PKV oder GKV als Referendar in Rheinland-Pfalz: Was sich wirklich lohnt
Die Frage PKV oder GKV entscheidet über Tausende Euro in deiner Beamtenlaufbahn. In RLP gibt es keine pauschale Beihilfe für die GKV – ein entscheidender Faktor, den viele nicht kennen.
Jetzt kostenlos beraten lassen →Die Wahl zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ist für Referendare in Rheinland-Pfalz besonders klar: Das Land gewährt Beihilfe nur für die individuelle Beihilfe (nicht die pauschale Beihilfe wie in einigen anderen Bundesländern). Das bedeutet, dass Beamte in der GKV den vollen Beitrag selbst tragen müssen – ohne Arbeitgeberzuschuss. In der PKV mit Beihilfe versicherst du dagegen nur die Restkosten (50 Prozent als Referendar), was die Beiträge deutlich günstiger macht.
Warum die PKV für Referendare in RLP fast immer die bessere Wahl ist
Ich sage bewusst „fast immer“, weil es Ausnahmen gibt – aber die sind selten. Der Grund ist einfach: In Rheinland-Pfalz gibt es keine pauschale Beihilfe für Beamte in der GKV. Anders als in Hamburg, Bremen oder Brandenburg, wo der Dienstherr einen Zuschuss zum GKV-Beitrag zahlt, bist du in RLP als Beamter in der GKV auf dich allein gestellt.
Was das konkret bedeutet: Als Referendar mit Anwärterbezügen von rund 1.400 Euro netto würdest du in der GKV den vollen Mindestbeitrag zahlen – rund 220 Euro monatlich. In der PKV mit 50 Prozent Beihilfe zahlst du für einen guten Tarif 80 bis 150 Euro. Das sind mindestens 70 Euro Unterschied pro Monat – bei besseren Leistungen.
Über eine gesamte Beamtenlaufbahn von 40 Jahren summiert sich der Vorteil der PKV mit Beihilfe gegenüber der GKV auf einen sechsstelligen Betrag. Und das bei besserer Versorgung: Privatstation im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, schnellere Facharzttermine und mehr Zahnersatzleistungen.
Wann die GKV trotzdem in Frage kommt
Fairness gehört zu unserer DNA, deshalb verschweige ich nicht die Fälle, in denen die GKV Vorteile haben kann. Das betrifft vor allem zwei Szenarien:
Erstens: Du bist dir nicht sicher, ob du im Beamtenverhältnis bleibst. Wenn du planst, nach dem Referendariat in die freie Wirtschaft zu wechseln, kann die GKV sinnvoller sein. Der Rückweg von der PKV in die GKV ist nach dem 55. Lebensjahr praktisch unmöglich und auch vorher mit Einschränkungen verbunden.
Zweitens: Dein Partner ist in der GKV pflichtversichert und ihr plant Kinder. In der GKV sind Kinder beitragsfrei familienversichert. In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Tarif – allerdings mit 80 Prozent Beihilfe, was die Kosten stark reduziert. Ob sich die GKV hier lohnt, hängt von der konkreten Familienkonstellation ab.
In allen anderen Fällen – und das betrifft die große Mehrheit der Referendare in RLP – ist die PKV mit Beihilfe die deutlich bessere Wahl. Nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil die Mathematik eindeutig ist.
RLP-Besonderheit: Keine pauschale Beihilfe
Rheinland-Pfalz bietet aktuell keine pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) für Beamte in der GKV an. Solange sich das nicht ändert, zahlen Beamte in der GKV den vollen Beitrag ohne jeden Zuschuss des Dienstherrn – ein massiver finanzieller Nachteil.
PKV-Tarif richtig wählen: Worauf Referendare achten müssen
Nicht jeder PKV-Tarif ist gleich gut. Gerade Referendare werden häufig mit „günstigen Einsteigertarifen“ gelockt, die im Leistungsumfang stark eingeschränkt sind. Typische Fallen: Keine Erstattung für Heilpraktiker, geringe Zahnersatzleistung, hoher Selbstbehalt, der das vermeintliche Sparen zunichtemacht.
Die Beihilfe in RLP hat einige Besonderheiten, die bei der PKV-Tarifwahl berücksichtigt werden müssen: Stationäre Wahlleistungen (Einbettzimmer, Chefarzt) werden von der Beihilfe nicht anerkannt. Wenn du diese Leistungen möchtest, muss dein PKV-Tarif sie zu 100 Prozent abdecken. Das erhöht den Beitrag, kann aber in bestimmten Situationen sinnvoll sein.
Bei Zahnersatz übernimmt die Beihilfe in RLP nur 60 Prozent der Material- und Laborkosten – weniger als in den meisten anderen Bundesländern. Ein PKV-Tarif mit guter Zahnerstattung gleicht diese Lücke aus.
Und dann gibt es noch die Kostendämpfungspauschale: 100 bis 300 Euro jährlich, die von der Beihilfe einbehalten werden. Diesen Betrag musst du selbst tragen – er schmälert die effektive Beihilfeleistung. Ein weiterer Grund, den PKV-Tarif sorgfältig zu wählen und nicht nur auf den Monatsbeitrag zu schauen.
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Das sagen unsere Mandanten
Die GKV vs. PKV-Analyse war augenöffnend. Über die Laufbahn spare ich mit PKV und Beihilfe tatsächlich über 100.000 Euro – bei besseren Leistungen. Warum erklärt einem das niemand an der Uni?
Tobias R. · Referendar, Landau
Ich war fast in der GKV geblieben, weil mir gesagt wurde, die PKV wird im Alter teuer. Die Beratung hat gezeigt, dass das für Beamte mit Beihilfe nicht stimmt.
Christina D. · Referendarin, Germersheim
Besonders hilfreich war die Erklärung, warum RLP keine pauschale Beihilfe hat und was das für meine Entscheidung bedeutet. Endlich hat jemand die Fakten klar benannt.
Patrick S. · Referendar, Neustadt a.d.W.
Häufig gestellte Fragen
In der großen Mehrheit der Fälle ja. Da RLP keine pauschale Beihilfe für Beamte in der GKV bietet, zahlst du dort den vollen Beitrag ohne Zuschuss. In der PKV mit 50 Prozent Beihilfe als Referendar sind die Beiträge deutlich günstiger – bei besseren Leistungen.
Nein, Rheinland-Pfalz bietet aktuell keine pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) an. Beamte in der GKV tragen den vollen Beitrag selbst. Das macht die GKV für Beamte in RLP finanziell deutlich unattraktiver als in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe.
Für Beamte mit Beihilfe ist das ein weit verbreiteter Irrtum. Im Ruhestand steigt dein Beihilfesatz auf 70 Prozent – du versicherst nur noch 30 Prozent privat. Dein PKV-Beitrag sinkt dadurch erheblich. Gleichzeitig hast du Altersrückstellungen aufgebaut, die den Beitrag zusätzlich senken.
Für einen gesunden Referendar mit 50 Prozent Beihilfe kostet ein guter PKV-Tarif zwischen 80 und 150 Euro monatlich. Der genaue Beitrag hängt vom gewählten Tarif, Alter und Gesundheitszustand ab. In der GKV wären mindestens 220 Euro fällig.
Das ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Nach dem 55. Lebensjahr ist ein Rückwechsel praktisch ausgeschlossen. Vorher ist er möglich, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und dein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für Beamte, die im Staatsdienst bleiben, ist der Rückweg in die GKV nicht vorgesehen.
Dein PKV-Vertrag bleibt bestehen. Allerdings können sich die Beihilfevorschriften ändern – jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Bei einem Wechsel solltest du prüfen, ob dein PKV-Tarif weiterhin optimal zur neuen Beihilfe passt.
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