Hundehalterhaftpflichtversicherungen – Informationen und Vergleichsrechner. - #besserfairsichert

Hundehalterhaftpflichtversicherungen – Informationen und Vergleichsrechner.

Hundehalterhaftpflichtversicherungen – Informationen und Vergleichsrechner.

Inhaltsverzeichnis

Wir helfen gerne!

Mit unserer anbieterunabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel!
Fragen Sie uns gerne, wir freuen uns auf Ihre Nachricht:

Ausgezeichnete Beratung

Empfohlen unter anderem von Focus Money und hunderter Bewertungen unserer Kunden bei Trustpilot und Google.

Die drei wichtigsten Tipps zur Hundehalterhaftpflichtversicherung:

Die Hundehalterhaftpflicht ist wie eine Privathaftpflicht anzusehen, die die Schäden abdeckt, die ihr versicherter Hund verursacht.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung

Sie können gar nicht so schnell reagieren: 

Der Hund erschreckt sich vor dem Nachbarskind, das auf seinem neuen Fahrrad an ihm vorbeisaust und schnappt nach ihm. Das Kind erschreckt sich und stürzt.

Oder der Hund bemerkt Nachbars Katze und kann einfach nicht anders, als seinen Instinkten zu folgen. Er rennt über die Straße, das Auto kann noch gerade so ausweichen, beschädigt dabei aber ein anderes Fahrzeug.

Wer kommt in diesem Falle für den Schaden auf?

Die Antwort ist ganz eindeutig: 

Der Hundehalter!

Deswegen gehört eine Hundehalterhaftpflicht zum kleinen Einmaleins der Hundehalter.

Die Hundehalterhaftpflicht ist wie eine Privathaftpflichtversicherung für die Schäden, die der Hund verursacht. Und der Hundehalter haftet in unbegrenzter Höhe.

Hier lohnt sich ein Vergleich der Anbieter beim Testsieger. Schon ab 49,-€ jährlich sind Schäden bis 5 Millionen Euro abgesichert.

Was ist versichert?

Der Paragraph § 833 BGB regelt Folgendes: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ersetzt wie eine Privathaftpflicht folgende Schäden, die durch den Hund verursacht werden:

  • Sachschäden – Schäden an Dingen und Gegenständen
  • Personenschäden – Schäden an Personen wie z.B. Verletzungen
  • Vermögensschäden – meist Folgen von Personenschäden durch Verletzungen – Die häufigsten Vermögensschäden entstehen durch Verdienstausfall – etwa wenn ein Geschädigter längere Zeit nicht arbeitsfähig ist oder ein laut bellender Hund Gäste einer Außengastronomie verscheucht. Auch Schäden, die aus dem Verhalten Ihres Hundes entstehen, haftet die Hundehalterhaftpflicht.

Wir empfehlen eine Versicherungssumme nicht unter 5 Millionen Euro, da insbesondere Personenschäden und ihre Folgen oft nicht absehbar sind. Auch bestehende Altverträge älter als drei Jahre sollten überprüft werden, hier sind die Deckungssummen oft zu gering.

Auch wenn jemand anderes – nicht gewerblich – auf den Hund aufpasst, ist er versichert. In der Regel ebenso die direkten Familienmitglieder des Hundehalters.

Bei mehreren Hunden sollte unbedingt darauf geachtet werden, jeden Hund einzeln zu versichern.

Vorsicht bei Leinen- und Maulkorbpflicht: Wer dieser Pflicht unterliegt und sie missachtet, unterliegt nicht dem Versicherungsschutz, sollte der versicherte Hund einen Schaden verursachen! Dies gilt ebenso für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung hat aber noch einen immensen Vorteil: Der Versicherer wird sich im eigenen Interesse gegen unberechtigte Ansprüche Dritter wehren. Auch ohne extra Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich oft keine Gedanken um etwaige Anwaltskosten machen.

Das sollte mitversichert sein:

  • Führen ohne Leine

  • Hüten durch Dritte

  • voller Versicherungsschutz auch in der Hundeschule

  • Teilnahme an Veranstaltungen, wie z.B. einer Hundeschau

  • Durchführung von Agility

  • Auslandsaufenthalte

  • ungewollter Deckakt

  • Mietsachschäden

Achtung Pflichtversicherung!

In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die Hundehalterhaftpflicht bereits heute eine Pflichtversicherung wie beispielsweise die KFZ-Haftpflichtversicherung. Bei erlaubnispflichtigen Hunden ist die Hundehalterhaftpflicht bereits in fast allen Bundesländern vorgeschrieben.

Ein besonderes Augenmerk gilt dann noch auf unkastrierte Rüden: Auch der „ungewollte Deckakt“ kann unter Umständen Schadenersatz nach sich ziehen.

Vergleichen Sie jetzt in unserem Versicherungsrechner und sichern Sie sich den Testsieger.

Unsere Auswahl bietet Tarife
  • mit 5 Mio. € Deckungssumme

  • mit und ohne Selbstbehalte

  • inklusive Mietsachschäden

  • Haftpflicht für Halter und Hüter

Diese Begriffe sollten Sie unbedingt kennen:

  • Mietsachschäden: Je nach Anbieter sind Mietsachschäden ausgeschlossen und müssen extra zu gebucht werden.

  • Rassenausschluss: Je nach Anbieter gibt es einen sogenannten Rassenausschluss: Achten Sie genau darauf, dass Ihr Hund nicht

Starten Sie direkt Ihren persönlichen Versicherungsvergleich!

Nutzen Sie auch gerne unsere App „Ratgeber und Vergleich Haftpflichtversicherungen“