Dazu muss man die Riesterberechnung verstehen. Grundsätzlich gilt:
Der Sparer bekommt, sofern er 4% vom Vorjahresbruttogehalt, max. 2100 EUR jährlich in eine Riesterrente einbezahlt, jedes Jahr 154 EUR Zulage. Das ist natürlich erstmal nicht viel.
Aber einen Moment Geduld, die Pointe kommt noch!
Für Kinder die vor 2008 geboren wurden erhält man 185 EUR weitere Zulage p.a., für Kinder ab 2008 geboren 300 EUR p.a. Riesterzulagen.
Soweit die Rahmendaten. Wenn also jemand ein Kind (nach 2008 geb.) hat und sagen wir nur 1500 EUR im Jahr in seinen #Riestervertrag einzahlen muss! bekommt er 154 + 300 EUR Zulagen, also 454 EUR.
Und derjenige kann in der Steuererklärung die 1500 EUR Einzahlung angeben. Das Finanzamt ermittelt dann, wie hoch die Steuerersparnis wäre: bei einem Steuersatz von 20 % wären das 300 EUR. Da aber die Zulage auf den Riestervertrag höher ist, gibt es keine weitere Steuerersparnis. Dieser Kunde macht über die Zulage das bessere Geschäft. Das Verfahren nennt sich beim Finanzamt „Günstigerprüfung„.
Ein Gutverdiener, der die 1500 EUR im Jahr einzahlen muss und kein Kind hat, bekommt auf seinen Riester Sparvertrag nur 154 EUR Zulage. Jetzt prüft das Finanzamt wieder. Bei einem Steuersatz von auch 20% würde dieser Kunde auch 300 EUR #Steuerersparnis haben. Da er 154 EUR schon direkt auf seinen Riesterrentenvertrag bekommen hat, bekommt er eine Steuererstattung von weiteren 146 EUR, die direkt erstattet werden. Je höher also der Eigenanteil im Riestervertrag ist und je höher der Steuersatz, umso mehr macht sich das ganze (positiv) steuerlich bemerkbar und die Steuererstattung steigt.
Riester lohnt sich also auch für Gutverdiener. Die Ersparnis zu berechnen ist auch eine leichte Übung.
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