Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Was Sie wissen sollten und worauf es ankommt.

Wer sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt, wird unweigerlich auf die Risikovoranfrage stoßen. Hierbei empfiehlt sich eine solche Voranfrage für Interessenten mit einer gewissen Krankheitshistorie besonders. Denn Versicherungsgesellschaften arbeiten völlig losgelöst voneinander und unterbreiten Interessenten oftmals gänzlich unterschiedliche Angebote.

So kann es dazu kommen, dass Sie mittels einer Voranfrage bei fünf unterschiedlichen Gesellschaften auch fünf unterschiedliche Angebote erhalten.

Inhaltsverzeichnis

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Ist eine Risikovoranfrage kostenpflichtig?

Ihre Zufriedenheit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Nur durch Vertrauen lässt sich eine gute Zusammenarbeit erreichen. Aus diesem Grund ist die Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns kostenlos. Sie reichen uns einfach Ihre Patientenakte ein und wir prüfen diese auf Herz und Nieren. Anschließend gehen wir gezielt auf Ihre Bedürfnisse ein und erstellen Ihre Voranfrage.

 

Ihre Freizeitaktivitäten in der Risikovoranfrage

Was Sie in Ihrer Freizeit machen ist nicht so interessant für die Versicherungsgesellschaft? Weit gefehlt, denn viele Versicherer interessieren sich mitunter brennend dafür, ob Sie in Ihrer Freizeit Risikosportarten wie Bergsteigen, Eishockey oder Fallschirmspringen betreiben.  Diese Angaben zu gefährlichen Hobbys sind derart relevant, dass sie bereits in einer Risikovoranfrage berücksichtigt werden sollten. Auch hierbei werden Sie erkennen, dass es Unterschiede in der Beurteilung der jeweiligen Freizeitaktivität gibt. Wichtig ist, dass Sie nichts verschweigen und die Beurteilung der Aktivität der Versicherung überlassen. Nur dann können Sie im Leistungsfall mit einem reibungslosen Ablauf rechnen.

 

Eine Risikovoranfrage trotz Rückenbeschwerden – macht das Sinn?

Wirbelsäulenerkrankungen sind ein sensibles Thema bei den Versicherungsgesellschaften. Hierbei riskiert man häufig eine komplette Ablehnung, eine Ausschlussklausel oder einen Risikozuschlag. Denn die Fragestellungen der Gesellschaften unterscheiden nicht in der Schwere der Erkrankung. Wenn die Frage also lautet, ob man in den letzten fünf Jahren wegen Beschwerden an der Wirbelsäule in ärztlicher Behandlung war, muss man dies auch bei einem einfachen Hexenschuss bejahen. Ein konkretisierendes ärztliches Attest kann in minder schweren Fällen der jeweiligen Erkrankung wahre Wunder wirken. Denn wenn hieraus hervorgeht, dass es sich bei dem Vorfall um ein einmaliges Erkrankungsbild gehandelt hat, ist dies eine völlig andere Ausgangsbasis, als wenn Sie unter chronischen Rückenbeschwerden leiden. Gleiches gilt natürlich für alle weiteren Erkrankungen.

Hier erfahren Sie mehr zu Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vorerkrankungen.

Auch Allergien oder Krankheiten der Schilddrüse sind regelmäßig versicherbar.

 

Ist eine anonymisierte Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) möglich?

Theoretisch ist das möglich. Jedoch zeigt die Praxis, dass anonymisierte Risikovoranfragen von immer weniger Versicherungsgesellschaften akzeptiert werden. Diese landen zumeist unbearbeitet auf dem Datenmüll. Dies hat mitunter praktische Gründe: Im Normalfall stellt man den Antrag auf Versicherungsschutz und verweist hierbei auf die zuvor getätigte Risikovoranfrage. Die Zuordnung zwischen Voranfrage und den Daten des Antragstellers ist bei anonymisierten Vorgängen erschwert bis unmöglich.

 

Darüber hinaus stellen einige Personen diverse anonymisierte Risikovoranfragen bei der gleichen Gesellschaft und hoffen auf unterschiedliche Angebote. Um die Einheitlichkeit in der Angebotsgestaltung zu wahren, distanzieren sich viele Unternehmen von der Bearbeitung anonymisierter Voranfragen.

Da die Bearbeitung von Risikovoranfragen auch mit Arbeit verbunden ist, scheuen Versicherungsgesellschaften anonymisierte Anfragen, da diese in den seltensten Fällen zu Vertragsabschlüssen führen und somit unrentabel erscheinen.

 

Unser Tipp: Verzichten Sie auf eine anonymisierte Risikovoranfrage und spielen Sie besser mit offenen Karten. Die Sorge in der sog. Sonderwagnisdatei zu landen ist unberechtigt, da es sich lediglich um eine Voranfrage handelt und nicht um einen konkreten Antrag auf Versicherungsschutz. Die Unwissenheit vieler selbsternannter Experten verleitet Interessenten zu einer anonymisierten Risikovoranfrage. Dies ist absolut nicht nötig und erschwert im Prinzip nur den Gesamtprozess.

 

Wird meine Risikovoranfrage überhaupt noch von Menschen geprüft?

Wie bereits erwähnt, verursachen Risikovoranfragen eine Menge an Arbeit bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Da allerdings in seltenen Fällen ein Ertrag in Form eines Neuabschlusses dabei herumkommt, sind einige Versicherer dazu übergegangen die Risikovoranfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung elektronisch prüfen zu lassen. Spezielle Computerprogramme übernehmen hierbei die Prüfung der Angaben und schließen bei voreingestellten Krankheitsbildern bereits kategorisch einen Versicherungsschutz aus. Diese Programme lassen zwar bei einfachen Krankheitsbildern ein schnelles Ergebnis zu, sind aber weniger flexibel wenn es um kompliziertere Krankenakten geht.

Wir sind an Ihrer Seite, wenn es um das Durchbringen von schwierigen Fällen geht. Lassen Sie sich beraten und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

 

 

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