Die richtige Familienhaftpflichtversicherung finden
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11. Dezember 2023Der Fairsicherungsladen beantwortet die wichtigsten Fragen: In unseren FAQ:
Die Berufsunfähigkeit ist keine Auslegungssache der jeweiligen Versicherungsunternehmen. Wann man berufsunfähig ist, steht klar und deutlich definiert im Gesetz. Hierzu schreibt der § 172(2) VVG folgendes:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Um die Antwort hierauf vorwegzunehmen – Ja das kann passieren.
Hier erklären wir Ihnen, wie eine Beitragsanhebung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu Stande kommen kann:
Zunächst einmal muss gesagt werden, dass man zwischen den sogenannten Brutto- & Nettoprämien differenziert. Als Versicherungsnehmer einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Sie die Nettoprämie. Diese Prämie ist im Grunde genommen der finanzielle Spielraum, den die Versicherungsunternehmen seriös erwirtschaften und dann an Ihre Kunden weitergeben können.
Der § 163 VVG oder wie wir es nennen – das „Worst Case Szenario“
In dieser Rechtsvorschrift wird geregelt, dass Versicherer ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sogar über das Bruttoniveau hinaus anheben dürfen. Dies unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, ist aber dennoch möglich.
Beispiel:
Angenommen eine Versicherung muss durch ein plötzliches und unvorhergesehenes Schadensereignis wie ein Atomreaktorunfall o.ä. für eine vorher nicht kalkulierbare Vielzahl an Kunden die Berufsunfähigkeitsrente ausschütten. In diesem Fall werden die zuvor kalkulierten günstigen Tarife nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Also droht der Versicherungsgesellschaft die Insolvenz, oder versucht die Differenz über höhere Beiträge auszugleichen.
Man kann nicht sagen, dass jeder Altvertrag Lücken aufweist oder unzureichenden Schutz bietet. Es ist jedoch in der Tat so, dass es heute bestimmte Klauseln nicht mehr gibt. Eine dieser Klauseln ist die sogenannte abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beispiel zur abstrakten Verweisung:
Angenommen Sie haben als Pilot gearbeitet und sind nicht mehr in der Lage diesen Beruf auszuüben. In einem solchen Fall können Sie durch die Versicherung darauf Verwiesen werden, dass Sie durchaus immer noch als Wachdienstmitarbeiter im Parkhaus arbeiten könnten.
Diese Klausel zur abstrakten Verweisung wird in Neuverträgen nicht mehr aufgenommen.
Als weiteres Manko von Altverträgen kann die Dauer des Versicherungsschutzes sein. Es gibt ältere Verträge, die Sie nur bis zu einem bestimmten Alter vor Berufsunfähigkeit schützen. Dies bringt Ihnen jedoch reichlich wenig, wenn Sie bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten müssen und der Schutz bereits einige Jahre zuvor erloschen ist.
Was bedeutet das für Altverträge? Kündigen oder beibehalten?
Im Prinzip lässt sich das pauschal gar nicht beantworten, sondern sollte in Absprache mit Ihrem Versicherungsmakler genauestens analysiert werden. Ob sich die Kündigung des Altvertrages und der Abschluss eines Neuvertrages mit verbessertem Leistungsschutz lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Hierbei spielt natürlich Ihr aktueller Gesundheitszustand eine tragende Rolle. Nicht in jedem Fall lässt sich Geld sparen oder nur durch geringen finanziellen Mehraufwand eine wesentlich bessere Police abschließen. Wir beraten Sie gerne individuell und sorgen für Klarheit.
Hier unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Varianten:
Variante A: Sofortige Zahlung nach Bewilligung und Eintritt in die Berufsunfähigkeit. Auch rückwirkend, wenn die Prüfung etwas länger dauert.
Variante B: Zahlung nach 6 Monaten trotz Bewilligung und Eintritt in die Berufsunfähigkeit.
Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten Sie ganz genau auf den Zeitraum achten, auf den sich die Frage bezieht. Sollte die Frage zum Beispiel lauten, ob Sie in den letzten 5 Jahren wegen Rücken oder Wirbelsäulenbeschwerden beim Orthopäden waren, müssen Sie mit Ihrer Antwort auch nur diesen Zeitraum abdecken. In manchen Fällen lohnt es sich mit der Antragstellung noch einige Wochen zu warten, da genau solche Fristen wegfallen und man somit das Risiko für einen Ausschluss oder einen Zuschlag minimieren kann.
Wie Sie sehen, sind auch die Zeiträume in den Gesundheitsfragen ein wichtiger Faktor bei der Auswahl der geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung. Mitunter auf Basis dieser Gesundheitsfragen erstellen die Versicherungsgesellschaften ihre Angebote und teilen Ihnen mit zu welchen Konditionen Sie versichert werden können.
Die Antwort auf diese Frage lautet in den meisten Fällen – nein. Es gibt Regelungen, die Personen begünstigen, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Alle die ihren Geburtstag danach haben, haben im Prinzip keinerlei Anspruch auf Leistungen vom Staat, wenn sie in die Berufsunfähigkeit geraten.
Viele Menschen verwechseln die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch mit der Erwerbsunfähigkeitsrente von staatlicher Seite. Die Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente ist jedoch erst dann möglich, wenn Sie gar keine berufliche Tätigkeit mehr wahrnehmen können. Ansonsten werden Sie von Ihrem gut bezahlten Job einfach auf eine Tätigkeit mit schlechterer Qualifikation verwiesen, die Sie möglicherweise trotz Einschränkungen noch ausüben können.
Ihr Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente ist noch keine Garantie für eine Zahlungsleistung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn Sie sind als Versicherungsnehmer mit Ihrer Gesellschaft einen Versicherungsvertrag eingegangen. Dieser ist nicht an die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente gekoppelt und wird eigenständig geprüft.
Prinzipiell lässt sich sagen, dass sich die Arbeitsunfähigkeit nicht verwechseln lässt mit einer Berufsunfähigkeit. Ihre Berufsunfähigkeit wird immer eigenständig geprüft und richtet sich nach den Bedingungen bei Vertragsabschluss. Unterschiedliche Versicherer leisten Ihre Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erst ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50%.
Eine krankheitsbedingte Abstinenz von mehr als 6 Monaten ist jedoch vielen Fällen ein nicht von der Hand zu weisendes Argument für einen Berufsunfähigkeitsfall. Es gibt unterschiedliche Versicherer, welche bereits nach einem halben Jahr der Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erstatten. Eine solche Variante steht Ihnen je nach Versicherungsgesellschaft bereits von Anfang an zu, oder kann optional gegen einen Mehrbeitrag hinzugebucht werden.
Zugegeben, das Angebot klingt sehr verlockend. Jedoch sollten Sie sich unabhängig von möglichen Rückzahlungen stets die Leistungen im Berufsunfähigkeitsfall ansehen. Denn darum geht es primär, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Versicherungsgesellschaften arbeiten wie jedes andere seriöse Unternehmen auch – sie haben nichts zu verschenken. Und wenn man doch einmal den Eindruck gewinnen könnte, empfiehlt es sich genau nachzuschauen.