Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen - Versicherungen & Beratung

Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen

Inhaltsverzeichnis

Rechtsschutzversicherung und die Steuer

Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitsrechtsschutzes

Damit Arbeitnehmer sich im Rahmen von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber angemessen zur Wehr setzen können, kann die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um den Arbeitsrechtsschutz. Steuerlich kann diese Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden. Es sind Kosten, die in der Höhe, welche für ein Arbeitsverhältnis gerechtfertigt sind, den steuerlich gesehenen Aufwendungen entsprechen. Gegeben ist der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Arbeitsrechtsschutzversicherung und dem Arbeitsverhältnis. Das ist die Basis, dass der Gesetzgeber die steuerliche Absetzbarkeit akzeptiert.

Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz – nicht steuerlich absetzbar

Rechtsschutzversicherungen für den privaten Bereich, wie beispielsweise als Mieter oder der Teilnahme im Straßenverkehr haben mit einem Arbeitsverhältnis nichts zu tun. Da sie steuerlich nicht anerkannt werden, ist zwischen denen für den privaten Sektor und denen für ein Arbeitsverhältnis strikt zu trennen. Bei den Eintragungen in die Steuererklärung ist dies zu beachten.

Es kann also passieren, dass diese Beträge nicht anerkannt werden. Wurde ein zu hoher Betrag fälschlich steuermindernd geltend gemacht, muss der Steuerpflichtige mit einer Steuernachzahlung rechnen.

Den korrekten Betrag ermitteln

Für viele Arbeitnehmer bieten sich Kompakttarife an. Versichert durch den Rechtsschutz sind die Bereiche Arbeit, aber auch Verkehr, Miete und dergleichen. Für die Steuererklärung ist der Nachteil oft darin zu sehen, dass meist nur eine Versicherungsprämie angegeben ist. Werden die einzelnen Versicherungsbereiche durch den Versicherer nicht separat ausgewiesen, kann ihn der Versicherungsnehmer darum bitten. Wichtig sind hierbei die Kosten für die Arbeitsrechtsschutzversicherung. Wird der angegebene Betrag steuermindernd anerkannt, kann unter Umständen die Aufforderung vom Finanzamt kommen, diesen zu belegen.

Breitband

In die Anlage N Werbungskosten eingetragen

Werbungskosten werden vom Steuerpflichtigen in die Anlage N summiert eingetragen, um sie beim Finanzamt geltend machen zu können. Es handelt sich um die Werbungskosten, zu den auch die Arbeitsrechtsschutzversicherung gehört. Sie, die Ausgaben für Weiterbildung und Arbeitsmaterialien werden addiert. Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erhalt des Arbeitsplatzes sind die Ausgaben zu sehen.

Auswirkungen des Werbungskostenpauschbetrages

Für Steuerpflichtige, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber einen pauschalen Betrag von 1.000,00 Euro pro Jahr vorgesehen, die für damit zusammenhängende Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden können. Nur wenn die Werbungskosten den Betrag von 1.000,00 Euro jährlich übersteigen, ist es sinnvoll die Rechtsschutzversicherung abzugeben. Zu den Werbungskosten zählen auch die Kosten zur Weiterbildung und die Fahrtkosten. Von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen hängt es ab, ob die Summe höher zu beziffern ist als der Pauschbetrag.

Andere Bestimmungen für Selbstständige

Andere Regelungen kommen für Freiberufler und Gewerbetreibende zum Ansatz. Die Rechtsschutzversicherung, welche sie für ihren Betrieb abschließen, können als Kosten der Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dadurch werden die steuerpflichtigen Einkünfte gemindert, was zur Senkung der Steuerlast führt. Zu beachten ist, dass die private Rechtsschutzversicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.

Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen: Was Sie wissen müssen

Die Frage, ob eine Versicherung steuerlich absetzbar ist, taucht in vielen Bereichen auf. Bei der Rechtsschutzversicherung lautet die kurze Antwort: Ja, Teile davon können Sie von der Steuer absetzen. Die lange Antwort ist jedoch etwas komplexer und hängt entscheidend davon ab, welche Bausteine Ihre Police umfasst. Es ist ein häufiges Missverständnis, dass man die gesamte Prämie pauschal absetzen kann. In Wahrheit ist die steuerliche Absetzbarkeit an den Zweck der jeweiligen Versicherungsmodule gebunden.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Vorgehensweise. So können Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer Rechtsschutzversicherung optimal nutzen. Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für Ihre individuelle Situation sollten Sie stets einen Steuerberater konsultieren.


1. Die rechtliche Grundlage: Berufs- vs. Privatrisiko

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet bei Versicherungen grundsätzlich nach dem Zweck, den sie erfüllen.

  • Berufsbezogene Versicherungen: Diese Policen, die dazu dienen, die Risiken im Zusammenhang mit Ihrem Beruf oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit abzusichern, können Sie in der Regel als Werbungskosten (als Angestellter) oder Betriebsausgaben (als Selbstständiger) in voller Höhe absetzen.

  • Private Versicherungen: Versicherungen, die Ihr privates Leben absichern, gelten als Sonderausgaben. Hier gibt es jedoch einen sehr engen gesetzlichen Höchstbetrag, der meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Die Rechtsschutzversicherung ist eine sogenannte “gemischte Versicherung”, da sie oft sowohl berufs- als auch privatbezogene Risiken abdeckt. Die Prämie muss daher aufgeteilt werden.


2. Die Aufteilung der Rechtsschutzversicherung: Der Schlüssel zur Absetzbarkeit

Eine Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel aus verschiedenen Modulen. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt davon ab, für welche dieser Module Sie Prämien zahlen.

  • Berufs-Rechtsschutz (Arbeits-Rechtsschutz):

    • Für Angestellte: Die Beiträge für den Berufs-Rechtsschutz, der Sie bei Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber schützt, sind in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.

    • Für Selbstständige und Unternehmer: Der Baustein “Arbeits-Rechtsschutz” für Ihre Mitarbeiter und der “Gewerbe-Rechtsschutz” sind als Betriebsausgaben vollständig absetzbar. Dies ist der wichtigste und größte steuerliche Vorteil der Rechtsschutzversicherung.

  • Privat-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz:

    • Die Prämien für diese Bausteine, die Ihr privates Leben, Ihre Miete oder Ihr Verhalten im Straßenverkehr absichern, können nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

    • Hier gibt es jedoch ein großes Problem: Der Höchstbetrag für Sonderausgaben ist sehr niedrig (aktuell 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige) und wird in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung überschritten. Das bedeutet, dass Sie die Beiträge für private Rechtsschutz-Bausteine in der Regel nicht mehr steuerlich geltend machen können.


3. Das Vorgehen in der Praxis: So machen Sie die Kosten geltend

Damit das Finanzamt Ihre Absetzungen anerkennt, müssen Sie die Kosten nachweisen.

  • Die aufgeteilte Beitragsrechnung: Ein guter Versicherer stellt Ihnen jährlich eine Beitragsrechnung aus, in der die Prämien für die verschiedenen Bausteine getrennt ausgewiesen sind. Dies ist der perfekte Nachweis für das Finanzamt.

  • Eintrag in der Steuererklärung: Den Betrag für den Berufs-Rechtsschutz tragen Sie in Ihrer Anlage N unter “Werbungskosten” ein.

  • Sonderausgaben: Die Beiträge für die privaten Bausteine tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Sollte Ihr Versicherer keine aufgeteilte Rechnung bereitstellen, können Sie die Aufteilung oft selbst vornehmen, indem Sie die prozentuale Aufteilung der Module in den Tarifunterlagen heranziehen.


4. Sonderfall: Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige ist die Situation meist klarer und vorteilhafter. Da sie in der Regel einen “Gewerbe-Rechtsschutz” abschließen, sind die Prämien für diesen Baustein (z. B. für Vertragsrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht) vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Dies gilt auch für den “Verkehrs-Rechtsschutz”, wenn er dem betrieblichen Fuhrpark dient. Die privaten Bausteine werden wie bei Angestellten als Sonderausgaben behandelt.


5. Wichtige Hinweise und Fazit

  • Keine Steuerberatung: Wie eingangs erwähnt, ist dieser Artikel ein Leitfaden, aber keine individuelle Steuerberatung. Konsultieren Sie immer einen Steuerberater oder nutzen Sie eine entsprechende Software.

  • Steuerliche Vorteile als Anreiz: Auch wenn der steuerliche Vorteil oft nur den beruflichen Teil der Versicherung betrifft, ist er ein willkommener Bonus, der die Kosten für den wichtigen Schutz senkt.

  • Transparenz ist entscheidend: Eine Police, die Ihnen die Aufteilung der Beiträge transparent ausweist, erleichtert Ihnen die Steuererklärung ungemein. Achten Sie schon beim Abschluss darauf.

Die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Wahl des passenden Tarifs berücksichtigt werden sollte. Ein guter Berater hilft Ihnen nicht nur dabei, einen umfassenden Schutz zu finden, sondern stellt auch sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihre Steuererklärung erhalten. So nutzen Sie nicht nur die Sicherheit einer Rechtsschutzversicherung, sondern auch die damit verbundenen finanziellen Vorteile.

Rechtsschutzversicherung und die Steuer

Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitsrechtsschutzes

Damit Arbeitnehmer sich im Rahmen von Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber angemessen zur Wehr setzen können, kann die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um den Arbeitsrechtsschutz. Steuerlich kann diese Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden. Es sind Kosten, die in der Höhe, welche für ein Arbeitsverhältnis gerechtfertigt sind, den steuerlich gesehenen Aufwendungen entsprechen. Gegeben ist der unmittelbare Zusammenhang zwischen der Arbeitsrechtsschutzversicherung und dem Arbeitsverhältnis. Das ist die Basis, dass der Gesetzgeber die steuerliche Absetzbarkeit akzeptiert.

Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz – nicht steuerlich absetzbar

Rechtsschutzversicherungen für den privaten Bereich, wie beispielsweise als Mieter oder der Teilnahme im Straßenverkehr haben mit einem Arbeitsverhältnis nichts zu tun. Da sie steuerlich nicht anerkannt werden, ist zwischen denen für den privaten Sektor und denen für ein Arbeitsverhältnis strikt zu trennen. Bei den Eintragungen in die Steuererklärung ist dies zu beachten.

Es kann also passieren, dass diese Beträge nicht anerkannt werden. Wurde ein zu hoher Betrag fälschlich steuermindernd geltend gemacht, muss der Steuerpflichtige mit einer Steuernachzahlung rechnen.

Den korrekten Betrag ermitteln

Für viele Arbeitnehmer bieten sich Kompakttarife an. Versichert durch den Rechtsschutz sind die Bereiche Arbeit, aber auch Verkehr, Miete und dergleichen. Für die Steuererklärung ist der Nachteil oft darin zu sehen, dass meist nur eine Versicherungsprämie angegeben ist. Werden die einzelnen Versicherungsbereiche durch den Versicherer nicht separat ausgewiesen, kann ihn der Versicherungsnehmer darum bitten. Wichtig sind hierbei die Kosten für die Arbeitsrechtsschutzversicherung. Wird der angegebene Betrag steuermindernd anerkannt, kann unter Umständen die Aufforderung vom Finanzamt kommen, diesen zu belegen.

Breitband

In die Anlage N Werbungskosten eingetragen

Werbungskosten werden vom Steuerpflichtigen in die Anlage N summiert eingetragen, um sie beim Finanzamt geltend machen zu können. Es handelt sich um die Werbungskosten, zu den auch die Arbeitsrechtsschutzversicherung gehört. Sie, die Ausgaben für Weiterbildung und Arbeitsmaterialien werden addiert. Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erhalt des Arbeitsplatzes sind die Ausgaben zu sehen.

Auswirkungen des Werbungskostenpauschbetrages

Für Steuerpflichtige, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber einen pauschalen Betrag von 1.000,00 Euro pro Jahr vorgesehen, die für damit zusammenhängende Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden können. Nur wenn die Werbungskosten den Betrag von 1.000,00 Euro jährlich übersteigen, ist es sinnvoll die Rechtsschutzversicherung abzugeben. Zu den Werbungskosten zählen auch die Kosten zur Weiterbildung und die Fahrtkosten. Von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen hängt es ab, ob die Summe höher zu beziffern ist als der Pauschbetrag.

Andere Bestimmungen für Selbstständige

Andere Regelungen kommen für Freiberufler und Gewerbetreibende zum Ansatz. Die Rechtsschutzversicherung, welche sie für ihren Betrieb abschließen, können als Kosten der Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dadurch werden die steuerpflichtigen Einkünfte gemindert, was zur Senkung der Steuerlast führt. Zu beachten ist, dass die private Rechtsschutzversicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.

Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen: Was Sie wissen müssen

Die Frage, ob eine Versicherung steuerlich absetzbar ist, taucht in vielen Bereichen auf. Bei der Rechtsschutzversicherung lautet die kurze Antwort: Ja, Teile davon können Sie von der Steuer absetzen. Die lange Antwort ist jedoch etwas komplexer und hängt entscheidend davon ab, welche Bausteine Ihre Police umfasst. Es ist ein häufiges Missverständnis, dass man die gesamte Prämie pauschal absetzen kann. In Wahrheit ist die steuerliche Absetzbarkeit an den Zweck der jeweiligen Versicherungsmodule gebunden.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die praktische Vorgehensweise. So können Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer Rechtsschutzversicherung optimal nutzen. Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für Ihre individuelle Situation sollten Sie stets einen Steuerberater konsultieren.


1. Die rechtliche Grundlage: Berufs- vs. Privatrisiko

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet bei Versicherungen grundsätzlich nach dem Zweck, den sie erfüllen.

  • Berufsbezogene Versicherungen: Diese Policen, die dazu dienen, die Risiken im Zusammenhang mit Ihrem Beruf oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit abzusichern, können Sie in der Regel als Werbungskosten (als Angestellter) oder Betriebsausgaben (als Selbstständiger) in voller Höhe absetzen.

  • Private Versicherungen: Versicherungen, die Ihr privates Leben absichern, gelten als Sonderausgaben. Hier gibt es jedoch einen sehr engen gesetzlichen Höchstbetrag, der meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Die Rechtsschutzversicherung ist eine sogenannte “gemischte Versicherung”, da sie oft sowohl berufs- als auch privatbezogene Risiken abdeckt. Die Prämie muss daher aufgeteilt werden.


2. Die Aufteilung der Rechtsschutzversicherung: Der Schlüssel zur Absetzbarkeit

Eine Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel aus verschiedenen Modulen. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt davon ab, für welche dieser Module Sie Prämien zahlen.

  • Berufs-Rechtsschutz (Arbeits-Rechtsschutz):

    • Für Angestellte: Die Beiträge für den Berufs-Rechtsschutz, der Sie bei Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber schützt, sind in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.

    • Für Selbstständige und Unternehmer: Der Baustein “Arbeits-Rechtsschutz” für Ihre Mitarbeiter und der “Gewerbe-Rechtsschutz” sind als Betriebsausgaben vollständig absetzbar. Dies ist der wichtigste und größte steuerliche Vorteil der Rechtsschutzversicherung.

  • Privat-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz:

    • Die Prämien für diese Bausteine, die Ihr privates Leben, Ihre Miete oder Ihr Verhalten im Straßenverkehr absichern, können nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

    • Hier gibt es jedoch ein großes Problem: Der Höchstbetrag für Sonderausgaben ist sehr niedrig (aktuell 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige) und wird in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung überschritten. Das bedeutet, dass Sie die Beiträge für private Rechtsschutz-Bausteine in der Regel nicht mehr steuerlich geltend machen können.


3. Das Vorgehen in der Praxis: So machen Sie die Kosten geltend

Damit das Finanzamt Ihre Absetzungen anerkennt, müssen Sie die Kosten nachweisen.

  • Die aufgeteilte Beitragsrechnung: Ein guter Versicherer stellt Ihnen jährlich eine Beitragsrechnung aus, in der die Prämien für die verschiedenen Bausteine getrennt ausgewiesen sind. Dies ist der perfekte Nachweis für das Finanzamt.

  • Eintrag in der Steuererklärung: Den Betrag für den Berufs-Rechtsschutz tragen Sie in Ihrer Anlage N unter “Werbungskosten” ein.

  • Sonderausgaben: Die Beiträge für die privaten Bausteine tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Sollte Ihr Versicherer keine aufgeteilte Rechnung bereitstellen, können Sie die Aufteilung oft selbst vornehmen, indem Sie die prozentuale Aufteilung der Module in den Tarifunterlagen heranziehen.


4. Sonderfall: Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige ist die Situation meist klarer und vorteilhafter. Da sie in der Regel einen “Gewerbe-Rechtsschutz” abschließen, sind die Prämien für diesen Baustein (z. B. für Vertragsrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht) vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Dies gilt auch für den “Verkehrs-Rechtsschutz”, wenn er dem betrieblichen Fuhrpark dient. Die privaten Bausteine werden wie bei Angestellten als Sonderausgaben behandelt.


5. Wichtige Hinweise und Fazit

  • Keine Steuerberatung: Wie eingangs erwähnt, ist dieser Artikel ein Leitfaden, aber keine individuelle Steuerberatung. Konsultieren Sie immer einen Steuerberater oder nutzen Sie eine entsprechende Software.

  • Steuerliche Vorteile als Anreiz: Auch wenn der steuerliche Vorteil oft nur den beruflichen Teil der Versicherung betrifft, ist er ein willkommener Bonus, der die Kosten für den wichtigen Schutz senkt.

  • Transparenz ist entscheidend: Eine Police, die Ihnen die Aufteilung der Beiträge transparent ausweist, erleichtert Ihnen die Steuererklärung ungemein. Achten Sie schon beim Abschluss darauf.

Die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Wahl des passenden Tarifs berücksichtigt werden sollte. Ein guter Berater hilft Ihnen nicht nur dabei, einen umfassenden Schutz zu finden, sondern stellt auch sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihre Steuererklärung erhalten. So nutzen Sie nicht nur die Sicherheit einer Rechtsschutzversicherung, sondern auch die damit verbundenen finanziellen Vorteile.

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