Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen
11. Dezember 2023Rechtsschutz für Beamte
11. Dezember 2023Für einzelne Versicherungsnehmer, aber auch für eine Familie, kann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Dann handelt es sich um eine Familien-Rechtsschutzversicherung. Das Familienrecht ist hierbei streng von dieser Rechtsschutzversicherung abzugrenzen. Der Versicherer übernimmt in der Regel die Beratungskosten von einem Anwalt, sofern es Fragen des Familienrechts betrifft. Es erfolgt für gerichtliche Auseinandersetzung meist keine Kostenerstattung.
Tarife für Familien und Singles
Bei Vertragsabschluss steht es dem Versicherungsnehmer frei zu wählen, ob neben ihm noch weitere Familienangehörige mit in den Versicherungsgenuss kommen. Möglich wird diese Wahl durch die Individualität des Rechtsschutzes. Ausgerichtet ist dieser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Familien, Alleinstehenden und Paaren. Der Clou bei vielen Versicherern ist, dass meist eine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen angeboten wird. Bei Vergleich der Versicherer ist zu beachten, dass der Familientarif aber meist etwas teurer ist. Tritt ein Versicherungsfall durch den Versicherten oder mitversicherten Personen ein, wird dem erhöhten Risiko damit Rechnung getragen.
Versicherbare Personen
In einer Familien-Rechtsschutzversicherung können neben dem Versicherungsnehmer dessen Frau und auch die gemeinsamen Kinder mitversichert werden. Zu beachten ist, dass diese im gemeinsamen Haushalt leben und noch kein eigenes Einkommen erzielen. Versicherbar sind durch diese Regelung auch Studierende, die noch keinen eigenen Wohnraum haben. Gleiches gilt für Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und den gemeinsamen Kindern. Diese müssen aus der Gemeinschaft hervorgegangen sein. Problemlos kann eine Erweiterung des Vertrages um einen Lebenspartner erfolgen. Der Versicherer ist davon, schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Das Familienrecht und die Rechtsschutzversicherung
Versicherbar bei der Rechtsschutzversicherung sind das Privatrecht, das Mietrecht, das Verkehrsrecht und auch das Arbeitsrecht. Was versichert ist, hängt von dem gewählten Tarifrecht ab. Das Familienrecht zählt zum Privatrecht. Es fallen Fragen zur Trennung und Scheidung in diese Rubrik. Aber auch das Sorge- und Umgangsrecht. Punkte des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs werden ebenso thematisiert wie Eheschließungen. Weitere Antworten können zur Aufhebung und Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Kindern erfragt werden. Sogar das Betreuungsrecht und die Adoption gehören in die Kategorie Familienrecht. Da dieses derartig umfangreich ist, werden durch die Rechtsschutzversicherung Fragestellungen nur eingeschränkt versichert.
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Versichert ist die juristische Beratung
Die Kosten für eine anwaltliche Beratung bei Fragen des Familienrechts werden in der Regel abgedeckt. Nimmt man für eine Trennung Anwalt, um sich zu informieren, übernimmt der Versicherer die Kosten. Zuvor wird allerdings der Selbstbehalt abgezogen. Der Überblick, der so gegeben ist, gibt Zeit für Überlegungen der juristischen Lösung des Problems.
Voraussetzung ist der Eintritt des Versicherungsfalls
Es besteht eine Kopplung der Kostenübernahme bei einer juristischen Beratung für familienrechtliche Fragen an Regeln. Diese greift meist nur dann, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. In der Definition des Familienrechts zählen Scheidung und Unterhaltsforderung dazu. Eine Vorabinformation wird finanziell nicht reguliert. Nachweislich sind Scheidungspapiere oder finanzielle Forderungen vorzulegen.
Keine Kostenübernahme bei Prozessführung
Gerichtskosten, die aufgrund von familiären Streitigkeiten vor Gericht entstehen, werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Aufwendungen für eine Scheidung können dem Versicherer nicht auferlegt werden. Die Begründung ist bei solchen Streitfällen, in den langen Verfahren vor Gericht und den daraus resultierenden immensen Kosten zu sehen. Da sich die Absicherung für familienrechtliche Streitigkeiten für den Versicherer nicht lohnt, werden diese Auseinandersetzungen meist nicht mitversichert.