Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt die versicherten Personen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen bei
- Personen
- Sachen
- Vermögensschäden
und
- reguliert berechtigte Forderungen und
- wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Eine Jagdhaftpflichtversicherung trägt also auch Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben: wenn beispielsweise ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet (Hunde, Katzen etc.), Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe einen Schaden herbeiführen oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren und uns Ihr Anliegen zu schildern. Gerne beraten wir Sie auch online zu diesem Thema und machen Ihnen Vorschläge mit geeigneten Versicherungen.
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine verpflichtende Versicherung für Jäger. Mit der Versicherungsbestätigung erhalten Sie die erforderliche Auskunft zur Beantragung des Jagdscheins. Die Haftpflicht des Jägers ist nicht in einer privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Die Deckungsinhalte sind vielfältig wie zum Beispiel auch die Haftung für die Weitergabe von Jagdwild (Produktrisiko), Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition, Wiederladen, Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit für jagdliche Organisationen, z. B. gelegentliche Aufsicht auf einem Schießstand u.v.m.
Versicherungssummen der Jagdhaftpflichtversicherung
Die Mindestversicherungssumme der Jagdhaftpflicht beträgt 3 Mio EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es sind aber auch höhere Summen bis 15 Mio. EUR versicherbar. Unsere Empfehlung lautet eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio EUR auszuwählen, denn teuer ist im Fall der Fälle nicht ein Sachschaden, sondern ein Personenschaden zum Beispiel durch einen Schuss. Eine Haftpflichtversicherung sollte dafür da sein, die teueren Fälle regulieren zu können.
Jagdhunde und Beizvögel
Jagdhunde und Beizvögel sind ebenfalls in der Jagdahftpflicht einschließbar. Bei manchen Versicherungen sind sie in unbegrenzter Zahl mit eingeschlossen, bei anderen wird einzeln kalkuliert. Die Haftpflicht für Jagdhunde erstreckt sich auf jagdlich brauchbare Hunde auch außerhalb der Jagdausübung. Ein Hund ist jagdlich brauchbar, wenn er eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat oder z. B. ein Hundeobmann, Hegeringleiter oder Revierpächter bestätigt, dass der Hund jagdlich geführt wird. Auch die Welpen dieser Hunde sind mitversicherbar sowie ganz allgemein Mietsachschäden.
Wer ist versichert?
Unsere Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Sie als
- Jäger/Forstbeamter
- Hundehalter/Falkner
- Jagdpächter/Jagdveranstalter
- Berufsjäger/Jagdaufseher
- Waffenbesitzer
- Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
- Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
und ist erweiterbar auf
- Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
- Nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (z. B. Ihre Ehefrau oder Kinder)
- Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder während der Jagdscheinausbildung
Teilen Sie uns in einer Anfrage bitte mit, welche Tätigkeiten Sie im Zuge der Jagd ausüben und wie viele Jagdhunde und Beizvögel Sie haben sowie die gewünschte Deckungssumme. Eine entsprechende Versicherungsbestätigung erreichen wir in der Regel innerhalb von drei Tagen.
Jagdwaffenversicherung
Der Schutz für Jagdwaffen bei Diebstahl oder Beschädigung.
- Umfassender Schutz für Ihre Jagd- und Sportwaffen sowie Zubehör
- Absicherung bei Verlust, Beschädigung und Zerstörung
- Weltweiter Versicherungsschutz
Außer den Jagd- und Sportwaffen umfasst die Jagd- und Sportwaffenversicherung auch Zubehör wie beispielsweise Zielfernrohre, Ferngläser, Spektive, Gewehrkoffer, Munition und Ausrüstungsgegenstände einschließlich Kleidung. Hier erfahren Sie mehr zur Jagd- und Sportwaffenversicherung (klick)
Highlight: Jägerschutzbrief
Im Jägerschutzbrief enthalten ist ein komplettes Rundum-Paket für Jäger: Jagdhaftpflichtversicherung, Jagdwaffenversicherung, Hilfeleitstungen und Jagdrechtsschutz in einem. Neben den oben erläuterten Versicherungsinhalten kommt also der Jagrechtsschutz noch mit dazu für Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Jagdausübung. Streitigkeiten bis 1 Mio EUR sind damit abgedeckt. Außerdem
- Schadenersatz- und Strafrechtsschutz
- Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsrechtsschutz
- Allgemeiner Vertrags- und Wildschadenrechtsschutz
Zu den Hilfeleistungen zählen zum Beispiel Unterstützung bei Verlust von Reisedokumenten und Kostenübernahme bei einem durch Krankheit oder Unfall notwendigen Krankenrücktransport.
Der Jägerschutzbrief ist damit ein sehr umfäglicher Schutz und im Paket zu sehr günstigen Konditionen erhältlich.
Schlagwort: Jagdhaftpflicht, Kosten, Versicherung, Haftpflicht, Jagdwaffen, Jagdrechtsschutz, Tagesjagdschein, Jägerschutzbrief
Ein Angebot von Der Fairsicherungsladen GmbH unabhängige Versicherungsmakler – Karlstr.68 – 76137 Karlsruhe Südweststadt