Beiträge sind für die vereinbarte Laufzeit und in voller Höhe zu zahlen. Die Modalitäten werden hierbei mit der Versicherung direkt geregelt und unterliegen nur den üblichen gesetzlichen Regelungen. Rückerstattungen sind nicht üblich und werden nur in besonderen Fällen getätigt in denen ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Zahlungsfristen für Versicherungsnehmer:
Die Zahlungszeiträume sind üblicherweise einmal im Jahr, oder im Halbjahr, oder Quartalsweise. Sie können aber im Vertrag abweichend angegeben werden. Bei besonders kleinen Zeiträumen verlangen viele Versicherungen allerdings einen Prämienzuschlag. In der Regel beträgt dieser 5% von der vereinbarten Prämie.
Beitragsrückerstattungen bei ausbleibenden Schäden:
Gibt es nicht und wären ungesetzlich. Sie würden eine Wettbewerbsverzerrung darstellen und wären zudem dem deutschen Versicherungsprinzip zuwider.
Rabatte:
Werden gut und gerne angeboten und sind immer eine attraktive Option in jedem Vertrag. Sie sollten aber nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl des Vertrages sein. Rabatte sind meistens nur in Aktionen zu bekommen und täglich wechselnd. Fragen Sie gerne nach.
Verbraucherschutz ist uns sehr wichtig, weswegen wir zu vielen Themen öffentlich informieren. Besuchen Sie uns doch mal auf Facebook, Instagram und YouTube! Oder hier im Versicherungsblog.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.