Rechtsschutzversicherung Leistungen - #besserfairsichert

Rechtsschutzversicherung Leistungen

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Leistungsumfang ist abhängig von Tarifbedingungen

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle versicherten Rechtsgebiete und versicherten Kosten detailliert aufgeführt. Mit Vertragsabschluss ist der Versicherer verpflichtet, diese den Versicherten auszuhändigen. Obacht ist bei den Leistungsanpassungen während der Vertragslaufzeit zu geben. Bei Neukunden wird das Leistungsspektrum des Versicherers oft erweitert. Seinen Bestandskunden (Versicherungsnehmer, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben) werden diese Verbesserung gewährt. Meist ist diese Erweiterung des Vertrages mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Das Standardangebot

Sofern der Anwalt nach der RVG abrechnet, werden die Kosten in der Regel vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Getragen werden Gerichtskosten, einen beauftragten Sachverständigen. Inbegriffen sind auch die Auslagen für einen für Zeugen. Wird ein Prozess verloren und Kosten müssen getragen werden, werden diese durch den Versicherer ausgeglichen. Bei Strafsachen, bei denen eine Kaution gestellt werden muss, greift die Versicherung auch.

Umfang der Auslandsversicherung

Auslandsschutz bei einer Auseinandersetzung gilt die Rechtsschutzversicherung im europäischen Ausland oder den Anliegerstaaten am Mittelmeer. Einige Versicherer weiten diesen Versicherungsschutz auf die Kanarischen Inseln oder Madeira aus.

Die Stolperfalle Auslandsaufenthalt ist darin zu sehen, wenn eine Dauer, von 6 Wochen überschritten wird. Beim Verkehrs-Rechtsschutz besteht kein Versicherungsschutz, wenn es dann mit dem Auto zu einem Unfall kommt.

Breitband

Versichert sind folgende Rechtsgebiete

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten und das Strafrecht gehören ebenso in die versicherten Rechtsgebiete, wie das Verwaltungsrecht bei Verkehrsstrafsachen. Inbegriffen sind ein Steuerrecht Schutz und der Rechtsschutz in Vertragsangelegenheiten. In der Regel ist ein Schadenersatz bei einem Unfall vorgesehen. Es lässt sich festhalten, dass der private Rechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz eine Reihe von versicherten Rechtsgebieten im täglichen Leben betreffen kann. Die Aufmerksamkeit ist auf die Rechtsbereiche und Leistungsausschlüsse zu legen, welche nicht von einer privaten Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

Diese Ausschlüsse werden von Versicherten oft nicht einkalkuliert

Eigentlich sollte ein Versicherter davon ausgehen können, dass bei Rechtsschutzfragen der Versicherer nicht nur der kompetente Ansprechpartner ist, sondern auch die Rechnungen zuverlässig zahlt. Durch eine Reihe von Leistungsausschlüssen ist dies leider nicht immer der Fall. Wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass bei einer Auseinandersetzung die Kosten vom Versicherer gezahlt werden und er diese Zahlungen ablehnt, bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen. Zu erheblich unerwarteten Mehrkosten kann es je nach Streitwert und Verfahren kommen.

Von Leistungen ausgeschlossen sind

Ausgeschlossen sind in der Regel Kosten für ein Scheidungsverfahren oder Baustreitigkeiten. Mit Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sind das Familienrecht und das Erbrecht nicht abgedeckt. Ebenso wenig wie Verfahren an internationalen Gerichtshöfen oder am Verfassungsgericht gelten Ausschlüsse.

Der Sinn der Rechtsschutzversicherung

Obwohl eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend in Deutschland vorgeschrieben ist, kann es für viele der Rechtsstreitigkeiten eine sinnvolle Absicherung sein. Ist eine gütliche Einigung bei einer Auseinandersetzung mit Verkehrsteilnehmern, Arbeitgebern oder Nachbarn nicht zu erreichen, bleibt den Beteiligten nur noch die Alternative ihr Recht einzuklagen. Je nach Streitwert werden die Kosten bei einem Gerichtsprozess ermittelt. Diese nicht unerheblichen Summen werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern sie rechtzeitig (Wartezeiten beachten) abgeschlossen wurde.

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Brisanz einer guten Rechtsschutzversicherung

Gründe für juristische Streitigkeiten im Privatbereich sind unterschiedlich. Nicht selten ist es der Nachbarschaftsstreit. Es kann aber auch sein, dass es steuerliche Fragen betrifft oder Fragen im Bereich der Sozialversicherung gerichtlich geklärt werden müssen. Wird man als Teilnehmer im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt, kann man sich auch unschuldig vor Gericht wiederfinden. Ungerechtfertigte Abmahnungen, Kündigungen und Ähnliches sind die Probleme, gegen die sich ein Arbeitnehmer wehren muss. Diese Beispiele zeigen, wie unverzichtbar ein guter Rechtsschutz ist.

Gerichtskosten mit der Rechtsschutzversicherung abdecken

Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Gerichtskosten stellt der Streitwert dar. Daraus können sich erhebliche Kosten errechnen, die aus eigener Tasche zu zahlen sind, wenn der Versicherte keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Im Gerichtsverfahren ist die Kostenübernahme unterschiedlich geregelt. So kann es sein, dass die beiden Gegner ihre Kosten selbst tragen sind. Nicht selten tritt der Fall ein, dass die unterlegene Partei die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten (Rechtsschutzversicherung Kosten) zu zahlen hat. Diesen Kostenregelungen kann mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vorgebeugt werden.

Versicherungsnehmer und ihr individueller Schutz

Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht pauschal, sondern muss an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Mit diesem Schritt lassen die Kosten reduzieren. Oft ist der Privat-, Verkehrs-, Miet- und Arbeitsrechtsschutz als Kompakttarif für viele Versicherungsnehmer zweckmäßig. Ein überteuerter Tarif kann vermieden werden, wenn der Versicherungsschutz ausgerichtet wird an der jeweils zu versichernden Person.

Hier ist keine Rechtsschutzversicherung erforderlich

Um dies festzustellen, ist eine Analyse notwendig, die sich konsequent am persönlichen Bedarf ausrichtet. Ob eine Absicherung für juristische Streitigkeiten erforderlich kann so herauskristallisiert werden. Solange junge Studierende noch bei ihren Eltern versichert sind, benötigen sie unter Umständen keine eigene Rechtsschutzversicherung. Ähnlich verhält es sich bei Rentnern, die kein eigenes Auto besitzen. Ebenso benötigen ältere Personen ohne Führerschein gegen juristische Streitigkeiten nicht zwingend eine Absicherung. Ehe aber darauf verzichtet wird, bedarf es einer präzisen Prüfung des Einzelfalls.

Tipps zur Kostenreduzierung

Dabei steht an erster Stelle eine Selbstbeteiligung. Dieser kann auf Wunsch in den Vertrag eingetragen werden. Der vereinbarte Eigenanteil wird pro Schadensfall erhoben. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine minimale Zahl der Versicherungsfälle handelt, also sollte auch der Eigenanteil überschaubar bleiben. Bei Vertragsabschluss sollte beachtet werden, dass nur ein Selbstbehalt pro Kalenderjahr festgeschrieben ist. Bei mehrfacher Berechnung können die Kosten im Kalenderjahr schnell unüberschaubar werden, wenn sich mehrere Versicherungsfälle zutragen.