Mietrechtsschutz Testsieger
11. Dezember 2023Simplr Versicherungs App – Transparent vergleichen und Papier sparen
11. Dezember 2023Hintergrund ist das die Grundsumme in diesen Verträgen meistens mit 40.000 € und 1000-facher Progression gerechnet wird. Der Grund ist relativ einfach: diese Kombination von Grund Summe und Progression ist in der Software der Berater der Vermögensberatung als Standard hinterlegt.
Trotzdem ist diese Kombination meistens nicht sinnvoll.
Grundsumme und Invalidität
Die Grundsumme ist im Grunde der Betrag, mit der der Körper eines Versicherten bemessen wird. Wenn ihn ein Unfallereignis eintritt (ein plötzlich und unvorhergesehen eintreten des Ereignis mit körperlicher Schädigung die länger als ein Jahr andauert), entsteht eine Invalidität.
Der Versicherer schaut dann in eine Liste die sogenannte Gliedertaxe, mit wie viel Prozent die Grundsumme dieses Körperteils (das fehlt oder nicht mehr funktionsfähig ist), wert ist.
Eine Hand zum Beispiel ist zwischen zehn und 15 % wert. Ein Arm bis zum Ellbogen ungefähr 20-35 %, je nach Versicherung.
Ein Beispiel
In diesem Fall würde also der Kunde sagen wir 30 % von 40.000 € bekommen. Denn die Progression, als Steigerungsfaktor, greift meistens erst ab einer Invalidität von 50 % und geht dann in Stufen hoch bis zu maximal 1000 % von der Grundsumme, in unserem Beispiel also 10 × 40.000 € gleich 400.000 € bei einer Vollinvalidität.
Es gehört also daher bei der Unfallversicherung lieber eine hohe Grundsumme versichert zum Beispiel 100.000 – 150.000 € mit einer niedrigen Progression von 250-350 %, damit sowohl bei hohen Invalidität und auch bei niedrigen Invalidität in vernünftige Beträge an den Kunden ausgezahlt werden, mit denen er etwas anfangen kann.
Versicherungsmakler gelingt es dadurch sehr häufig, den Versicherungsschutz in der Unfallversicherung richtig umzustellen und die Prämie für den Kunden dabei gleich oder nur sehr geringfügig höher zu belassen.
Breitband
Unser Tipp: Prüfen!
Kunden der Aachen Münchener beziehungsweise Deutsche Vermögensberatung sollten daher dringend Ihre Unfallversicherung prüfen, denn häufig ist die Grundsumme viel zu niedrig angesetzt und die Progression im Gegenzug viel zu hoch.
Bei der Progression muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Progression nicht gleichmäßig steigt und verschiedene Invaliditätsstufen miteinander aufaddiert werden.
Details zur Progression
Das bedeutet im Klartext zu unserem Beispiel oben ist eine Hand 10 % wert wenn sie nicht mehr funktionsfähig ist. Sollte der Versicherte als Folge eines Unfalls zum Beispiel gleichzeitig ein Bein nicht mehr funktionsfähig haben und ein Bein 50 % wert sein, kommt dieser Kunde auf eine Invalidität von insgesamt 60 %.
Das heißt bezogen auf die Grundsumme von 100.000 bekommt der Kunde für die ersten 50 % auch nur 50.000 €. Die restlichen 10 % Invalidität werden bereits mit dem Erhöhungsfaktor der Progression von ungefähr 1,5 gerechnet d.h. für die 10 % die über 50.000 € beziehungsweise 50 % hinausgehende Invalidität, erhält unser Kunde bereits 65.000 € ausbezahlt.
Die Progression ist also lediglich ein Steigerungssatz der bei hohen Invalidität greift, und nicht bei niedrigen.
Ein Grund mehr die Grundsumme in vernünftigen Maß hoch anzusetzen. Finanztest beziehungsweise Stiftung Warentest empfiehlt das zwei bis dreifache Jahreseinkommen bei Erwachsenen als Grundsumme, für Kinder und junge Erwachsene mindestens 50.000 € als Grundsumme.