspauschale – der jährliche Eigenanteil, den kaum jemand kennt
In Rheinland-Pfalz gibt es etwas, das es in vielen anderen Bundesländern so nicht gibt: eine Kostendämpfungspauschale. Das ist ein jährlicher Betrag, der dir von der Beihilfe abgezogen wird – eine Art Selbstbehalt.
Die Höhe hängt von deiner Besoldungsgruppe ab:
Besoldungsgruppe A9–A10: 100 € pro Jahr
A11–A12: 150 € pro Jahr
A13–A15: 225 € pro Jahr
A16 und höher: 300 € pro Jahr
Reduzierung pro Kind: minus 40 €
Was bedeutet das praktisch? Wenn du in A12 bist und zwei Kinder hast, liegt deine Kostendämpfungspauschale bei 150 € − 80 € = 70 € pro Jahr. Die ersten 70 € an Beihilfe-Erstattung zahlst du also selbst.
Das klingt nach wenig. Über eine gesamte Beamtenlaufbahn von 35–40 Jahren summiert es sich aber. Und bei der PKV-Tarifwahl spielt es eine Rolle: Ein Tarif mit höherem Selbstbehalt PLUS Kostendämpfungspauschale kann im Krankheitsfall unangenehm teuer werden.
Zahnersatz in RLP: Weniger Beihilfe als anderswo
Hier wird es für viele überraschend: In Rheinland-Pfalz sind Material- und Laborkosten beim Zahnersatz nur zu 60 % beihilfefähig. Beim Bund sind es 40 % – was sich komisch anhört, aber rechnerisch besser ist, weil die Gesamtrechnung beim Bund zu 100 % beihilfefähig ist und der 40 %-Anteil sich auf einen anderen Berechnungsweg bezieht.
Kurz gesagt: Zahnersatz ist in RLP teurer als in vielen anderen Bundesländern. Eine Krone, Brücke oder Prothese kann schnell einen vierstelligen Eigenanteil bedeuten.
Was das für deine PKV-Wahl bedeutet
Dein PKV-Tarif sollte eine überdurchschnittliche Zahnersatz-Erstattung bieten. Tarife, die „nur“ 50 oder 60 % der Restkosten übernehmen, reichen in RLP oft nicht aus. Wir empfehlen Tarife mit mindestens 75–90 % Erstattung für Zahnersatz – das gleicht die RLP-Beihilfe-Lücke aus.
Implantate: Beschränkung auf 2 pro Kiefer
In RLP sind Implantate grundsätzlich auf maximal zwei pro Kiefer beihilfefähig. Nur bei medizinischer Indikation (z. B. nach Unfall oder bei Kieferatrophie) können mehr bewilligt werden. Auch hier: Dein PKV-Tarif muss diese Lücke schließen, falls du irgendwann mehr als zwei Implantate brauchst.
Stationäre Wahlleistungen: 26 €/Monat Gehaltsabzug – ja oder nein?
In den meisten Bundesländern sind stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer + privatärztliche Behandlung) automatisch beihilfefähig. In RLP nicht. Du musst sie extra beantragen – und dafür werden dir monatlich 26 € vom Bruttogehalt abgezogen.
Die entscheidende Frage ist: Brauche ich das? Und die Antwort hängt davon ab, was dein PKV-Tarif bereits abdeckt.
⚠ Praxis-Tipp
Wenn dein PKV-Tarif stationäre Wahlleistungen zu 100 % abdeckt – unabhängig von der Beihilfe – brauchst du den Gehaltsabzug nicht. Wenn dein Tarif nur den Beihilfe-Restanteil abdeckt, brauchst du ihn. Das ist ein Detail, das dir bei der Tarifauswahl 312 € pro Jahr sparen oder kosten kann.
Warum Kunden in der Südpfalz uns vertrauen
Beihilfe-Experten RLP
Wir beraten Beamte in RLP – nicht nach Schema F, sondern nach Landesrecht.
PKV passend zur Beihilfe
Tarife, die genau auf die RLP-Besonderheiten abgestimmt sind.
Festgehalt statt Provision
Unsere Empfehlung richtet sich nach deinem Bedarf, nicht nach unserer Marge.
Einfach anrufen
0721 358 369 – persönliche Beratung statt Hotline-Warteschleife.
Was unsere Kunden sagen
Mehr Bewertungen auf ProvenExpert · 4,9/5 Sterne
Weiterlesen: Spezialthemen im Detail
Häufige Fragen
Aktive Beamte erhalten 50 % Beihilfe, Ehepartner 70 % (bei Einkommen unter 17.000 € im Vorvorjahr), Kinder mit Kindergeldanspruch 80 %. Pensionäre bekommen mindestens 70 %, auf Antrag bis zu 80 %.
Ein jährlicher Eigenanteil, der von der Beihilfe abgezogen wird. Die Höhe hängt von der Besoldungsgruppe ab: A9–A10 zahlen 100 €, A11–A12 150 €, A13–A15 225 €, A16+ 300 € pro Jahr. Pro Kind reduziert sich der Betrag um 40 €.
Es gibt politische Diskussionen darüber. Die SPD-geführte Landesregierung hat sich grundsätzlich offen gezeigt, die CDU-Fraktion ist dagegen. Eine Umsetzung würde Jahre dauern und bestehende Beamte voraussichtlich nicht betreffen. Wir beobachten die Entwicklung und beraten dich zu beiden Szenarien.
In RLP sind Material- und Laborkosten beim Zahnersatz nur zu 60 % beihilfefähig. Das führt dazu, dass der Eigenanteil bei Kronen, Brücken und Prothesen höher ausfällt als bei Bundesbeamten. Dein PKV-Tarif sollte das durch eine höhere Zahnerstattung ausgleichen.
Du stellst einen formlosen Antrag bei deiner Beihilfestelle. Ab dem Folgemonat werden dir 26 € vom Bruttogehalt abgezogen. Dafür sind Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus beihilfefähig. Ob sich das lohnt, hängt von deinem PKV-Tarif ab – wir prüfen das gerne für dich.
Ja. Anwärter und Referendare in RLP haben den gleichen Beihilfeanspruch wie aktive Beamte: 50 % für sich selbst, 70 % für den Ehepartner, 80 % für Kinder. Die Kostendämpfungspauschale entfällt bei Anwärtern häufig, da sie in den niedrigsten Besoldungsgruppen eingestuft sind.
Beihilfe RLP verstanden – jetzt PKV richtig wählen
Lass deinen Beihilfe-Anspruch von Experten analysieren und finde den PKV-Tarif, der wirklich zu deiner Situation passt.
Jetzt kostenlose Beratung anfragen →Beihilfe Rheinland-Pfalz · Der komplette Guide für Beamte in RLP · besser fairsichert · Der Fairsicherungsladen GmbH · #besserberaten

