Steuerlich und erbrechtlich gibt es weitere Auswirkungen zu beachten. Bezüglich Vererbung sollte beachtet werden.
Dass die Rentengarantiezeit (Zeitraum der Rentenauszahlung ab Rentenbeginn, unabhängig vom Tod des Versicherungsnehmer) lang genug gewählt ist und den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Eine Restkapitalauszahlung im Todesfall ist meist auch eine faire Vereinbarung. Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass die richtige Person als „Bezugsberechtigt im Todesfall“ genannt ist. Steuerlich gibt es zwei grundsätzliche Besteuerungsarten, die Ertragsanteilbesteuerung und die Abgeltungssteuer (klick!).
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