Hundehalterhaftpflichtversicherung
11. Dezember 2023Handy runtergefallen Haftpflicht – Handyschaden
11. Dezember 2023Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung
Diese Art der Versicherung bietet den Risikoschutz der privaten U-Versicherung an. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Vertrages oder auch im Todesfall des Versicherten werden dann die geleisteten Beiträge erstattet. Weiterhin erfolgt zusätzlich eine wachsende Gewinnbeteiligung, die sich aus den fortwährenden Kapitalerträgen ergibt.
Die Leistungen der Kapitalversicherung sogar dann fällig, wenn die Kampitalversicherung bereits die Kosten von Unfällen bezahlt hat. Für diese Leistung sind die Beiträge jedoch höher als bei einer ausschließlichen Unfallversicherung. Aber: die Rückzahlung der Beiträge ist nicht zu verachten; finanziell lohnt es sich oft.
Generell gilt jedoch: eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlungen ist in der Summe der Vor- und Nachteile nicht anzuraten.
Für Frauen werden die Unfallversicherungen teurer
Bisher haben die Damen recht günstig eine Unfallversicherung abschließen können. Allerdings müssen die Versicherer seit Ende 2012 die sogenannten Unisex-Tarife anbieten, die insgesamt wesentlich kostspieliger ausfallen als bisher. Wer noch die alten Konditionen hat, kann sich daher glücklich schätzen.
Vorher haben die Frauen rund 10 Prozent weniger gezahlt als die Männer was die Beiträge angeht. Vor allem Männer, die in körperlich betonten oder gefährlichen Berufen arbeiteten, mussten bis zu 200 Prozent mehr bezahlen als die Damen.
Frauen wurden generell in die preiswerte Berufsgruppe A eingestuft; ganz unabhängig davon, in welchem Beruf sie tatsächlich arbeiteten.
Wer als Frau noch schnell eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ehe die Unisex-Tarife kamen, konnte finanziell daher eine Runde sparen.
Die Unfallversicherung für Kinder
Diese Versicherung ist ein absolutes Muss. Die Finanzierung nach Unfällen gestaltet sich auch hier sonst schwierig. Gerade ein langer Krankenhausaufenthalt, eine geringe Mobilität und die Entfernung von daheim wird von den meisten Kindern als traumatisch und sehr schlimm empfunden.
Bei Kindern im Alter unter 10 Jahren sind auch alle Vergiftungen in dieser Art der Versicherung mit eingeschlossen. Diese können hin und wieder zu Dauerschäden führen, nach denen eine entsprechende Versorgung lebenslang gewährleistet sein muss.
Besonders dann, wenn Unfälle Folgeschäden verursachen, hilft die Unfallversicherung sehr. So kann es sein, dass eine Wohnung oder ein Haus behindertengerecht umgebaut werden muss – das ist sehr teuer. Oft haben die Eltern keine Rücklagen, die diese Kosten decken würden. Die private Unfallversicherung ist daher eine unabdingbare, finanzielle Stütze.
Was deckt die Unfallversicherung nicht ab?
Eine normale, private Unfallversicherung ohne Zusätze zahlt folgende Fälle in der Regel nicht:
1. Unfälle, die bei der Führung eines Luftfahrzeuges entstehen.
2. Unfälle, die bei Auto- Motorrad- oder Bootsfahrten passieren – weder als Fahrer, noch als Beifahrer.
3. Unfälle, die durch eine Störung des Bewusstseins entstehen.
4. Unfälle, die bei der Ausübung einer vorsätzlichen Straftat geschehen.
5. Unfälle, die bedingt sind durch Krieg oder Bürgerkrieg.
6. Unfälle, die durch Kernenergie verursacht wurden.
Das Unfallrisiko und die Gefahrengruppen
In der privaten Unfallversicherung werden die Berufsgruppen in zwei Gefahrengruppen eingeteilt, da die jeweiligen Berufe ein unterschiedliches Unfallrisiko mit sich bringen. So ist ein Dachdecker mehr gefährdet, vom Dach zu stürzen als ein Bankkaufmann gefährdet ist, dass ihm in der Bank ein Unfall wieder fährt.
Die eine Gruppe gilt für Menschen, die kaufmännisch oder verwaltend tätig sind und die andere Gruppe gilt für handwerkliche oder körperlich tätige Leute.
Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
Generell ist es empfehlenswert, wenn die Summe so hoch ist wie ein dreifaches Jahreseinkommen. Natürlich kann sich der Bedarf individuell errechnen und in etwa abgewogen werden.
Die Unfallversicherung kann dynamisch abgeschlossen werden, so dass die Versicherungssumme jährlich etwas ansteigt, um dem wachsenden Lebensstandard zu entsprechen.
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Unfall – was ist zu beachten?
Für Betroffene kann ein Unfall schnell das ganze Leben verändern und schnelle, finanzielle Hilfe ist dann gefragt. Eine schnelle Regulierung im Schadensfall ist im Interesse aller Beteiligten. Der Versicherte und / oder seine Angehörigen sollten daher alle nötigen Informationen so schnell wie möglich an die Versicherung weiter leiten. Weiterhin wichtig ist es, den Unfall so schnell wie möglich zu melden. Die ausgefüllte Unfallanzeige muss zügig zurück gesandt werden und der Versicherte sollte sich so schnell wie möglich von den Ärzten der Versicherung untersuchen lassen, die ihm genannt werden. Ein tödlicher Unfall ist tragisch, muss aber dennoch binnen 48 Stunden bei der Versicherung angezeigt werden. Die Fristen der ärztlichen Feststellung bezüglich einer Invalidität sind zu beachten und müssen spätestens binnen 15 Monaten vorliegen und der Versicherung übergeben werden.
Liegen der Versicherung alle notwendigen Dokument vor, dann muss dieser binnen eines Monats über die eigenen Leistungen entscheiden. Sobald die Entscheidung gefallen ist, zahlt der Versicherer binnen zwei Wochen.
Der Heilungsverlauf nach jedem Unfall ist individuell zu betrachten, denn es können auch über längere Zeit Verschlechterungen oder Verbesserungen eintreten. Der Versicherer und auch der Betroffene sind daher berechtigt, die Höhe der Invalidität bis zu drei Jahre nach einem Unfall jährlich neu begutachten zu lassen.
Nach drei Jahren muss es aber ein dauerhaftes Ergebnis geben, welches dann dauerhaft gilt.
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Todesfallleistung in der privaten Unfallversicherung
Wenn ein Unfall direkt oder binnen eines Jahres zum Tod führt, gilt der Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Diese ist in der Regel niedriger als die Summe, welche bei Invalidität gezahlt würde. Die Leistung im Todesfall erleichtert den Hinterbliebenen zumindest die Abwicklung der notwendigen Schritte.
Um die Hinterbliebenen bestmöglich zu schützen, eignet sich eine Risikolebensversicherung jedoch besser. Hier wird eine höhere Summe ausgeschüttet.
Unfallrente in der Unfallversicherung sinnvoll?
Nach einem Unfall können die Kosten für die Lebensführung enorm ansteigen. So kann eine Hilfe im Haushalt, bei der Körperpflege oder bei Besorgungen und Arztbesuchen notwendig werden. Eine abgeschlossene Unfallrente kann anstatt einer einmaligen Leistung bei Invalidität monatliche Zahlungen ausschütten. In den meisten Fällen wird diese Unfallrente ab einer Behinderung von 50 Prozent oder mehr gezahlt.
Tagesgeld, Krankenhaustagesgeld und Genesungsgeld in der Unfallversicherung
Vor allem Selbständige leiden unter einem Unfall, da der Verdienst komplett entfällt. Diese schließen daher in der Regel ein Tagesgeld ab. Dieses kann bis zu einer Dauer von einem Jahr gezahlt werden.
Ein Aufenthalt im Krankenhaus belastet das monatliche Budget oft sehr. Es kann die Anstellung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung notwendig sein – auch zusätzliche Kosten für Aufenthalt oder Arztkosten können anfallen.
Das Krankenhaustagegeld kann bis zu zwei Jahre nach einem Unfall gezahlt werden.
Wer nach dem Aufenthalt im Krankenhaus nicht wieder fit ist, kann vom Genesungsgeld profitieren. Dieses kann ebenso lange wie das Krankenhaustagesgeld gezahlt werden.
Die Übergangsleistung in der privaten Unfallversicherung
Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Verunfallte für mehr als 6 Monate mit mindestens 50 Prozent Behinderung betroffen ist. Diese Leistung wird auch dann bezahlt, wenn später eine vollkommene Heilung eintritt.
Mit Hilfe der Übergangsleitung können zum Beispiel alle nötigen Mittel der Rehabilitation bezahlt werden.
Die Progression der privaten Unfallversicherung
Viele Versicherer bieten Mehrleistungsmodelle an, bei denen mehr gezahlt wird, als dem Grad der Invalidität entspricht. Hintergrund ist, dass angenommen wird, dass der Kapitalbedarf bei steigender Invalidität überproportional steigt.
Beispiel zur Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Frau Schmidt ist mit 200.000 Euro für den Fall einer Invalidität versichert. Bei einem Unfall im Verkehr verletzt sie sich die linke Hand so schwerwiegend, dass diese amputiert werden muss. Weiterhin entsteht eine Behinderung des linken Beins von 40 Prozent.
Der Anspruch auf Leistung bei Invalidität wird nach Gliedertaxe wie folgt errichtet:
für das linke Bein 40 % entspricht 80.000 Euro.
Für den linken Arm 40 % von 55 % gleich 22 % gleich 44.000 Euro.
Insgesamt werden also 124.000 Euro bei 62 % Invalidität gezahlt.
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Unfallversicherung beim Der Fairsicherungsladen – online Versicherungsmakler
Im Jahr ergeben sich in Deutschland etwa 9 Millionen Unfälle insgesamt. 70 % davon finden in der Freizeit statt und gut 30 % im Beruf. Bei den meisten Unfallopfern kommt es zu diversen Einschränkungen und Beschwerden bis hin zu einer Berufsunfähigkeit.
Eine private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr vor finanziellen Folgen nach einem Unfall.
Jede Unfallversicherung bietet folgende Basiseinheiten an:
1. Die Höhe der Leistung bei Invalidität
2. Progression
3. Leistungen im Todesfall
4. Bergungskosten
Es gibt weitere Bausteine, die optional hinzu gefügt werden können.
Was ist versichert?
Die private Unfallversicherung versichert den eigenen Körper. Ein Unfall ist definiert, durch ein von außen wirksames Ereignis auf den Körper, welches zur Folge hat, dass eine körperliche Beeinträchtigung folgt.
Menschen mit risikoreichen Hobbies, sollten sich zuvor bei ihrem Versicherer erkundigen, ob hier eine spezielle Form der privaten Unfallversicherung abgeschlossen werden muss. Dies betrifft zum Beispiel Reiter, Kletterer und auch Sportler allgemein. Hier können spezielle Verträge nötig sein, damit auch das risikoreiche Hobby bzw. dessen Auswirkungen bei einem Unfall gut versichert sind.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Welche Summe könnte zusammen kommen, wenn eine Invalidität auftritt?
Bei Erwachsenen sollte mindestens ein dreifaches Jahreseinkommen, mindestens aber 100.000 Euro errechnet werden. Bei Kindern sollte die Summe mindestens 50.000 Euro betragen.
Die Progression sollte bei 250 % oder 350 % gewählt werden. Der Schutz im Todesfall sollte mindestens 10.000 Euro betragen.