Handy runtergefallen Haftpflicht - Handyschaden - Versicherungen & Beratung

Handy runtergefallen Haftpflicht – Handyschaden

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Wenn ein Handy runter gefallen ist und sich die Frage nach dem Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung stellt muss man unterscheiden, wer das Handy vielleicht runter geworfen oder hat runter fallen lassen und wessen Haftpflicht in diesem Zug greift.
Dazu muss man sich natürlich eines bewusst machen: Eigenschäden sind nicht versichert!

Heißt also im Klartext wenn man sein eigenes Handy runterfallen lässt oder herunter wirft ist das über die eigene Haftpflichtversicherung nicht versichert. Das gleiche gilt auch bei fast allen Tarifen in der Familienhaftpflichtversicherung, wenn zum Beispiel der Vater das Handy der Mutter herunter wirft oder dass der Sohn das Handy der Tochter.

Aauch diese gelten in der Familienhaftpflichtversicherung als Eigenschäden der mitversicherten Personen untereinander und auch hier gibt es bei 90 Prozent aller am Markt befindlichen Haftpflichtversicherungen keinen Versicherungsschutz.

Fremdschäden

Anders sieht die Sache aus wenn man das Handy eines anderen herunter wirft oder jemand anders das eigene Handy herunter fallen lässt und damit beschädigt. Dann muss zuerst gegeben sein das ist sich nicht um eine mutwillige Tat handelt, denn auch mutwillig keiten sind nicht versichert.

Wenn es dagegen aus Versehen passiert, kann man durchaus den Schaden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen.

Entweder wie gesagt wenn man das Handy eines anderen beschädigt hat bei der eigenen Haftpflichtversicherung oder wenn ein anderer das eigene Handy für sich beschädigt hat bei dessen Haftpflichtversicherung. Das sollte in der Regel auch keine Probleme geben wenn der Schaden eindeutig ist.

Breitband

Vorsicht

ist allerdings immer geboten weil es in den letzten Jahren aufgrund vieler neuer Handy Modelle auch zu sehr viel Versicherungsbetrug kam. Viele haben ihre eigenen Handys von jemand anderen beschädigen lassen oder zumindest so getan um dann das Geld für ein neues Handy von der Versicherung zu bekommen.

Die Versicherer sind nicht auf den Kopf gefallen und haben auch das Recht, sich ein beschädigtes Handy zusenden zu lassen um es von einem Schadengutachter und oder einem Ingenieur prüfen zu lassen und herauszufinden, wie der Schaden entstanden ist. Dabei ist, wie man auch im Fernsehen in den Forensik und Krimifilmen sehen kann, die Technik heutzutage so weit fortgeschritten dass sehr eindeutig bestimmt werden kann, wie ein Handy zum Beispiel auf den Boden aufgeschlagen ist oder ähnliches. Also ist das Handy durchaus bei einer Beschädigung mitversichert. Jedoch sollte man immer wahrheitsgemäß bleiben, dann ist das Problem mit dem Handy Schaden in der Haftpflichtversicherung auch kein echtes Problem mehr.

Schlagworte: 

Handy, herunterfallen, Haftpflicht, Versicherung, Schaden

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Privathaftpflicht bei Handyschäden

1Übernimmt meine Haftpflichtversicherung den Schaden, wenn ich mein eigenes Handy fallen lasse?

Antwort: Nein. Eine private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keine "Eigenschäden" ab. Das bedeutet, wenn du dein eigenes Handy versehentlich fallen lässt und es dabei beschädigt wird, wird deine Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz nicht übernehmen. Dies gilt auch für Familienspar- oder -sammeltarife, bei denen Schäden, die ein Familienmitglied am Handy eines anderen Familienmitglieds verursacht, meist als Eigenschaden gewertet werden.

2Was passiert, wenn ich das Handy einer anderen Person beschädige?

Antwort: Wenn du unabsichtlich das Handy einer anderen Person beschädigst, springt deine private Haftpflichtversicherung ein. Der Schaden wird als "Fremdschaden" eingestuft. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur oder den Neuwert des Geräts, sofern es sich um ein unabsichtliches Missgeschick und nicht um eine vorsätzliche Handlung handelte.

3Was ist, wenn jemand anderes mein Handy beschädigt?

Antwort: In diesem Fall ist die Situation umgekehrt. Die private Haftpflichtversicherung der Person, die den Schaden verursacht hat, muss für die Kosten aufkommen. Wichtig ist, dass der Schaden unabsichtlich herbeigeführt wurde.

4Sind Versicherer bei Handyschäden besonders vorsichtig?

Antwort: Ja. Da die Anzahl der Betrugsversuche bei Handyschäden, insbesondere bei teuren neuen Modellen, gestiegen ist, sind Versicherer sehr wachsam. Sie haben das Recht, ein beschädigtes Handy von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Moderne forensische Technologien können genau bestimmen, wie der Schaden entstanden ist. Deshalb ist es entscheidend, bei der Schadensmeldung immer die Wahrheit anzugeben, um keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen.

5Welche alternative Versicherung gibt es für mein eigenes Handy?

Antwort: Wenn du dein eigenes Handy gegen Schäden wie Herunterfallen, Bruchschäden, Wasserschäden und Diebstahl versichern möchtest, benötigst du eine separate Handyversicherung oder Elektronikversicherung. Diese Art von Versicherung ist speziell für technische Geräte konzipiert und deckt die Risiken ab, die von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind.

Wenn ein Handy runter gefallen ist und sich die Frage nach dem Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung stellt muss man unterscheiden, wer das Handy vielleicht runter geworfen oder hat runter fallen lassen und wessen Haftpflicht in diesem Zug greift.
Dazu muss man sich natürlich eines bewusst machen: Eigenschäden sind nicht versichert!

Heißt also im Klartext wenn man sein eigenes Handy runterfallen lässt oder herunter wirft ist das über die eigene Haftpflichtversicherung nicht versichert. Das gleiche gilt auch bei fast allen Tarifen in der Familienhaftpflichtversicherung, wenn zum Beispiel der Vater das Handy der Mutter herunter wirft oder dass der Sohn das Handy der Tochter.

Aauch diese gelten in der Familienhaftpflichtversicherung als Eigenschäden der mitversicherten Personen untereinander und auch hier gibt es bei 90 Prozent aller am Markt befindlichen Haftpflichtversicherungen keinen Versicherungsschutz.

Fremdschäden

Anders sieht die Sache aus wenn man das Handy eines anderen herunter wirft oder jemand anders das eigene Handy herunter fallen lässt und damit beschädigt. Dann muss zuerst gegeben sein das ist sich nicht um eine mutwillige Tat handelt, denn auch mutwillig keiten sind nicht versichert.

Wenn es dagegen aus Versehen passiert, kann man durchaus den Schaden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen.

Entweder wie gesagt wenn man das Handy eines anderen beschädigt hat bei der eigenen Haftpflichtversicherung oder wenn ein anderer das eigene Handy für sich beschädigt hat bei dessen Haftpflichtversicherung. Das sollte in der Regel auch keine Probleme geben wenn der Schaden eindeutig ist.

Breitband

Vorsicht

ist allerdings immer geboten weil es in den letzten Jahren aufgrund vieler neuer Handy Modelle auch zu sehr viel Versicherungsbetrug kam. Viele haben ihre eigenen Handys von jemand anderen beschädigen lassen oder zumindest so getan um dann das Geld für ein neues Handy von der Versicherung zu bekommen.

Die Versicherer sind nicht auf den Kopf gefallen und haben auch das Recht, sich ein beschädigtes Handy zusenden zu lassen um es von einem Schadengutachter und oder einem Ingenieur prüfen zu lassen und herauszufinden, wie der Schaden entstanden ist. Dabei ist, wie man auch im Fernsehen in den Forensik und Krimifilmen sehen kann, die Technik heutzutage so weit fortgeschritten dass sehr eindeutig bestimmt werden kann, wie ein Handy zum Beispiel auf den Boden aufgeschlagen ist oder ähnliches. Also ist das Handy durchaus bei einer Beschädigung mitversichert. Jedoch sollte man immer wahrheitsgemäß bleiben, dann ist das Problem mit dem Handy Schaden in der Haftpflichtversicherung auch kein echtes Problem mehr.

Schlagworte: 

Handy, herunterfallen, Haftpflicht, Versicherung, Schaden

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Privathaftpflicht bei Handyschäden

1Übernimmt meine Haftpflichtversicherung den Schaden, wenn ich mein eigenes Handy fallen lasse?

Antwort: Nein. Eine private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keine "Eigenschäden" ab. Das bedeutet, wenn du dein eigenes Handy versehentlich fallen lässt und es dabei beschädigt wird, wird deine Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz nicht übernehmen. Dies gilt auch für Familienspar- oder -sammeltarife, bei denen Schäden, die ein Familienmitglied am Handy eines anderen Familienmitglieds verursacht, meist als Eigenschaden gewertet werden.

2Was passiert, wenn ich das Handy einer anderen Person beschädige?

Antwort: Wenn du unabsichtlich das Handy einer anderen Person beschädigst, springt deine private Haftpflichtversicherung ein. Der Schaden wird als "Fremdschaden" eingestuft. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur oder den Neuwert des Geräts, sofern es sich um ein unabsichtliches Missgeschick und nicht um eine vorsätzliche Handlung handelte.

3Was ist, wenn jemand anderes mein Handy beschädigt?

Antwort: In diesem Fall ist die Situation umgekehrt. Die private Haftpflichtversicherung der Person, die den Schaden verursacht hat, muss für die Kosten aufkommen. Wichtig ist, dass der Schaden unabsichtlich herbeigeführt wurde.

4Sind Versicherer bei Handyschäden besonders vorsichtig?

Antwort: Ja. Da die Anzahl der Betrugsversuche bei Handyschäden, insbesondere bei teuren neuen Modellen, gestiegen ist, sind Versicherer sehr wachsam. Sie haben das Recht, ein beschädigtes Handy von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Moderne forensische Technologien können genau bestimmen, wie der Schaden entstanden ist. Deshalb ist es entscheidend, bei der Schadensmeldung immer die Wahrheit anzugeben, um keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen.

5Welche alternative Versicherung gibt es für mein eigenes Handy?

Antwort: Wenn du dein eigenes Handy gegen Schäden wie Herunterfallen, Bruchschäden, Wasserschäden und Diebstahl versichern möchtest, benötigst du eine separate Handyversicherung oder Elektronikversicherung. Diese Art von Versicherung ist speziell für technische Geräte konzipiert und deckt die Risiken ab, die von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind.

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