Tagesgeldkonto Vergleich
11. Dezember 2023Rechtsschutz ohne Wartezeit
11. Dezember 2023Kosten für erbrechtliche Auseinandersetzungen
Versichert ist die Erstberatung
Mit einer Rechtsschutzversicherung kann für die juristische Beratung, wenn es um erbrechtliche Fragen geht, eine anwaltliche Konsultation in Anspruch genommen werden. Tritt ein derartiger Versicherungsfall ein, übernimmt der Versicherer in der Regel für die Erstberatung die Kosten. Zu beachten ist, dass bereits ein Erbfall vorliegen muss. Dies ist der Fall, wenn das Testament schon eröffnet wurde. Der Versicherer zahlt hingegen meist eine vorsorgliche Information nicht. Ist der Versicherungsfall eingetreten, kann die Beratung mündlich, als auch schriftlich erfolgen. Anfallende Auslagen werden für beide Formen vom Versicherer gezahlt.
Nicht versichert ist die Prozessvertretung
Die Kosten für den Anwalt in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung werden nicht übernommen und sind üblicherweise selbst zu tragen. Die Erstattung solcher Auslagen ist in der Rechtsschutzversicherung nicht inbegriffen. Den Unterschied, zwischen einer Vertretung in einem Prozess und einer juristischen Erstberatung sind, vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, zu Differenzieren. Für den Versicherer ist die Wirtschaftlichkeit, durch meist zu hohen Kosten des Verfahrens bei einer Erbstreitigkeit, nicht gegeben, was zu einem Ausschluss des Versicherungsumfanges führt.
Im Einzelfall ist eine separate Absicherung möglich
Module, die einige Versicherer anbieten, ermöglichen neben der kostenlosen Erstberatung, auch für die Prozessvertretung, eine Kostenübernahme an. Bei der privaten Rechtsschutzversicherung ist ein solcher Tarif extra abzusichern. Das Modul stellt eine Ergänzung des privaten Rechtsschutzes dar. Policen sind diesbezüglich präzise zu prüfen. Erfahrene Versicherungsmakler kennen sich in der Tariflandschaft der Versicherer aus und finden schnell heraus, ob dieser Baustein angeboten wird. Dabei sind einzuhaltende Wartezeiten zu berücksichtigen. Das Angebot einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist eher die Ausnahme.
Die Voraussetzung ist der individuelle Bedarf
Eine Erweiterung der Rechtsschutzversicherung um eine solche Klausel ist recht kostspielig. Aus diesem Grund gilt es, die Notwendigkeit im Einzelfall zu prüfen. Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Auseinandersetzung inklusive einer Prozessführung kommt, sollte eine solche Erweiterung in Betracht gezogen werden. Erbauseinandersetzungen lassen sich teilweise im Vorfeld abschätzen.