Der Verkehrsrechtsschutz
Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sind hier umfassend geschützt wenn es um Schadenersatzansprüche geht. Im Verkehr kann schnell ein Unfall passieren, der teuer enden kann. Die Rechtsschutzversicherung hilft dabei, die eigenen Ansprüche durchsetzen zu können.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Wenn in einem Arbeitsverhältnis Streitigkeiten entstehen, sind die entstehenden Kosten durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt. So kann eine Kündigung widerrufen oder ein Urlaubsanspruch durchgesetzt werden.
Erb- und Familienrechtsschutz
Außer Ehescheidungen sind hier alle möglichen Streitfälle innerhalb der Familie abgesichert. So kann es um Streitigkeiten bezüglich eines Erbes kommen, zu einem Streit beim Sorgerecht der Kinder oder um diverse Streitigkeiten, die innerhalb der Familie aufkommen können.
Der Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Ansprüche auf Leistungen gegen diverse Institutionen wie z.B. die Pensionskasse können hier geltend gemacht werden.
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten die durch Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens entstehen, werden hier abgedeckt. Beispiel: Kauf eines Fernsehers und diesbezüglich auftretende Streitigkeiten mit dem Händler.
Allgemein
In der privaten Rechtsschutzversicherung sind fast immer auch die Ehepartner und minderjährige Kinder mitversichert. Selbst Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt bis zum Alter von 25 Jahren können noch mit bedacht werden.
Achtung: Nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung tritt eine Wartezeit in Kraft. Bedeutet: eine vereinbarte Wartezeit muss eingehalten werden, ehe Zahlungen geleistet werden können.
Generell ist eine Rechtsschutzversicherung für alle Menschen mit eigenem Haushalt geeignet. So können diese Menschen für ihr Recht kämpfen, ohne Angst vor den Kosten haben zu müssen.
Die jeweilige Deckungssumme sollte zu dem Versicherten passen und immer hoch genug gewählt werden.
Diverse Vergleichsrechner im Internet helfen dabei, die passende Summe auswählen zu können.
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