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Die Berufshaftpflichtversicherung
Während eine normale Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor Forderungen aus Personen-, Sach- und (unechten) Vermögensschäden schützt, dient die (echte) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den Schutz vor Forderungen aus direkten Vermögensschadenforderungen.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Berufshaftpflichtversicherung, berechtigte Schadenersatzforderungen zu reguliern und unberechtigte Forderungen abzuwehren, auch wenn dies einen Rechtsstreit zur folge hat.
Unechte Vermögensschäden
Unechte Vermögensschäden entstehen dabei als Folge aus einem Personen- oder Sachschaden. Ein Beispiel: Ein Mandant stolpert in Ihren Geschäftsräumen und bricht sich einen Finger. Auch wenn derjenige aus Unachtsamkeit die Verletzung davon getragen hat und keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend macht, können seine Krankenkasse und der Arbeitgeber wegen Lohnausfall Vermögensschäden geltend machen. Der Personenschaden mit Haftung für Sie ist dabei der Ausgangspunkt.
Echte Vermögensschäden
Echte Vermögensschäden entstehen dann, wenn der Schaden in Geld unmittelbar entsteht. Durch eine falsche Beratung oder Fehlplanung entstehen dem Mandanten Geldschäden, wegen denen er Sie in Regress nehmen will.
Eine richtige Berufshaftpflichtversicherung umfasst daher sowhol die Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) als auch die echte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.