Gebäudeversicherung umlagefähig: Was Mieter zahlen und Eigentümer wissen müssen!

Du bist Eigentümer einer vermieteten Immobilie und stellst dir die Frage, ob du die Kosten für deine Gebäudeversicherung auf deine Mieter umlegen kannst? Oder bist du Mieter und möchtest wissen, welche Versicherungsprämien in deinen Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen? Das Thema “Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung” ist für beide Seiten von großer Bedeutung. Für Vermieter bedeutet es die Möglichkeit, Betriebskosten weiterzugeben; für Mieter die Notwendigkeit, die Richtigkeit der Abrechnung zu verstehen. Doch die Regeln sind komplex, und Fehler können schnell zu Streitigkeiten oder sogar zu Nachzahlungen führen. Viele sind unsicher, welche Kosten genau umlagefähig sind und welche nicht.

Oft wird pauschal angenommen, dass alle Kosten der Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Doch das stimmt nicht ganz! Das Mietrecht setzt hier klare Grenzen. Was ist zum Beispiel mit Zusatzversicherungen, die nicht direkt das Gebäude schützen, sondern eher dem Eigentümer zugutekommen, wie eine Mietverlustversicherung?

Inhaltsverzeichnis

Dürfen auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden? Welche Rolle spielt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) hierbei? Und wie sieht es aus, wenn der Vermieter eine besonders teure oder überzogene Versicherung abschließt? Das Risiko, als Vermieter eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu erstellen und im schlimmsten Fall Kosten zurückzahlen zu müssen, ist real. Für Mieter ist es entscheidend zu wissen, welche Posten sie prüfen sollten, um nicht unnötig viel zu zahlen.

Der Markt für Gebäudeversicherungen ist unübersichtlich. Dazu kommt die rechtliche Komplexität der Umlagefähigkeit. Es gibt unzählige Fallstricke, die sowohl Vermieter als auch Mieter kennen sollten. Wie stellst du sicher, dass deine Nebenkostenabrechnung rechtlich einwandfrei ist? Oder als Mieter, dass du nur das zahlst, was du auch wirklich musst? Es ist eine echte Herausforderung, hier den Überblick zu behalten und rechtssicher zu handeln.

Wir bei besser-fairsichert.com haben es uns zur Aufgabe gemacht, dir in diesem wichtigen Thema den Weg zu weisen. Wir erklären dir verständlich, welche Kosten der Gebäudeversicherung du als Vermieter auf deine Mieter umlegen kannst und worauf du als Mieter achten solltest. Wir verzichten auf Fachjargon und versteckte Klauseln. Unser Ziel ist es, dir das nötige Wissen und die Gewissheit zu geben, damit du als Eigentümer rechtssicher handelst und als Mieter fair behandelt wirst. So kannst du dich auf das Wesentliche konzentrieren: ein gutes Mietverhältnis und eine sichere Immobilienverwaltung.

Gebäudeversicherung: Wann umlagefähig und wann nicht? Die Spielregeln verstehen!

Die Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung ist im Mietrecht klar geregelt. Die Grundlage dafür bildet die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Was ist umlagefähig? Das zahlen Mieter in der Regel:

Gemäß § 2 Nr. 10 BetrKV sind die Kosten für die Gebäudeversicherung Betriebskosten und somit umlagefähig. Dazu gehören alle Versicherungen, die das Gebäude und seine festen Bestandteile gegen die typischen Risiken absichern. Die Prämie für die sogenannte “verbundene Wohngebäudeversicherung” ist der Hauptbestandteil und darf umgelegt werden.

Dazu zählen insbesondere die Kosten für folgende Versicherungsbausteine:

  1. Feuerversicherung:

    • Deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Diese Grundabsicherung ist immer umlagefähig.

  2. Leitungswasserversicherung:

    • Schützt vor Schäden durch Rohrbruch, Frostschäden und bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Auch diese Kosten sind umlagefähig.

  3. Sturm- und Hagelversicherung:

    • Deckt Schäden am Gebäude durch diese Naturereignisse. Diese Kosten dürfen ebenfalls umgelegt werden.

  4. Elementarschadenversicherung:

    • Wichtig: Obwohl nicht im Grundumfang vieler alter Gebäudeversicherungen enthalten, sind die Kosten für die Elementarschadenversicherung (Schutz vor Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen) nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) umlagefähig. Begründung: Diese Risiken sind mittlerweile “typisch” und für den Werterhalt des Gebäudes unerlässlich.

  5. Gebäudehaftpflichtversicherung:

    • Diese schützt den Vermieter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die auf dem Grundstück zu Schaden kommen (z.B. durch herabfallende Dachziegel, vereiste Gehwege). Diese Kosten sind ebenfalls umlagefähig, da sie der Sicherheit aller Bewohner und Besucher dienen.

Was ist NICHT umlagefähig? Das zahlt der Vermieter selbst:

Versicherungen, die nicht dem Schutz des Gebäudes dienen, sondern ausschließlich dem Vermieter zugutekommen, sind nicht umlagefähig. Der Vermieter muss diese Kosten selbst tragen.

Dazu gehören beispielsweise:

  1. Mietverlustversicherung (Mietausfallversicherung):

    • Diese Versicherung ersetzt dem Vermieter die Mieteinnahmen, wenn das Gebäude durch einen versicherten Schaden unbewohnbar wird. Dieser Schutz dient ausschließlich dem finanziellen Interesse des Vermieters und ist daher nicht auf die Mieter umlegbar.

  2. Rechtsschutzversicherung des Vermieters:

    • Eine Rechtsschutzversicherung, die den Vermieter bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mietern oder anderen Parteien unterstützt, ist ebenfalls nicht umlagefähig.

  3. Glasbruchversicherung (oft):

    • Die Kosten für eine Glasbruchversicherung sind in der Regel nicht umlagefähig, es sei denn, es handelt sich um Glasflächen, die dem Gemeinschaftseigentum zugerechnet werden (z.B. große Glasfassaden im Treppenhaus, Fenster in allgemein zugänglichen Bereichen). Die Verglasung der einzelnen Wohnung ist meist Sache des Mieters oder seiner Hausratversicherung. Hier gibt es Ausnahmen, daher ist eine genaue Prüfung wichtig.

  4. Selbstbeteiligungen:

    • Tritt ein Schaden ein und der Vermieter muss eine Selbstbeteiligung zahlen, kann er diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen.

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Worauf du bei der Umlagefähigkeit deiner Gebäudeversicherung achten musst: Fairness & Transparenz!

Sowohl für Vermieter als auch für Mieter gibt es wichtige Punkte zu beachten, um eine korrekte und faire Nebenkostenabrechnung zu gewährleisten:

Für Vermieter:

  1. Eindeutige Regelung im Mietvertrag:

    Die Umlagefähigkeit der Betriebskosten, einschließlich der Gebäudeversicherung, muss explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Ohne eine solche Klausel können Betriebskosten nicht umgelegt werden.

  2. Wirtschaftlichkeitsgebot beachten:

    Du als Vermieter bist dazu verpflichtet, bei der Auswahl der Gebäudeversicherung das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Das bedeutet, du musst eine Versicherung wählen, die dem üblichen Standard entspricht und nicht unverhältnismäßig teuer ist. Eine überteuerte Versicherung kann dazu führen, dass Mieter nur den Anteil zahlen müssen, der einer wirtschaftlichen Absicherung entspricht.

  3. Transparente Abrechnung:

    Führe die Kosten der Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung klar und nachvollziehbar auf. Der Mieter muss erkennen können, welcher Betrag für die Gebäudeversicherung anfällt und wie die Umlegung (meist nach Wohnfläche) erfolgt ist. Lege die Originalbelege (Versicherungsrechnung) zur Einsicht bereit.

  4. Trennung der Kosten:

    Wenn deine Police nicht umlagefähige Leistungen (z.B. Mietverlust) und umlagefähige Leistungen enthält, musst du diese Kosten intern trennen und nur den umlagefähigen Anteil auf die Mieter umlegen. Manche Versicherer weisen dies auf der Rechnung separat aus.

Für Mieter:

  1. Mietvertrag prüfen:

    Überprüfe, ob im Mietvertrag überhaupt die Umlage der Betriebskosten vereinbart wurde. Ohne diese Klausel musst du keine Betriebskosten zahlen.

  2. Nebenkostenabrechnung genau prüfen:

    Schau dir den Posten “Versicherungen” oder “Gebäudeversicherung” genau an. Prüfe die Höhe der Kosten im Verhältnis zu den Vorjahren. Bei einem starken Anstieg solltest du nachfragen.

  3. Belegeinsicht verlangen:

    Du hast das Recht, die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen, auch die Versicherungsrechnung. So kannst du prüfen, welche Leistungen versichert sind und ob nur umlagefähige Kosten auf dich umgelegt wurden.

  4. Achte auf nicht umlagefähige Kosten:

    Sei aufmerksam bei Posten wie “Mietverlustversicherung” oder ähnlichen Bezeichnungen. Diese sind in der Regel nicht umlagefähig.

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    Als unabhängige Makler prüfen wir deine aktuelle Gebäudeversicherungspolice genau. Wir identifizieren alle Bausteine und helfen dir, die Kosten korrekt aufzuschlüsseln. Wenn du Mieter bist, helfen wir dir, die Abrechnung deines Vermieters zu verstehen.

  3. Optimierung für Vermieter:

    Wir beraten dich nicht nur zur Umlagefähigkeit, sondern helfen dir auch, eine Gebäudeversicherung zu finden, die wirtschaftlich sinnvoll ist und dennoch umfassenden Schutz bietet. So erfüllst du das Wirtschaftlichkeitsgebot und minimierst potenzielle Streitpunkte mit deinen Mietern.

Wir sind keine anonyme Rechtsberatung. Wir sind dein persönlicher Partner, der dich durch die Komplexität der Umlagefähigkeit führt und für Klarheit und Fairness sorgt. Unser Ziel: Ein reibungsloses und vertrauensvolles Mietverhältnis durch Transparenz und korrekte Abrechnungen!


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Häufig gestellte Fragen zur Umlagefähigkeit der Gebäudeversicherung

1Was bedeutet "umlagefähig" bei der Gebäudeversicherung?

Umlagefähig bedeutet, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung, die der Vermieter trägt, in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

 

2Darf der Vermieter die Kosten für die Elementarschadenversicherung auf mich umlegen?

Ja, nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die Kosten für die Elementarschadenversicherung grundsätzlich umlagefähig. Begründung: Der Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser oder Starkregen ist heute ein typisches Risiko und dient dem Werterhalt des Gebäudes.

 

3 Ist eine Mietverlustversicherung umlagefähig?

Nein, die Kosten für eine Mietverlustversicherung (oder Mietausfallversicherung) sind nicht umlagefähig. Sie dient ausschließlich dem Schutz der Einnahmen des Vermieters und kommt nicht dem Mieter zugute.

 

4Was muss im Mietvertrag stehen, damit die Gebäudeversicherung umlagefähig ist?

Im Mietvertrag muss eine klare Klausel enthalten sein, die besagt, dass die Betriebskosten, zu denen auch die Versicherungen gehören, auf den Mieter umgelegt werden. Ohne eine solche Vereinbarung sind Betriebskosten grundsätzlich nicht umlagefähig.

 

5Habe ich als Mieter ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege der Gebäudeversicherung?

Ja, als Mieter hast du das Recht, die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung (einschließlich der Versicherungsrechnung) einzusehen. Dies dient der Transparenz und der Prüfung der Umlagefähigkeit der einzelnen Posten.

 

6Was kann ich tun, wenn ich denke, dass die Gebäudeversicherung zu teuer ist oder nicht umlagefähige Kosten enthält?

Sprich zuerst mit deinem Vermieter und bitte um Klärung und Belegeinsicht. Wenn du weiterhin Zweifel hast, kannst du dich an einen Mieterverein wenden oder eine fachkundige Beratung, wie die von besser-fairsichert.com, in Anspruch nehmen, um die Abrechnung prüfen zu lassen.