Die Haftungspflicht, sprich die Pflicht für Schäden zu haften, ergibt sich aus dem Rechtsverständnis des bürgerlichen Gesetzbuches.
Hierin ist festgelegt, dass ein Verursacher eines Schadens für diesen in vollen Umfang Haftung übernehmen, und die so entstandenen Schäden ersetzen muss. Im Zweifel haftet das gesamte private Vermögen.
Personenschäden
Unter einem Personenschaden versteht sich ein Schaden an der körperlichen oder der geistigen Verfassung einer Person. Für die Feststellung eines Schadens ist es unerheblich, ob die Person vorher bereits geschädigt war, und welchen Schweregrad diese vorige Schädigung innehatte. Entscheidend ist nur die Feststellung das sich der Zustand durch die Auswirkungen des Schadens merklich verschlechtert hat.
Sachschäden
Sachschäden sind Schäden an einem Gegenstand, oder an Tieren. Als Sache zählen alle Gegenstände, die dem juristischen Begriff einer Person nicht unterliegen. Auch an Personen können Sachschäden entstehen, beispielsweise wenn eine Prothese einer einarmigen Person durch ein herunterfallendes Werkzeug beschädigt wird. Sachschäden sind der häufigste Schadensfall der im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung anfallen kann.
Vermögensschäden
Vermögensschäden bezeichnen Schäden am Vermögen einer geschädigten Person.
Häufig sind sie eine Folge von Sach-, und Personenschäden. Am häufigsten wird
hier der Verdienstverlust zum Schadensfall einer Betriebshaftpflichtversicherung, meistens in der Folge eines signifikanten Personenschadens. Für Betriebe, die als Schädiger anzusehen sind ist das Risiko der Vermögensschäden enorm. Die Kosten liegen durchschnittlich bei 50.000 EUR. Ihm kann durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung effektiv begegnet werden.
Umweltschäden
Die Umweltschäden bezeichnen Schäden an der Umwelt, die beseitigt werden müssen. Ihre Kategorisierung erfolgt ähnlich wie bei Sachschäden, denn auch hier fallen Kosten für die Beseitigung und die Reparatur des Schadens an um die Sache/die Umwelt wieder in den ursprünglichen Zustand zu setzen. Umweltschäden sind häufig mit langfristigen Kostenübernahmen seitens des Schädigers verbunden, und häufig auch mit extrem hohen Summen.
Sublimits
Unter Sublimits versteht sich die maximale Begrenzung der Schadensübernahme durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Üblicherweise liegen die Sublimits bei 5 Millionen Euro, können aber auf Antrag jederzeit binnen Jahresfrist auf die doppelte Summe angehoben werden.
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