Optional können zum Beispiel auch Mietsachschäden oder Schlüsselverlust von gemieteten Räumen mitversichert werden. Auch Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht werden, werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung richten sich je nach Tätigkeit und Mitarbeiterzahl sowie der Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung im Schadensfall. Je Höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird die Versicherung. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Deckungssumme frei festzulegen. Die Mindestdeckungssummen betragen in der Regel 3 Mio., besser sind 5 oder 10 Mio. Auch hier ist wieder die Tätigkeit entscheidend.
Ihre Betriebsart ist nicht mit dabei oder Sie üben eine gemischte Tätigkeit aus?
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