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Beihilfe in Rheinland-Pfalz: Alles, was Beamte wissen müssen

Die Beihilfeverordnung in Rheinland-Pfalz hat ihre Tücken. Kostendämpfungspauschale, eingeschränkter Zahnersatz, Wahlleistungen gegen Gehaltsabzug – hier erfährst du alles, was du als Beamter in RLP über deine Beihilfe wissen musst. Verständlich erklärt, von Praktikern, nicht von Juristen.

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Die Beihilfe in Rheinland-Pfalz ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Landes für seine Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Sie erstattet einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten (50–80 %) und unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Bundesbeihilfe und den Beihilferegelungen anderer Bundesländer.

Beihilfesätze in RLP – wer bekommt wie viel?

Die Beihilfe in Rheinland-Pfalz staffelt sich nach dem Familienstand und der Lebenssituation. Hier die Übersicht:

Die Beihilfesätze auf einen Blick

Aktive Beamte: 50 % – Der Dienstherr übernimmt die Hälfte deiner beihilfefähigen Krankheitskosten.

Ehepartner: 70 % – Voraussetzung: Das Einkommen des Ehepartners lag im Vorvorjahr unter 17.000 € (bei Ehen, die vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden: 20.450 €).

Kinder mit Kindergeldanspruch: 80 % – Der höchste Satz, solange Kindergeld bezogen wird.

Pensionäre: Mindestens 70 %. Auf Antrag 80 %, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15 % des Einkommens beträgt.

Klingt erstmal übersichtlich. Aber die Teufel stecken im Detail – und genau darum geht es auf dieser Seite.

Die Kostendämpfungspauschale – der jährliche Eigenanteil, den kaum jemand kennt

In Rheinland-Pfalz gibt es etwas, das es in vielen anderen Bundesländern so nicht gibt: eine Kostendämpfungspauschale. Das ist ein jährlicher Betrag, der dir von der Beihilfe abgezogen wird – eine Art Selbstbehalt.

Die Höhe hängt von deiner Besoldungsgruppe ab:

Besoldungsgruppe A9–A10: 100 € pro Jahr

A11–A12: 150 € pro Jahr

A13–A15: 225 € pro Jahr

A16 und höher: 300 € pro Jahr

Reduzierung pro Kind: minus 40 €

Was bedeutet das praktisch? Wenn du in A12 bist und zwei Kinder hast, liegt deine Kostendämpfungspauschale bei 150 € − 80 € = 70 € pro Jahr. Die ersten 70 € an Beihilfe-Erstattung zahlst du also selbst.

Das klingt nach wenig. Über eine gesamte Beamtenlaufbahn von 35–40 Jahren summiert es sich aber. Und bei der PKV-Tarifwahl spielt es eine Rolle: Ein Tarif mit höherem Selbstbehalt PLUS Kostendämpfungspauschale kann im Krankheitsfall unangenehm teuer werden.

Zahnersatz in RLP: Weniger Beihilfe als anderswo

Hier wird es für viele überraschend: In Rheinland-Pfalz sind Material- und Laborkosten beim Zahnersatz nur zu 60 % beihilfefähig. Beim Bund sind es 40 % – was sich komisch anhört, aber rechnerisch besser ist, weil die Gesamtrechnung beim Bund zu 100 % beihilfefähig ist und der 40 %-Anteil sich auf einen anderen Berechnungsweg bezieht.

Kurz gesagt: Zahnersatz ist in RLP teurer als in vielen anderen Bundesländern. Eine Krone, Brücke oder Prothese kann schnell einen vierstelligen Eigenanteil bedeuten.

Was das für deine PKV-Wahl bedeutet

Dein PKV-Tarif sollte eine überdurchschnittliche Zahnersatz-Erstattung bieten. Tarife, die „nur“ 50 oder 60 % der Restkosten übernehmen, reichen in RLP oft nicht aus. Wir empfehlen Tarife mit mindestens 75–90 % Erstattung für Zahnersatz – das gleicht die RLP-Beihilfe-Lücke aus.

Implantate: Beschränkung auf 2 pro Kiefer

In RLP sind Implantate grundsätzlich auf maximal zwei pro Kiefer beihilfefähig. Nur bei medizinischer Indikation (z. B. nach Unfall oder bei Kieferatrophie) können mehr bewilligt werden. Auch hier: Dein PKV-Tarif muss diese Lücke schließen, falls du irgendwann mehr als zwei Implantate brauchst.

Stationäre Wahlleistungen: 26 €/Monat Gehaltsabzug – ja oder nein?

In den meisten Bundesländern sind stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer + privatärztliche Behandlung) automatisch beihilfefähig. In RLP nicht. Du musst sie extra beantragen – und dafür werden dir monatlich 26 € vom Bruttogehalt abgezogen.

Die entscheidende Frage ist: Brauche ich das? Und die Antwort hängt davon ab, was dein PKV-Tarif bereits abdeckt.

⚠ Praxis-Tipp

Wenn dein PKV-Tarif stationäre Wahlleistungen zu 100 % abdeckt – unabhängig von der Beihilfe – brauchst du den Gehaltsabzug nicht. Wenn dein Tarif nur den Beihilfe-Restanteil abdeckt, brauchst du ihn. Das ist ein Detail, das dir bei der Tarifauswahl 312 € pro Jahr sparen oder kosten kann.

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Was unsere Kunden sagen

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Ich dachte, Beihilfe sei überall gleich. Dass RLP diese Kostendämpfungspauschale hat und Zahnersatz anders behandelt – das hat mir niemand vorher gesagt. Gut, dass ich hier gelandet bin.
Christian B. – Amtsrat, Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
★★★★★
Die 26 € für Wahlleistungen hätte ich beinahe beantragt – bis mir hier gezeigt wurde, dass mein PKV-Tarif das bereits vollständig abdeckt. Das sind 312 € im Jahr gespart.
Katrin S. – Lehrerin, Landau
★★★★★
Endlich mal jemand, der die Beihilfe RLP wirklich kennt und nicht einfach die Bundestabellen hernimmt. Die Beratung war super gründlich.
Florian M. – Justizbeamter, Germersheim

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Aktive Beamte erhalten 50 % Beihilfe, Ehepartner 70 % (bei Einkommen unter 17.000 € im Vorvorjahr), Kinder mit Kindergeldanspruch 80 %. Pensionäre bekommen mindestens 70 %, auf Antrag bis zu 80 %.

Was ist die Kostendämpfungspauschale in RLP?

Ein jährlicher Eigenanteil, der von der Beihilfe abgezogen wird. Die Höhe hängt von der Besoldungsgruppe ab: A9–A10 zahlen 100 €, A11–A12 150 €, A13–A15 225 €, A16+ 300 € pro Jahr. Pro Kind reduziert sich der Betrag um 40 €.

Wird Rheinland-Pfalz die pauschale Beihilfe einführen?

Es gibt politische Diskussionen darüber. Die SPD-geführte Landesregierung hat sich grundsätzlich offen gezeigt, die CDU-Fraktion ist dagegen. Eine Umsetzung würde Jahre dauern und bestehende Beamte voraussichtlich nicht betreffen. Wir beobachten die Entwicklung und beraten dich zu beiden Szenarien.

Warum ist Zahnersatz in RLP anders als beim Bund?

In RLP sind Material- und Laborkosten beim Zahnersatz nur zu 60 % beihilfefähig. Das führt dazu, dass der Eigenanteil bei Kronen, Brücken und Prothesen höher ausfällt als bei Bundesbeamten. Dein PKV-Tarif sollte das durch eine höhere Zahnerstattung ausgleichen.

Wie beantrage ich die Wahlleistungen stationär in RLP?

Du stellst einen formlosen Antrag bei deiner Beihilfestelle. Ab dem Folgemonat werden dir 26 € vom Bruttogehalt abgezogen. Dafür sind Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus beihilfefähig. Ob sich das lohnt, hängt von deinem PKV-Tarif ab – wir prüfen das gerne für dich.

Gilt die Beihilfe RLP auch für Beamte im Vorbereitungsdienst?

Ja. Anwärter und Referendare in RLP haben den gleichen Beihilfeanspruch wie aktive Beamte: 50 % für sich selbst, 70 % für den Ehepartner, 80 % für Kinder. Die Kostendämpfungspauschale entfällt bei Anwärtern häufig, da sie in den niedrigsten Besoldungsgruppen eingestuft sind.

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