Krankenversicherung für Beamte: Ein umfassender Ratgeber zu PKV und GKV
Als Beamter stehen Sie vor der Wahl, zwischen der Gesetzlichen (GKV) und Privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei bieten Ihnen beide Arten der Versicherung spezifische Vorteile. Die Entscheidung kann daher eine Herausforderung darstellen, da sowohl Ihre berufliche als auch Ihre familiäre Situation beleuchtet werden sollte. Gerne stehen wir Ihnen hier mit unserer kostenlosen und unverbindlichen Beratung zur Seite. So möchten wir Ihnen bei der Wahl er perfekten Versicherungslösung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, helfen.
Textzusammenfassung:
In unserem umfassenden Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamte vergleichen wir die Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Vorteile. Wir erläutern das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland und beleuchten insbesondere die Optionen und Freiheiten, die Beamte bei der Wahl ihrer Krankenversicherung haben. Darüber hinaus gehen wir detailliert auf die Unterschiede in Leistungen und Beitragsberechnung beider Systeme ein, erläutern die pauschale sowie individuelle Beihilfe und besprechen die Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern. Damit möchten wir Beamten eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl der passenden Krankenversicherung bieten. Gerne laden wir Sie zu einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung ein, um die optimale Versicherungslösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Überblick über das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland
In Deutschland existiert ein einzigartiges System der dualen Krankenversicherung. Dieses umfasst die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV).
Bestimmte Berufsgruppen haben dabei die Möglichkeit, eine PKV abzuschließen:
- Beamte
- Selbstständige und Freiberufler
- gutverdienende Angestellte (Versicherungspflichtgrenze für 2024: 69.300 €)
Insbesondere Beamte, angehende Beamte sowie Referendare haben hier die Freiheit, unabhängig von ihrem Einkommen, zwischen der GKV und der PKV zu wählen.
Diese Entscheidung sollte jedoch wohlüberlegt sein. Eine optimale Lösung lässt sich für Beamte am besten durch einen individuellen, unverbindlichen Vergleich der Krankenversicherungsoptionen ermitteln. Hier kommen wir als Ihr unabhängiger Versicherungsmakler ins Spiel. Gerne stehen wir Ihnen unverbindlich mit unserer Expertise zur Seite.
Die GKV für Beamte
Der wichtigste Unterschied zwischen der GKV und der PKV ist der angebotene Leistungskatalog. Die GKV bietet Beamten grundlegende, gesetzlich festgelegte Versorgungen. Diese Basisleistungen sind für alle Mitglieder gleich und umfassen beispielsweise eine standardmäßige Unterbringung im Krankenhaus sowie Zuzahlungen für bestimmte medizinische Behandlungen und Medikamente.
Weitere Leistungen können von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Der Kernbereich der Versorgung ist aber bei allen gesetzlich Versicherten identisch.
Die Berechnung der monatlichen Beiträge orientiert sich dabei an Ihrem Einkommen (Besoldung + zusätzliche Einkünfte). In einigen Bundesländern unterstützt der Dienstherr Beamte in der GKV außerdem durch eine pauschale Beihilfe von 50 % der Kosten. In anderen Regionen müssen Beamte dagegen die vollen Beiträge selbst tragen. Etwas weiter unten möchten wir uns die Unterschiede zwischen der Beihilfe in den verschiedenen Bundesländern noch etwas genauer ansehen.
Die PKV für Beamte
Ein großer Pluspunkt der PKV ist die Flexibilität im Leistungsumfang. Beamte können gewünschte Leistungen genau auf ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen. Beispielsweise haben Sie je nach Tarif folgende Optionen:
- Wahl zwischen verschiedenen Krankenhausunterbringungen (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Wahl zwischen verschiedenen Behandlungsformen
- Freie Arztwahl
- Kostenübernahme für Sehhilfen
- Umfassender zahnmedizinischer Schutz
- Kürzere Wartezeiten und schnellere Termine bei Fachärzten
In Sachen Leistungen ist die PKV der GKV daher deutlich überlegen. Anders als bei der GKV orientieren sich die monatlichen Beiträge der PKV jedoch nicht an Ihrem Einkommen. Stattdessen basieren sie auf Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang.
Zudem profitieren Beamte in der PKV von der individuellen Beihilfe ihres Dienstherrn. Diese Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, wodurch sich die Kosten für Beamte verringern. In Verbindung mit der individuellen Berechnung der Tarif-Beiträge erweist sich die PKV daher in vielen Fällen als finanziell vorteilhaft für Beamte.
Gerne sehen wir uns Ihre persönliche Situation gemeinsam mit Ihnen im Detail an. Kontaktieren Sie uns dafür unverbindlich und kostenlos über unser Kontaktformular.
Die pauschale und individuelle Beihilfe für Beamte
Beamte können von zwei unterschiedlichen Beihilfesystemen profitieren:
- Pauschale Beihilfe für die GKV
- Individuelle Beihilfe für die PKV
Diese Systeme unterstützen Beamte bei den monatlichen Versicherungsbeiträgen. Im Folgenden möchten wir uns diese beiden Arten der Unterstützung etwas genauer ansehen.
Die pauschale Beihilfe für die GKV
Die pauschale Beihilfe ist eine spezielle Form der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings wird sie derzeit nur von folgenden acht Bundesländern gewährt:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen (ab 01.02.2023)
- Sachsen
- Thüringen
In allen anderen Bundesländern müssen Beamte den gesamten Beitragssatz selbst tragen. Dies umfasst sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung, wobei letztere beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse für Beamte ab 23 Jahren ohne Kinder 2,3 % beträgt.
In folgender Tabelle möchten wir Ihnen gerne einen Überblick über die Beitragssätze einiger Gesetzlichen Versicherer geben:
Krankenkasse
Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag)
HKK
14,98%
Techniker Krankenkasse
15,2%
HEK
15,3%
DAK
15,7%
AOK NordWest
15,89%
KKH
15,89%
Barmer
16,19%
Knappschaft
16,2%
Das sollten Beamte bei der pauschalen Beihilfe beachten
In den oben aufgeführten acht Bundesländern haben Beamte die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Dort übernimmt der Dienstherr, ähnlich wie ein Arbeitgeber, 50 % Ihrer GKV-Kosten.
Bevor Sie diese pauschale Beihilfe allerdings in Anspruch nehmen, gilt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen. Denn diese Entscheidung zieht eine langfristige Bindung nach sich:
- Einmal gewählt, bleibt die pauschale Beihilfe für die gesamte Laufbahn und auch im Ruhestand bestehen.
- Wenn Beamte in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe wechseln, müssen die vollen GKV-Beiträge ohne Zuschüsse des Dienstherrn entrichtet werden.
Die individuelle Beihilfe als zentraler Bestandteil der PKV
Wenn sich Beamte für eine Private Krankenversicherung entscheiden, profitieren sie von der individuellen Beihilfe. Diese stellt sicher, dass Beamte und ihre Familien einen umfassenden Versicherungsschutz genießen. Der Beihilfeanspruch berechnet sich dabei nach Ihrer familiären Situation.
Ledige oder verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind haben in der Regel einen Beihilfeanspruch von 50 %. Die restlichen 50 % müssen durch eine PKV abgesichert werden. Ab dem zweiten Kind oder im Ruhestand erhöht sich der Beihilfeanspruch oft auf 70 %, sodass die PKV nur noch 30 % abdecken muss.
In nachfolgender Tabelle zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Beihilfesätze auf:
Die individuelle Beihilfe als zentraler Bestandteil der PKV
Wenn sich Beamte für eine Private Krankenversicherung entscheiden, profitieren sie von der individuellen Beihilfe. Diese stellt sicher, dass Beamte und ihre Familien einen umfassenden Versicherungsschutz genießen. Der Beihilfeanspruch berechnet sich dabei nach Ihrer familiären Situation.
Ledige oder verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind haben in der Regel einen Beihilfeanspruch von 50 %. Die restlichen 50 % müssen durch eine PKV abgesichert werden. Ab dem zweiten Kind oder im Ruhestand erhöht sich der Beihilfeanspruch oft auf 70 %, sodass die PKV nur noch 30 % abdecken muss.
In nachfolgender Tabelle zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Beihilfesätze auf:
Versicherungsnehmer
Höhe der Beihilfe
Beamte ohne Kind
50 %
Beamte mit einem Kind
50 %
Beamte mit zwei Kindern
70 %
Beamte mit mehr Kindern
70 %
Beihilfeberechtigter Ehepartner
70 %
Beihilfeberechtigte Kinder
80 %
Pensionäre
170 %
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Diese Beihilfesätze gelten auch dann, wenn Kinder bei einem Ehepartner gesetzlich familienversichert sind. Kinder müssen also nicht zwingend in die PKV einbezogen werden, um einen höheren Beihilfeanspruch zu erhalten.
Die oben aufgeführten Beihilfesätze können sich allerdings je nach Bundesland unterscheiden. In Sachsen beispielsweise steigt der Beihilfeanspruch schon ab dem ersten Kind auf 70 % und ab dem zweiten Kind auf 90 %. In Hessen erhöht sich der Beihilfesatz dagegen pro Kind um 5 % bis maximal 70 %.
Im folgenden Kapitel möchten wir gerne genauer auf die Beihilfeansprüche von Beamten in der Privaten Krankenversicherung eingehen. Dabei werden wir auch die Ausnahmeregelungen verschiedener Bundesländer näher betrachten.
Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern in der PKV
Die Höhe der individuellen Beihilfe für Beamte in der Privaten Krankenversicherung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Es können sowohl Kinder als auch Ehepartner mitversichert werden. Welchen Einfluss dies auf Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge hat, werden wir im Folgenden betrachten.
Mitversicherung von Kindern in der PKV
Haben Ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld, sind sie grundsätzlich beihilfeberechtigt. In diesem Fall können Kinder entweder in die Private Krankenversicherung (PKV) des Beamten einbezogen oder bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner kostenlos familienversichert werden.
Voraussetzungen für die private Krankenversicherung der Kinder
Beamte sind sozialversicherungsrechtlich verpflichtet, ihre Kinder privat zu versichern, wenn folgendes zutrifft:
- Das Einkommen des Beamten übersteigt die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro im Jahr 2024.
- Der Beamte verdient mehr als der Ehepartner.
Treffen beide Punkte zu, müssen Kinder in der Regel in die PKV aufgenommen werden. Alternativ besteht allerdings auch die Möglichkeit, Ihre Kinder für einen erhöhten Monatsbeitrag in der Gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern. In diesem Fall steigen Ihre monatlichen Kosten jedoch um etwa 205-210 Euro.
Der monatliche Beitrag für Kinder in der PKV
In der PKV wird für jedes Kind ein separater Vertrag abgeschlossen. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier nämlich keine kostenfreie Familienversicherung. Aufgrund des hohen Beihilfeanspruchs von üblicherweise 80 % fallen die Beiträge für die Absicherung der restlichen 20 % in der PKV entsprechend geringer aus.
Die Beihilfeberechtigung von Ehepartnern in der PKV
Die Möglichkeit einer Beihilfe für Ehepartner von Beamten wird durch die jeweiligen Beihilfeverordnungen der Bundesländer und des Bundes geregelt. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Einkommensgrenze des Ehepartners. Liegen dessen Einkünfte innerhalb des von der Beihilfe festgelegten Rahmens, ist der Ehepartner grundsätzlich beihilfeberechtigt.
Diese Einkommensgrenzen variieren hier je nach Bundesland und den spezifischen Beihilfevorschriften.
Voraussetzungen zum Eintritt in einen beihilfekonformen PKV-Tarif
Nicht nur das Einkommen des Ehepartners spielt eine Rolle in Sachen Beihilfeberechtigung. Damit Ehepartner von Beamten in einen beihilfekonformen PKV-Tarif eintreten können, darf für sie auch keine Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Bei einem Angestelltenverhältnis mit einem monatlichen Gehalt von über 520 Euro würde beispielsweise eine solche Pflichtversicherung eintreten. In diesem Fall ist ein Wechsel des Ehepartners in die PKV ausgeschlossen.
Ein Wechsel in die PKV ist demnach unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Der Ehepartner befindet sich in verlängerter Elternzeit.
- Der Ehepartner ist selbstständig oder freiberuflich tätig und verdient unterhalb der Einkommensgrenze der Beihilfe.
- Der Ehepartner ist arbeitslos, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Bei einer erfolgreichen Mitversicherung in der PKV beträgt der Beihilfeanspruch für den Ehepartner in der Regel 70 %. Die restlichen 30 % müssen über die PKV abgesichert werden. In einigen Bundesländer gelten hierzu Ausnahmeregelungen, welche wir uns im nächsten Kapitel ansehen werden.
Es ist außerdem zu beachten, dass bei einer Änderung der beruflichen Situation des Ehepartners, eine Rückkehr in die GKV erforderlich sein kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ehepartner ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnimmt.
Ausnahmeregelungen in Baden-Württemberg, Bremen und Hessen
Wie bereits angesprochen, gelten in einigen Bundesländern Ausnahmeregelungen. Dies möchten wir uns im Folgenden ansehen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg genießen Beihilfeberechtigte, die bereits am 31.12.2012 Anspruch auf Beihilfe hatten, Bestandsschutz. Sie profitieren von einer 70 %-igen Beihilfe, wenn sie mehr als ein Kind haben (bis maximal 25 Jahre, inklusive Wehr- oder Zivildienst), oder wenn sie zuvor mindestens drei Kinder hatten. Diese Ausnahme gilt auch für Versorgungsempfänger (Pensionäre).
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die am 31.12.2012 als berücksichtigungsfähig galten, besteht eine Übergangsregelung. Diese Übergangsregelung garantiert eine 70%-Beihilfe, solange sie in der PKV versichert sind.
Bremen
In Bremen liegt die Beihilfe bei 50 % für ambulante Behandlungen, Zahnbehandlungen und stationäre Aufenthalte. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Beihilfe auf bis zu 70 % zu erhöhen.
Für alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatten und Kinder bis zu 25 Jahre, inklusive Wehr- oder Zivildienst) erhöht sich die Beihilfe um je 5 %. Damit Ehegatten als berücksichtigungsfähig gelten, muss ihr Einkommen im vorherigen Jahr unter der Grenze von 10.000 Euro liegen. Pensionäre erhalten zusätzlich eine Beihilfe von 10 %.
Hessen
In Hessen beträgt die Beihilfe 50 % für ambulante Behandlungen und Zahnbehandlungen sowie 65 % für stationäre Aufenthalte. Die maximale Beihilfe kann hier 70 % bzw. 85 % betragen.
Für alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatten und Kinder bis zu 25 Jahre, inklusive Wehr- oder Zivildienst) erhöht sich die Beihilfe in Hessen ebenfalls um je 5 %. Für Ehegatten liegt die Einkommensgrenze bei 8.354 Euro im Vor-Vor-Kalenderjahr. Pensionäre profitieren von einer zusätzlichen 10 %-igen Erhöhung der Beihilfe.
Die Beitragsberechnung in der GKV vs. PKV
Die Berechnung der monatlichen Beiträge unterscheidet sich in der GKV und in der PKV.
PKV-Beitragsberechnung
Die Berechnung der Beiträge für die Private Krankenversicherung (PKV) beruht auf mehreren individuellen Faktoren:
- Eintrittsalter
- Aktueller Gesundheitszustand
- Ausgewählten Leistungen des gewählten Versicherungstarifs
Anders als bei der GKV sind die Beiträge der PKV komplett unabhängig von Ihrem Einkommen. Durch Optionen wie Selbstbeteiligung oder Krankentagegeld lassen sich die Beiträge weiter individualisieren.
Um die ideale Versicherungslösung zu finden, empfiehlt es sich, die verschiedenen Tarife sorgfältig zu vergleichen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit einer anonymen Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern.
GKV-Beitragsberechnung
Im Gegensatz dazu orientieren sich die monatlichen Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich an Ihrem Einkommen. Hinzu kommt, dass Beamte nicht in allen Bundesländern von einer pauschalen Beihilfe profitieren können. Somit stellt eine PKV für Beamte in vielen Fällen nicht nur die kostengünstigere Wahl dar, sondern sie bietet Ihnen auch umfangreichere und individuelle Leistungen.
Wir unterstützen Beamte bei der Wahl der passenden PKV
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung spielt eine entscheidende Rolle in der finanziellen und gesundheitlichen Absicherung für Beamte. Welche Option sich für Sie am besten eignet, hängt letztendlich von Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.
Wir stehen Ihnen als Experten mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose und unverbindliche Beratung, um gemeinsam die optimale Krankenversicherungsoption für Sie als Beamten zu finden.
FAQ-Bereich
Als Beamter sind Sie nicht dazu verpflichtet, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Stattdessen haben Sie die freie Wahl zwischen der PKV und der GKV. Gut zu wissen ist, dass einige Bundesländern bei der GKV eine pauschale Beihilfe gewähren. Bei der PKV steht Ihnen eine solche Beihilfe dagegen Deutschlandweit zu.
Die Private Krankenversicherung bietet Beamten zahlreiche Vorteile gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören:
- Individuell anpassbare Leistungspakete
- Freie Arztwahl
- Bessere Unterbringung im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Kürzere Wartezeiten bei Fachärzten
- Umfassenderer zahnmedizinischer Schutz
- Übernahme von Kosten für Sehhilfen
- Weitere individuelle Leistungen je nach Tarif
Die Beiträge in der PKV sind außerdem nicht einkommensabhängig und können durch individuelle Vereinbarungen wie Selbstbeteiligung angepasst werden. Darüber hinaus profitieren Beamte von der individuellen Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt.
Die Versicherung von Kindern von Beamten in der privaten Krankenversicherung hängt von bestimmten Bedingungen ab. Sie sind nur dann verpflichtet, Ihre Kinder in die PKV aufzunehmen, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Ihr Einkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze.
- Sie verdienen mehr als Ihr Ehepartner.
Trifft dies zu, können Kinder in der GKV nicht kostenlos mitversichert werden. In anderen Situationen können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihre Kinder privat oder gesetzlich versichern möchten. Bitte beachten Sie, dass in einigen Bundesländern spezielle Regelungen bezüglich der Mitversicherung von Kindern in der PKV gelten.
Generell hängen die monatlichen PKV-Beiträge von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand sowie Ihren gewünschten Leistungen ab. Die Beiträge werden daher im Laufe der Zeit ansteigen. Beitragsanpassungen sind aber gesetzlich streng reguliert. Sie basieren auf Faktoren wie gestiegene medizinische Kosten, Inflation und Lebenserwartung.
Im Alter profitieren Beamte von einem hohen Beihilfeanspruch, der in der Regel bei 70 % liegt. Somit ist nur noch eine Restkostenabsicherung von 30 % erforderlich. Diese Regelung bietet im Vergleich zu anderen Berufsgruppen in der PKV eine größere finanzielle Sicherheit im Alter und senkt die Relevanz steigender Beiträge.