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Privathaftpflichtversicherung

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Die Privathaftpflichtversicherung:

Die Privathaftpflichtversicherung dient im Schadenfall vor allem dem Schutz des eigenen Portemonnaie. Den Schadenfälle können oft teuer werden. Wer nicht richtig vorsorgt oder den vermeintlich günstigsten Tarif wählt, fällt leider schnell auf die Nase. Darum ist es wichtig, beim Vergleich nicht nur nach dem Versicherer mit der niedrigsten Prämie zu gehen, sondern eben auch eine Übersicht über das „Kleingedruckte“ zu gewinnen: mit einem Vergleich der Leistungen.
Diese können Sie sich in unserem Rechner ganz einfach aufrufen, ebenso wie die Bedingungen und Verbraucherinformationen.
Die Haftpflichtversicherung ist neben der Berufsunfähigkeitsrente der wichtigste Schutz, denn die private Haftpflicht schützt die versicherten Personen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen bei

  • Personen

  • Sachen

  • Vermögensschäden

und

  • wehrt unberechtigte Forderungen ab

Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden, diese genannten Bausteine bilden die Basis jeder Haftpflicht. Dieser Schutz gilt dann für alle mitversicherten Personen.

Unterschiede bei der Privathaftpflichtversicherung:

Unterschieden werden im wesentlichen Singletarife, Single mit Kind und Familientarife. Wichtig ist nur, dass ein Schaden nicht mutwillig verursacht wurde. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen €. Teure Entschädigungen muss man schließlich auch nicht für Gegenstände bezahlen, sondern wenn ein Unfall passiert in dem Menschen verwickelt sind.

Mögliche Deckungserweiterungen sind beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust und Forderungsausfall. Verschaffen sich in unseren Vergleichsrechner gerne einen Überblick.

Gibt es Rabatte für die Privathaftpflichtversicherung?:

Neben verschiedenen Sondertarifen die wir speziell für unsere Kunden verhandelt haben gibt es Nachlässe für Ü55, Rentner und den öffentlichen Dienst. Es sind auch Tarife

  • mit und ohne Selbstbehalt

  • mit Forderungsausfall

  • mit Gefälligkeitsschäden

abschließbar. Folgende Personen können sich mit der Haftpflichtversicherung schützen: der Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer), der Partner des Versicherungsnehmer, Kinder des Versicherungsnehmers und wenn gewünscht weitere im Haushalt lebende Personen. Wenn man zwar nicht verheiratet ist aber gemeinsam einen Hauptwohnsitz hat, ist eine Änderung in die Familienversicherung zu empfehlen. So sind beide in einem Vertrag abgesichert, der andere Partner muss einfach nur gemeldet werden. Für Kinder im Haushalt gilt, dass der Zusatzbaustein „Deliktsunfähige Kinder“ mit abzusichern ist um eventuelle Schäden, die die Kinder verursachen, auch mit abzudecken.

Die Prämienzahlung erfolgt meist jährlich, eine monatliche Zahlweise kostet gegenüber der jährlichen Zahlweise 5 % Zuschlag. Gerade bei der günstigen Privathaftpflichtversicherung sollte man daher auf die jährliche Zahlweise ausweichen. Günstige Single-Tarif erhalten Sie bereits ab 35 € Prämie im Jahr. Familien Tarife mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis liegen bei ungefähr 80 € im Jahr. Nach oben gibt es natürlich keine Grenzen, teurere Versicherung heißen aber nicht gleich einen besseren Versicherungsschutz zu haben.

Laufzeiten der Privathaftpflichtversicherung:

In der Regel laufen Privathaftpflichtversicherung ein Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. So kann man schnell und einfach den Versicherungsschutz anpassen falls es bessere Angebote gibt. Es werden auch öfters drei Jahre oder sogar fünf Jahresverträge angeboten, diese haben jedoch aufgrund der grundsätzlichen niedrigen Prämie keinen besonderen Vorteile für den Versicherungsnehmer.

Wenn Sie Fragen haben oder einen Schadenfall, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Mit unserem Expertenrat stehen wir Ihnen gerne zu Seite.
Außerdem achten Sie bitte auf etwaige Wartezeiten, Karenzzeiten oder Selbstbehalte. Sind diese zu hoch gewählt kann es sein, dass der ganze Vertrag ad absurdum geführt wird. Meist sind in den Vergleichsrechnern von uns pauschalen hinterlegt, die sinnvoll sind. Diese lassen sich jedoch auch je nach Bedarf ändern.

Die wichtigsten Begriffe:

Personenschäden: Schäden an Menschen in Folge von Verletzungen und Unfällen.

Sachschäden: Dies beinhaltet Schäden an Gegenständen, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen etc.

Vermögensschäden: Finanzielle Schäden resultierend aus vorangegangenen Personenschäden – wie im obigen Beispiel.

Selbstbehalt: Als Selbstbehalt wird der Betrag bezeichnet den man im Falle eines Schadens selbst zu zahlen bereit ist, bevor die Versicherung die fällige Differenz darüber hinaus begleicht.

Forderungsausfalldeckung: Wenn jemand eine Person schädigt oder auch etwas kaputt macht, selbst aber keine Haftpflichtversicherung hat und den verursachten Schaden auch nicht bezahlen kann, reguliert die eigene Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.

Mietsachschäden: Diese sind Schäden an gemieteten und meist auch geliehenen Sachen.

Gefälligkeitsschäden: Diese Schäden sind interessant für diejenigen, die oft Freunden, der Familie oder Beakannten helfen – bei einem Umzug, beim Einkaufen uvm. Hierbei verursachte Schäden werden bei schlechten Haftpflichtversicherungen oft nicht abgedeckt.

Sublimits: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sind Oberbegriffe für mögliche Schäden. Innerhalb der einzelnen Kategorien gibt es aber noch weitere Rubriken wie beispielsweise die so genannten Gefälligkeitsschäden. Für diese gilt entweder eine Summenbegrenzung oder aber der Selbstbehalt ist wesentlich höher als in anderen Schadensfällen.
Sublimits können im Fall der Fälle entweder Erstattungsbegrenzungen oder auch Selbstbehalte sein.

Erklärvideo zur Privathaftpflichtversicherung:

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