Jagdwaffenversicherung und Sportwaffenversicherung
- Umfassender Schutz für Ihre Jagd- und Sportwaffen sowie Zubehör
- Absicherung bei Verlust, Beschädigung und Zerstörung
- Weltweiter Versicherungsschutz
Außer den Jagd- und Sportwaffen umfasst die Jagd- und Sportwaffenversicherung auch Zubehör wie beispielsweise
- Zielfernrohre,
- Ferngläser,
- Spektive,
- Gewehrkoffer,
- Munition und
- Ausrüstungsgegenstände einschließlich
- Kleidung.
Wenn Sie Jäger sind, finden Sie hier mehr Informationen zur.
Inhaltsverzeichnis
Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren und uns Ihr Anliegen zu schildern. Gerne beraten wir Sie auch online zu diesem Thema und machen Ihnen Vorschläge mit geeigneten Versicherungen.
Versicherungssumme der Jagdwaffenversicherung und Sportwaffenversicherung
Versicherbar ist der Neuwert der versicherten Waffen und Zubehör. In der Regel sind bei einem Einzelwert ab 5.000 EUR Nachweise erforderlich. Ist der Zeitwert weniger als 50% des Neuwerts zum Zeitpunkt es Verlust oder der Beschädigung, wird der Zeitwert erstattet. Der Nachweis erfolgt bei neuen Waffen anhand des Kaufbeleg, bei Gebrauchwaffen kann ein Waffenhändler oder Büchsenmacher einen Wert schätzen.
Wer sollte eine Versicherung abschließen
Die Jagdwaffenversicherung und Sportwaffenversicherung ist sinnvoll für Jäger und Sportschützen sowie Jagd- und Schützenvereine.
Welche Schäden sind in der Jagdwaffenversicherung und Sportwaffenversicherung versichert
Verlust, Zerstörung und Beschädigung der versicherten Gegenstände
- bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung in der Wohnung
- beim Transport zum und vom Revier/Schießstand
- bei der eigentlichen Jagdausübung
- auf Reisen oder beim Versand
- im separat verschlossenen Kofferraum eines PKWs (solange waffenrechtlich noch zulässig)
- während einer Reparatur beim Büchsenmacher
- beim Transport durch beauftragte Dritte
- bei der Aufbewahrung oder dem Führen durch berechtigte Dritte
Folgende Risiken sind dabei mit der Jagdwaffenversicherung und Sportwaffenversicherung versichert
- Unfall des Versicherten oder des Transportmittels
- Ungeschicklichkeit (z. B. Fallenlassen)
- Brand, Blitz, Explosion
- Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl
- Wasser
- Elementarereignisse
- Selbstentzündung, Selbstentladung
Nicht vesichert ist
Nicht versichert sind in der Jagdwaffenversicherung und Sportwaffenversicherung Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, natürliche Beschaffenheit, Konstruktions- oder Herstellungsmängel, Funktionsstörungen, Rost, Witterungseinflüsse, Kratzer, Schrammen, Verwendung nicht geeigneter Munition, Hängen-, Stehen- und Liegenlassen. Im Übrigen gelten die Standardausschlüsse Krieg, Kernenergie und innere Unruhen.
Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren und uns Ihr Anliegen zu schildern. Gerne beraten wir Sie auch online zu diesem Thema und machen Ihnen Vorschläge mit geeigneten Versicherungen.
Schlagwort: Jagdwaffenversicherung, Sportwaffenversicherung , Versicherung
Ein Angebot von Der Fairsicherungsladen GmbH unabhängige Versicherungsmakler – Karlstr.68 – 76137 Karlsruhe Südweststadt
Häufig gestellte Fragen zur Jagdwaffen- und Sportwaffenversicherung
Die Versicherung deckt nicht nur die Waffen ab, sondern auch Zubehör wie Zielfernrohre, Ferngläser, Spektive, Waffenkoffer, Munition und Ausrüstungsgegenstände einschließlich Kleidung.
Diese Versicherung wird Jägern, Sportschützen sowie Jagd- und Schützenvereinen empfohlen.
Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei ordnungsgemäßer Lagerung zu Hause, beim Transport zum Jagdrevier oder Schießstand, während der Jagdausübung, auf Reisen oder beim Versand, im separat verschlossenen Kofferraum (sofern rechtlich zulässig), bei Reparaturen durch einen Büchsenmacher und beim Transport durch autorisierte Dritte.
Abgedeckte Risiken umfassen Unfälle, Ungeschicklichkeit (z.B. Fallenlassen), Feuer, Blitzschlag, Explosion, Wasserschäden, Elementarereignisse, Selbstentzündung und Selbstschuss.
Die Versicherungssumme basiert auf dem Neuwert der Waffen und des Zubehörs. Für Einzelgegenstände ab 5.000 € ist in der Regel ein Nachweis erforderlich. Ist der Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts oder Schadens geringer als 50% des Neuwerts, wird der Zeitwert erstattet. Für neue Waffen dient die Kaufrechnung als Nachweis, für gebrauchte Waffen kann ein Büchsenmacher den Wert schätzen