Künstlerhaftpflicht für bildende Künstler - #besserfairsichert

Künstlerhaftpflicht für bildende Künstler

Künstlerhaftpflicht für bildende Künstler

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Die Haftpflichtversicherung für bildende Künstler schützt vor Schadensersatzforderungen unter anderem aus:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden (Geldforderung in Folge eines Personen- oder Sachschaden)
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust

sowie einige weitere. Außerdem ist es möglich, den Inhalt des eigenen Ateliers zu versichern. Für Künstler gibt es nur wenige spezialisierte Haftpflichtversicherungen mit guten Inhalten, sprich dem für Künstler passenden „Kleingedruckten“. Diese Seite richtet sich an bildende Künstler, insbesondere Maler und Bildhauer mit Schwerpunkten Holz, Stein und Metall.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, kontaktieren Sie uns gerne 0721 358 369 oder mit Ihrer Anfrage (klick!). Stellen Sie uns auch gerne bereits eine vollständige Anfrage mit unserem Fragebogen zur Künstlerhaftpflichtversicherung (PDF – klick!) und erhalten Sie passende Angebote.

Sind Sie kein bildender Künstler, sondern suchen Sie eine Haftpflichtversicherung für (Klein-)Kuenstler, Pädagogen, Artisten, Clowns und Musiker (klick!)

Das leistet die Künstlerhaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Künstler vor den Schadenersatzforderungen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Die Aufgabe eine Künstlerhaftpflicht liegt da drin, berechtigte Schadensersatzforderungen von geschädigten Anderen zu bezahlen und unberechtigte Forderungen abzuwehren, selbst wenn das bedeutet, dass die Streitigkeit vor Gericht ausgetragen werden muss. Es geht also um den Schutz des Künstlers, der fahrlässig oder durch ein Missgeschick einen Unfall verursacht und andere schädigt.

Häufig verlangen Veranstalter von Ausstellungen oder auch Vermieter von Atelierräumen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice muss dann entsprechend nachgewiesen werden.

Die üblichen Schäden wie zum Beispiel:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden (Geldforderung in Folge eines Personen- oder Sachschaden)
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust

werden dabei mitversichert sowie einige weitere.

Warum braucht man die Haftpflicht

Wer keine eigene Haftpflichtversicherung hat und einen Schaden verursacht, haftet gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Synonym verwendet) schützt also vor allem das eigene Vermögen, wenn man durch eine Unachtsamkeit oder aufgrund eines Unfalls einen Schaden verursacht.

Die Tätigkeit als bildender Künstler ist in normalen Privathaftpflichtversicherungen nicht mit inbegriffen, weil es eine freiberufliche Tätigkeit ist! Umgekehrt ist eine günstige Berufshaftpflicht für Künstler auf Wunsch allerdings mit einer umfangreichen Privathaftpflichtversicherung versehen, die beitragsfrei dabei ist. So kann man sich zumindest die Prämie für die Privathaftpflichtversicherung sparen und die Versicherungsprämie für die Künstlerhaftpflicht von der Steuer absetzen. Der Versicherungsschutz als solches gehört zu den günstigsten überhaupt.

Stellen Sie uns gerne Ihre Anfrage oder nutzen Sie das beigefügte PDF und lassen es uns als Anfrage zukommen.

Sie erhalten von uns innerhalb von drei Werktagen Angebote mit einem optimalen Versicherungsschutz je nach ihrem Bedarf. Wir würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen!

Folgende Berufe haben wir bereits versichert:

  • Schausteller
  • Clowns
  • bildende Künstler
  • Maler
  • Bildhauer
  • Ateliers
  • Bildende Künstler
  • Entspannungspädagogen
  • Aerial-Fitness
  • Bungee- und Trampolinschausteller
  • Mittelaltermärkte
  • Zirkuspädagogen
  • Maler
  • Bildhauer
  • Designer
  • Musiker
  • Kleinkünstler
  • Theatergruppen
  • Tanzgruppen

Wichtige Begriffe rund um die Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflicht

Die Haftungspflicht, sprich die Pflicht für Schäden zu haften, ergibt sich aus dem Rechtsverständnis des bürgerlichen Gesetzbuches. Hierin ist festgelegt das ein Verursacher eines Schadens für diesen in einem vollen Umfang Haftung übernehmen, und die so entstandenen Schäden ersetzen muss.

Personenschäden

Unter einem Personenschaden versteht sich ein Schaden an der körperlichen, oder der geistigen Verfassung einer Person. Für die Feststellung eines Schadens ist es unerheblich, ob die Person vorher bereits geschädigt war, und welchen Schweregrad diese vorige Schädigung innehatte. Entscheidend ist nur die Feststellung das sich der Zustand durch die Auswirkungen des Schadens merklich verschlechtert hat.

Sachschäden

Sachschäden sind Schäden an einem Gegenstand, oder an Tieren. Als Sache zählen alle Gegenstände, die dem juristischen Begriff einer Person nicht unterliegen. Auch an Personen können Sachschäden entstehen, beispielsweise wenn eine Prothese einer einarmigen Person durch ein herunterfallendes Werkzeug beschädigt wird. Sachschäden sind der häufigste Schadensfall der im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung anfallen kann.

Vermögensschäden

Vermögensschäden bezeichnen Schäden am Vermögen einer geschädigten Person. Häufig sind sie eine Folge von Sach-, und Personenschäden. Am häufigsten wird hier der Verdienstverlust zum Schadensfall einer Betriebshaftpflichtversicherung, meistens in der Folge eines signifikanten Personenschadens. Für Betriebe die als Schädiger anzusehen sind ist das Risiko der Vermögensschäden enorm. Ihm kann durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung effektiv begegnet werden.

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