Hunde sind rege Tiere. Insbesondere beim Spielen aber auch wenn sich ein Hund einmal erschreckt kann leicht etwas kaputt gehen oder eventuell eine Person zu Schaden kommen.
Natürlich ist dies durch Hund und Halter meistens nicht beabsichtigt, dies spielt jedoch in den Augen des Gesetzgebers keine Rolle. Juristisch gesehen sind Hunde „Tiere mit eigenem Willen“ und daher versicherungspflichtig. Die Hundehaftpflicht ist das Gegenstück der bei Menschen notwendigen Privathaftpflichtversicherung.
Laut dem bürgerlichen Gesetzbuch:
- haftet der Halter des Hundes immer
- in unbegrenzter Höhe
- persönlich für den Schaden,
den der Hund verursacht hst. Die Kosten für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung rechnen sich im Zweifel sehr schnell und eine eigene Haftpflichtversicherung schont das private Vermögen vor den finanziellen Folgen. Jeder Hund ist einzeln zu versichern, bei mehreren Hunden in einem Vertrag gibt es jedoch Rabatte.
Die Hundehalterhaftpflicht ist eine wichtige Versicherung wenn es darum geht, sich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die der Hund verursacht, zu schützen. Die Leistungen umfassen dabei unter anderem
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- u.v.m.
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