Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Ein Buch mit sieben Siegeln? Nee, eigentlich ganz einfach!
Der Fairsicherungsladen beantwortet die wichtigsten Fragen: In unseren FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeit ist keine Auslegungssache der jeweiligen Versicherungsunternehmen. Wann man berufsunfähig ist, steht klar und deutlich definiert im Gesetz. Hierzu schreibt der § 172(2) VVG folgendes:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Um die Antwort hierauf vorwegzunehmen – Ja das kann passieren.
Hier erklären wir Ihnen, wie eine Beitragsanhebung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu Stande kommen kann:
Zunächst einmal muss gesagt werden, dass man zwischen den sogenannten Brutto- & Nettoprämien differenziert. Als Versicherungsnehmer einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Sie die Nettoprämie. Diese Prämie ist im Grunde genommen der finanzielle Spielraum, den die Versicherungsunternehmen seriös erwirtschaften und dann an Ihre Kunden weitergeben können.
Wenn die Wirtschaftslage des Versicherungsunternehmen es erfordert, kann diese die Nettoprämien der Versicherten bis hoch zum Niveau der Bruttoprämien anheben. Dies ist zwar ein äußerst unwahrscheinliches Szenario, jedoch empfiehlt es sich die Spanne zwischen Brutto- & Nettoprämien unter die Lupe zu nehmen. Versicherungsanbieter, die über verdächtig günstige Prämien ihre Verkaufszahlen in die Höhe treiben möchten, sind natürlich für Anhebungen des Nettobeitrages anfälliger. Seriöse Versicherer kalkulieren zumeist so, dass eine Beitragsanhebung nicht erforderlich wird.
In dieser Rechtsvorschrift wird geregelt, dass Versicherer ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sogar über das Bruttoniveau hinaus anheben dürfen. Dies unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, ist aber dennoch möglich.
Beispiel: Angenommen eine Versicherung muss durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Schadensereignis wie ein Atomreaktorunfall o.ä. für eine vorher nicht kalkulierbare Vielzahl an Kunden die Berufsunfähigkeitsrente ausschütten. In diesem Fall werden die zuvor kalkulierten günstigen Tarife nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Also droht der Versicherungsgesellschaft die Insolvenz, oder versucht die Differenz über höhere Beiträge auszugleichen.
Haben sich die Verträge in der Berufsunfähigkeit in den letzten Jahren geändert? Ich habe nämlich noch einen Altvertrag und möchte wissen ob das ausreicht.
Man kann nicht sagen, dass jeder Altvertrag Lücken aufweist oder unzureichenden Schutz bietet. Es ist jedoch in der Tat so, dass es heute bestimmte Klauseln nicht mehr gibt. Eine dieser Klauseln ist die sogenannte abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beispiel zur abstrakten Verweisung: Angenommen Sie haben als Pilot gearbeitet und sind nicht mehr in der Lage diesen Beruf auszuüben. In einem solchen Fall können Sie durch die Versicherung darauf Verwiesen werden, dass Sie durchaus immer noch als Wachdienstmitarbeiter im Parkhaus arbeiten könnten.
Diese Klausel zur abstrakten Verweisung wird in Neuverträgen nicht mehr aufgenommen.
Als weiteres Manko von Altverträgen kann die Dauer des Versicherungsschutzes sein. Es gibt ältere Verträge, die Sie nur bis zu einem bestimmten Alter vor Berufsunfähigkeit schützen. Dies bringt Ihnen jedoch reichlich wenig, wenn Sie bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten müssen und der Schutz bereits einige Jahre zuvor erloschen ist.
Im Prinzip lässt sich das pauschal gar nicht beantworten, sondern sollte in Absprache mit Ihrem Versicherungsmakler genauestens analysiert werden. Ob sich die Kündigung des Altvertrages und der Abschluss eines Neuvertrages mit verbessertem Leistungsschutz lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Hierbei spielt natürlich Ihr aktueller Gesundheitszustand eine tragende Rolle. Nicht in jedem Fall lässt sich Geld sparen oder nur durch geringen finanziellen Mehraufwand eine wesentlich bessere Police abschließen. Wir beraten Sie gerne individuell und sorgen für Klarheit.
Hier unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Varianten:
Variante A: Sofortige Zahlung nach Bewilligung und Eintritt in die Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn die Prüfung etwas länger dauert.
Variante B: Zahlung nach 6 Monaten trotz Bewilligung und Eintritt in die Berufsunfähigkeit.
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten Sie ganz genau auf den Zeitraum achten, auf den sich die Frage bezieht. Sollte die Frage zum Beispiel lauten, ob Sie in den letzten 5 Jahren wegen Rücken oder Wirbelsäulenbeschwerden beim Orthopäden waren, müssen Sie mit Ihrer Antwort auch nur diesen Zeitraum abdecken. In manchen Fällen lohnt es sich mit der Antragstellung noch einige Wochen zu warten, da genau solche Fristen wegfallen und man somit das Risiko für einen Ausschluss oder einen Zuschlag minimieren kann.
Wie Sie sehen, sind auch die Zeiträume in den Gesundheitsfragen ein wichtiger Faktor bei der Auswahl der geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung. Mitunter auf Basis dieser Gesundheitsfragen erstellen die Versicherungsgesellschaften ihre Angebote und teilen Ihnen mit zu welchen Konditionen Sie versichert werden können.
Die Antwort auf diese Frage lautet in den meisten Fällen – nein. Es gibt Regelungen, die Personen begünstigen, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Alle die ihren Geburtstag danach haben, haben im Prinzip keinerlei Anspruch auf Leistungen vom Staat, wenn sie in die Berufsunfähigkeit geraten.
Viele Menschen verwechseln die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch mit der Erwerbsunfähigkeitsrente von staatlicher Seite. Die Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente ist jedoch erst dann möglich, wenn Sie gar keine berufliche Tätigkeit mehr wahrnehmen können. Ansonsten werden Sie von Ihrem gut bezahlten Job einfach auf eine Tätigkeit mit schlechterer Qualifikation verwiesen, die Sie möglicherweise trotz Einschränkungen noch ausüben können.
Ihr Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente ist noch keine Garantie für eine Zahlungsleistung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn Sie sind als Versicherungsnehmer mit Ihrer Gesellschaft einen Versicherungsvertrag eingegangen. Dieser ist nicht an die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente gekoppelt und wird eigenständig geprüft.
Prinzipiell lässt sich sagen, dass sich die Arbeitsunfähigkeit nicht verwechseln lässt mit einer Berufsunfähigkeit. Ihre Berufsunfähigkeit wird immer eigenständig geprüft und richtet sich nach den Bedingungen bei Vertragsabschluss. Unterschiedliche Versicherer leisten Ihre Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50%.
Eine krankheitsbedingte Abstinenz von mehr als 6 Monaten ist jedoch vielen Fällen ein nicht von der Hand zu weisendes Argument für einen Berufsunfähigkeitsfall. Es gibt unterschiedliche Versicherer, welche bereits nach einem halben Jahr der Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erstatten. Eine solche Variante steht Ihnen je nach Versicherungsgesellschaft bereits von Anfang an zu, oder kann optional gegen einen Mehrbeitrag hinzugebucht werden.
Zugegeben, das Angebot klingt sehr verlockend. Jedoch sollten Sie sich unabhängig von möglichen Rückzahlungen stets die Leistungen im Berufsunfähigkeitsfall ansehen. Denn darum geht es primär, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Versicherungsgesellschaften arbeiten wie jedes andere seriöse Unternehmen auch – sie haben nichts zu verschenken. Und wenn man doch einmal den Eindruck gewinnen könnte, empfiehlt es sich genau nachzuschauen.
Eine krankheitsbedingte Abstinenz von mehr als 6 Monaten ist jedoch vielen Fällen ein nicht von der Hand zu weisendes Argument für einen Berufsunfähigkeitsfall. Es gibt unterschiedliche Versicherer, welche bereits nach einem halben Jahr der Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erstatten. Eine solche Variante steht Ihnen je nach Versicherungsgesellschaft bereits von Anfang an zu, oder kann optional gegen einen Mehrbeitrag hinzugebucht werden.
Es kommt ganz darauf an. Denn bei Beamten unterscheidet man zwischen der Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit. Im Prinzip sind Sie mit einer speziell hierauf abgestimmten Dienstunfähigkeitsversicherung besser beraten. Nicht alle Versicherer bieten einen solchen Dienstunfähigkeitsschutz an. Eine Beratung empfiehlt sich also in jedem Fall.
Ja das haben Sie! Tatsächlich kommt es aber hin und wieder vor, dass Ihnen der Arzt die Einsicht verweigern möchte und Sie an Ihre Versicherung verweist. Lassen Sie sich nicht davon beirren und beharren Sie auf Ihr Recht. Dies ist im §10 der Berufsordnung für Ärzte klipp und klar geregelt:
- II) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
In einem solchen Fall müssten Sie dem Arzt nur die Kosten für die Kopien erstatten, wenn dieser darauf besteht.
Versicherer haben darüber hinaus die Option direkten Kontakt zu dem Arzt herzustellen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben. Bei einer Risikovoranfrage kann eine Versicherung hingegen nicht bei dem Arzt nachhaken, da es sich hier noch nicht um einen konkreten Antrag handelt.
Kurz gesagt handelt es sich bei dem Prognosezeitraum um die prognostizierte Dauer Ihrer Erkrankung. Kürzere Zeiträume von etwa 6 Monaten lassen sich durch Ärzte natürlich wesentlich einfacher prognostizieren als längere Zeiträume die Jahre umfassen.
Deswegen sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf kurze Prognosezeiträume achten. Wo heutzutage Prognosezeiträume von 6 Monaten eine gute Ausgangslage für einen Vertragsabschluss bilden, enthalten Altverträge mitunter auch Zeiträume die weitaus größer sind. Dies verschlechtert die Bedingungen für einen Eintritt in die Berufsunfähigkeit erheblich.
Hier unterscheiden sich die unterschiedlichen Versicherer in Ihrem Versicherungsumfang und auch darin, welche Sportarten und Hobbys als risikoreich angesehen werden. Es wird also im Einzelfall geprüft werden, ob Ihre Freizeitaktivitäten wirklich gefährlich sind oder nicht. Sollte die Versicherungsgesellschaft zu dem Schluss kommen, dass Ihr Hobby zu gefährlich ist, kann es zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes oder zu einem Zuschlag für die Beiträge kommen.
Vieles lässt sich auch den Fragebögen der Gesellschaften entnehmen. Es gibt Versicherer, die auf eine explizite Fragestellung im Hinblick auf Freizeitgestaltung und Hobbys verzichten.
Wenn man sich den Versicherungsschutz ansieht, kann man sich die Frage grundsätzlich selber beantworten. Angenommen Sie schließen mit 28 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und vereinbaren eine Zahlung von 1500 Euro monatlich. Wenn Sie dann noch im selben Jahr berufsunfähig werden, bedeutet das eine finanzielle Belastung von 702.000 Euro für die Versicherungsgesellschaft. Glücklicherweise kommt es selten zu solch frühzeitigen Szenarien einer Berufsunfähigkeit, aber auszuschließen ist das leider nicht.
Statistiken zu Folge werden 25% aller Personen irgendwann berufsunfähig. Allein aus diesem hohen Anteil lässt sich schließen, dass seriöse Versicherungsgesellschaften ihre Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf Ramschniveau halten können, wenn sie für ordentlichen Versicherungsschutz sorgen wollen.
Trotz verhältnismäßig hoher Beiträge lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn in einem solchen Fall sind Sie mit der Belastung durch die Berufsunfähigkeit bereits genug gestraft. Nicht auszudenken was Sie durchmachen müssen, wenn Sie dann noch auf den Großteil Ihrer Einnahmen verzichten müssen und Ihren Lebensstandard nicht mehr halten können.
Das größte Risiko beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind unvollständige und/oder falsche Angaben. Wer sich gegen existenzielle Risiken absichern möchte, darf eine solche Versicherung nicht im Vorbeigehen abschließen. Denn häufig kommt es zu vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen, zum Verschweigen von Vorerkrankungen oder zu fehlerhaften Angaben.
Besonders wichtig ist aus diesem Grund eine ausführliche und vollumfängliche Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wenn es sein muss, holen Sie sich im Vorfeld Auskünfte bei Ihren Ärzten ein und legen diese bei Vertragsabschluss vor. Denn nur bei Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit auf den gesamten Versicherungsschutz einzuwirken. Indem Sie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen und der Versicherung somit im Leistungsfall keine Möglichkeiten geben, die Zahlung der Leistungen zu verwehren.
Sollten Sie unter bestehenden Erkrankungen leiden, kann es dazu kommen, dass die Versicherer einen Risikozuschlag für die jeweilige Erkrankung vereinbaren möchten. Weiterhin ist es denkbar, dass sogar ein Ausschluss der bestehenden Erkrankung aus dem Versicherungsschutz vorausgesetzt wird.
Hierbei sollte im Einzelfall geprüft werden, um welche Form der Erkrankung es sich handelt. Oft lassen sich die Prüfstellen der Versicherungsgesellschaften auf plausible und nachvollziehbare Argumentationen ein und bessern ihr Angebot nach.
Dennoch kann es bei einem Ausschluss bestimmter Versicherungsleistungen bleiben. Hierbei sollten Sie ein Augenmerk darauf legen, dass die Formulierung für den Ausschluss klar und deutlich vorgenommen wird. Einen pauschalen Ausschluss von ganzen Körperteilen sollen Sie so nicht hinnehmen.
In jedem Fall ist zunächst einmal der ausgeübte Beruf bei Eintritt in die Versicherung versichert. Heutzutage ist der Wechsel des Berufes jedoch keine Seltenheit mehr, so dass sich die Versicherung flexibel darauf einlässt, welchen Beruf sie vor Eintritt in einen Versicherungsfall ausgeübt haben. Demnach passt sich der Versicherungsschutz in den meisten Fällen auch Ihren persönlichen Umständen an.
- Warum Berufsunfähigkeitsversicherung
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