Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung – richtig beantworten und unnötige Kosten sparen
Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss, ähnlich wie bei einer Zusatzversicherung, Fragen zur eigenen Gesundheit beantworten. Dies ist notwendig, damit die Versicherungsgesellschaft anhand Ihrer Angaben ein Risikoprofil erstellen kann, um Ihnen so ein passendes Versicherungspaket zuzuweisen. Auch für das Kollektiv an Versicherten ist es jedoch von erheblichem Interesse, dass die Fragen zur Gesundheit bestehen und ehrlich sowie wahrheitsgemäß beantwortet werden. Schließlich wäre es ansonsten denkbar, dass durch eine Menge an Versicherungsnehmern mit erheblichen Vorerkrankungen die Beitragskosten für alle Versicherungsnehmer unkontrolliert steigen. Die Gesundheitsfragen sind dementsprechend elementar, um eine faire Kostenaufteilung zwischen den einzelnen Versicherungsnehmern zu gewährleisten. Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen der Versicherung entscheiden maßgeblich über Ihren Versicherungsbeitrag. Alles, worauf es zu achten gilt, erfahren Sie hier.
Welche Folgen können falsche Antworten haben?
Welche Folgen eine falsche Antwort auf Ihren Versicherungsschutz haben kann, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Hierbei kommt es immer auf die jeweiligen Umstände an, welche zur falschen Beantwortung geführt haben. Fest steht jedenfalls, dass der Versicherungsnehmer einer vorvertraglichen Anzeigepflicht unterliegt. Dies ist in §19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG, geregelt. Dieser besagt: „Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.“
Vereinfacht bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer (VN) grundsätzlich alle ihm bekannten Umstände angeben muss, nach denen der Versicherer (VR) in Textform gefragt hat. Im Gegensatz zu einer früheren Fassung des Gesetzes liegt das Risiko einer Fehleinschätzung bei der Gefahrenrelevanz eines Umstandes heutzutage beim VR und nicht mehr beim VN.
Rechtsfolgen von falschen Antworten
Wird eine Frage falsch beantwortet, hat dies unterschiedliche Rechtsfolgen. Maßgeblich ist hierbei, ob der VN die Fragen lediglich einfach oder grob fahrlässig falsch beantwortet hat, oder ob betrügerische Absichten hinter der Falschangabe stecken.
Falsche Antworten durch fahrlässiges Handeln
Wer in leichtem oder schwerem Maße unbedacht handelt und somit die eigene Sorgfaltspflicht verletzt, handelt fahrlässig. Gesetzt den Fall, dass der VN auch bei richtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen einen Vertrag erhalten hätte, führt die fahrlässige, fehlerhafte Beantwortung zu einer Anpassung des Vertrages. In einem solchen Fall hat die Versicherung das Recht, bis zu drei Jahre nach Abschluss des Vertrags, einen rückwirkenden Risikozuschlag zu erheben oder sogar einen Leistungsausschluss auszusprechen. Konkret bedeutet dies, dass Sie verpflichtet sind, Erstattungen für nicht übernommene Leistungen zurückzuzahlen. Dazu kommt, dass der falsch beantwortete Krankheitsbereich auch in der Zukunft mit einem Leistungsausschluss belegt bleibt.
Anders verhält es sich, wenn sie bei korrekter Beantwortung der Gesundheitsfragen keinen Vertrag erhalten hätten. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit kann die Versicherung den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Im Falle von grober Fahrlässigkeit kann diese sogar den Rücktritt vom Vertrag erklären. Unrechtmäßige Erstattungen sind in diesem Fall zurückzuzahlen und die Drei-Jahres-Regelung findet analoge Anwendung.
Vorsätzliche Falschangaben bei der Beantwortung
Beantwortet der VN eine oder mehrere der Gesundheitsfragen vorsätzlich falsch, jedoch ohne eine betrügerische Absicht, gelten die gleichen Vorgaben wie im Falle der groben Fahrlässigkeit. Allerdings kann die Versicherung in einem solchen Fall bis zu zehn Jahre nach Abschluss des Vertrages von diesem zurücktreten. Die Konsequenzen sind hierbei identisch mit denen der groben Fahrlässigkeit.
Vorsätzliche Falschangaben mit Absicht zur Täuschung
Kommt zur vorsätzlichen Falschangabe eine betrügerische Absicht, hat der Versicherer ebenfalls zehn Jahre Zeit, um von dem Vertrag zurückzutreten. Zurückfordern kann der Versicherer in diesem Fall jedoch alle bis dato geleisteten Erstattungen, also auch solche, welche in keiner Relation zur gemachten Falschangabe führen.
Im ersten Moment mögen diese Folgen abschreckend wirken. Wer jedoch ein wenig Zeit investiert und sich mit den Fragen beschäftigt, schafft es diese ohne Fehler zu beantworten. Wer weiterhin Zweifel hat, kann uns unverbindlich kontaktieren, denn genau dies haben wir uns zur Aufgabe gemacht – die optimale Versicherung für jeden zu finden.
Das Grundprinzip – vollständige und richtige Antworten
Einfach gesagt gilt es, dass Sie alles vollständig und richtig beantworten. So kommt ein einwandfreier und ungefährdeter Versicherungsschutz zustande. Sollte es im Falle einer fehlenden Angabe nämlich zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Versicherungsfall kommen, so kommt es häufig zu einer Überprüfung der Angaben bei Vertragsschluss, denn eine Verpflichtung für den VR, die Angaben schon bei Abschluss des Vertrags zu prüfen, besteht nicht. Ehemalige, behandelnde Ärzte sind in einem solchen Fall häufig von der Schweigepflicht befreit und die Wahrheit kommt ans Licht. Die Gesundheitsfragen sollten also sehr sorgfältig und mit bestem Gewissen beantwortet werden. Es gilt zu verstehen, was genau und für welchen Zeitraum die Versicherung wissen will. Auch hier stehen unsere Berater Ihnen gerne unterstützend zur Seite, denn ob eine Erkrankung vier oder sechs Jahre zurückliegt, kann bereits einen gravierenden Unterschied machen. Durch unsere große Erfahrung erkennen wir solche Feinheiten auf Anhieb und nehmen uns die notwendige Zeit, ihnen diese aufzuzeigen und gemeinsam zu beantworten.
Genauigkeit als Schlüssel – Über- und Untertreibungen vermeiden
Grundsätzlich gilt alles so ausführlich wie möglich und so umfangreich wie nötig auszuführen, denn ebenso wie vergessene oder unterschlagene Angaben zu ihren Lasten fallen, können auch Angaben, welche nicht notwendig sind zu einem höheren Versicherungsbeitrag führen und somit ebenso zu ihren Lasten fallen.
So ist es empfehlenswert, im Vorfeld des Antrages die eigene Krankheitsgeschichte genau zu rekonstruieren und bei Bedarf Nachforschungen anzustellen.
Zwar reicht eine laienhafte Aufführung der Beschwerden aus und medizinische Fachsprache ist nicht vonnöten, ein einfacher Verweis auf einen Arzt ist jedoch nicht ausreichend. Irreführende Verharmlosungen sind jedoch tunlichst zu vermeiden. Würde eine COPD-Erkrankung als Husten deklariert, bestünde eine solche Verharmlosung, welche zu ihrem Nachteil ausgelegt werden würde.
Fragt der VR auf der anderen Seite nach ambulanten Behandlungen der letzten 5 Jahre, spielt eine vollständig ausgeheilte Erkrankung, welche vor 7 Jahren ambulant behandelt wurde, keine Rolle und hat in den Ausführungen nichts verloren.
Expertentipp: Achtung bei Fragen à la: Bestanden in den letzten 5 Jahren Erkrankungen, welche nicht behandelt wurden. Wer etwa durch Corona eine Schädigung des Herzens erlitt, welche zwar in den letzten Jahren nicht mehr behandelt werden musste, darf hier nicht mit Nein antworten. Auch wenn in dem gefragten Zeitraum keine Behandlung erfolgte, muss diese Erkrankung angegeben werden. Wird dies unterlassen, kommen verheerende Folgen in Betracht.
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Welche Relevanz haben geringfügige Erkrankungen?
Um diese Frage zu beantworten, gilt es, sich in die Lage des VR zu versetzen. Ziel der Fragen ist zu evaluieren, ob bei Ihnen ein erhöhtes Risiko für Arbeitsunfähigkeit o.ä. vorliegt. Ein verheilter, gebrochener Zeh ist hierbei nicht von Relevanz. Ebenso wenig wie eine einmalige Erkältung im letzten Winter. Leiden Sie jedoch regelmäßig unter Erkältungssymptomen, fällt dies häufig unter chronische Erkrankungen, da überdurchschnittliche hohe Krankheitstage auf ein geschwächtes Immunsystem schließen lassen. In diesem Fall wären die Erkältungen anzeigepflichtig.
Mit welchen Fragen durch die PKV muss ich rechnen?
Welche Fragen gestellt werden, unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung teils erheblich. So fragt die eine Versicherung spezifisch und detailliert nach Erkrankung A, eine andere Versicherung wiederum interessiert sich für diesen Punkt nur geringfügig.
Üblich ist, dass die gestellten Fragen Bezug auf einen bestimmten Zeitraum nehmen. Auch der Zeitraum unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung, nach der Art der Erkrankung sowie dem Leistungsbereich. Leidet ein Patient unter Alkoholsucht, so wird zumeist nach den letzten zehn Jahren gefragt. Gleiches gilt für andere Suchterkrankungen sowie psychische Erkrankungen.
In Bezug auf andere Erkrankungen wird häufig nach den letzten drei bzw. fünf Jahren gefragt und bei lebenslangen Erkrankungen wird zumeist keine zeitliche Begrenzung gesetzt.
Übliche Gesundheitsfragen bei Krankenversicherungen
Um vorab einen kleinen Einblick in mögliche Gesundheitsfragen zu erhalten, haben wir hier einige typische Fragen für Sie zusammengestellt.
- Erfolgte bereits eine Ablehnung des Antrages durch einen anderen Versicherer oder kam es bereits zur Kündigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses?
- Werden regelmäßig Medikamente eingenommen?
- Bestehen für die Zukunft vorgesehene Eingriffe etc.
- Gab es in der Vergangenheit Kuraufenthalte?
- Befinden Sie sich momentan in psychotherapeutischer Behandlung/ haben Sie eine solche Behandlung in der Vergangenheit in Anspruch genommen?
- Bestehen Behinderungen oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen?
- Fragen nach dem körperlichen Allgemeinzustand
Dies stellt nur eine mögliche Gesundheitsfrage dar. In der Realität wird die Befragung deutlich umfangreicher sein und nach vielen weiteren Faktoren fragen.
Stolpersteine der Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsfragen beinhalten für die Laien den ein oder anderen Stolperstein, welcher für die Zukunft erhebliche Folgen haben kann. So können etwa bereits absolvierte Kuraufenthalte zum Problem werden. Die Bewilligung dieser war lange Zeit reine Formsache. Gut gefüllte Kassen erhofften sich durch Kuren einen Erhalt der Arbeitsfähigkeit und langfristig geringere Kosten. Heutzutage ist die Hürde für die Genehmigung einer Kur deutlich höher und nicht selten werden psychologische Diagnosen zur Begründung genutzt. So etwa Burnouts, depressive Episoden oder posttraumatische Belastungsstörungen, kurz PTBS. Zwar wird eine Kur mit diesen Diagnosen meist bewilligt, jedoch muss in Zukunft bei Gesundheitsfragen zu psychologischen Erkrankungen eine Erkrankung erklärt werden, welche im Zweifelsfall nie bestand. Psychologische Diagnosen sind für Krankenversicherungen ein rotes Tuch, da diese schnell kostspielig werden und häufiger zu Ablehnungen oder höheren Beiträgen führen. Den Mitarbeiter davon zu überzeugen, dass Sie diese Erkrankung nicht haben, obwohl es eindeutig in diversen ärztlichen Berichten steht, dürfte schwer, wenn nicht sogar unmöglich werden.
Auch das vorschnelle Einreichen von Anträgen sollte tunlichst vermieden werden, denn es ist nahezu unmöglich, nach bereits erfolgter Ablehnung in einer anderen privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden. In jedem Antragsprozess fragt die Krankenversicherung nach vorherigen Ablehnungen. Eine Bejahung dieser Frage führt in den meisten Fällen zur Ablehnung. Eine nicht wahrheitsgemäße Verneinung führt jedoch ebenfalls zu empfindlichen Folgen, da es sich in diesem Fall um eine vorsätzliche Falschangabe, gegebenenfalls sogar mit versuchter Täuschung, handelt.
Bevor ein Antrag eingereicht wird, ist eine fundierte Beratung durch Experten immer zu empfehlen. Lassen Sie uns einfach wissen, wenn Sie eine Beratung benötigen, und wir vereinbaren einen unverbindlichen Termin, entweder online oder in Präsenz, bei dem alle aufkommenden Fragen geklärt werden.
Fazit
Zwar mögen die Gesundheitsfragen auf den ersten Blick beunruhigend und schwer zu überblicken sein. Mit der richtigen Herangehensweise und einer vorherigen Einarbeitung in das Thema sind diese jedoch für jeden ohne Risiko zu beantworten. Des Weiteren stehen Ihnen unsere Experten gerne beratend zur Seite, um die letzten Zweifel auszuräumen und mit einem optimalen Versicherungsschutz in den nächsten Lebensabschnitt zu starten.
FAQ
Bei „derfairsicherungsladen“ handelt es sich um einen unabhängigen Zusammenschluss von Versicherungsmaklern. Ähnlich wie bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt sind Sie als Kunde unser Mandant. Dementsprechend sind Ihre Bedürfnisse und Wünsche für uns von höchster Relevanz, worin der entscheidende Unterschied zu herkömmlichen Versicherungsmaklern liegt, welche für die Versicherung, nicht für Sie arbeiten.
Grundsätzlich sollten Sie so viel wie nötig und so wenig wie möglich angeben. Beantworten Sie alles, wonach die Versicherung fragt, aber eben auch nur das, wonach die Versicherung fragt. Bei Fragen zur richtigen Auslegung stehen wir gerne beratend zur Seite.
Für jeden Antrag auf Annahme in die private Krankenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Es handelt sich in den meisten Fällen um eine schriftliche Befragung. Vorerst verlässt sich die Versicherung auf Ihre Angaben. Entsteht jedoch der begründete Verdacht einer Falschangabe, kann die Versicherung auch später Nachprüfungen anstellen.
Grundsätzlich verjähren falsche Angaben im Kontext der Gesundheitsprüfung nach drei Jahren. Aber Achtung: vorsätzliche Falschangaben, unerheblich, ob mit Absicht zur Täuschung oder nicht, gewähren der Versicherung ein Rücktrittsrecht von bis zu zehn Jahren.