– Grundsätzlich sollte bereits beim Beginn einer selbständigen Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. So ist man von Beginn an bei der Arbeit gegen Schadensersatzforderungen geschützt und kann sich auf seine Tätigkeit konzentrieren.
– Rabatte für sog. “Dreijahresverträge” sollten nur in Betracht
gezogen werden, wenn sich die Tätigkeit innerhalb dieser Frist absehbar nicht
ändern wird.
– Die Versicherungssumme sollte sich am Umsatz und den Risiken orientieren und
das Unternehmen und Vermögen optimal schützen. Üblicherweise beträgt sie
mindestens 2 Millionen Euro, bis maximal 10 Millionen Euro. Personenschäden
sollten in jedem Fall höher versichert werden, denn sie sind am häufigsten und
am teuersten.
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