Betriebshaftpflicht (Selbstständige) - #besserfairsichert

Betriebshaftpflicht (Selbstständige)

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Die private Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Versicherung wenn es darum geht, sich vor den finanziellen Folgen von Regressforderungen Dritter zu schützen. Die Leistungen umfassen dabei insbesondere

  1. Personenschäden
  2. Sachschäden
  3. Vermögensschäden (als Folge eines Personen- oder Sachschaden)

Optional können zum Beispiel auch Mietsachschäden oder Schlüsselverlust von gemieteten Räumen mitversichert werden. Auch Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht werden, werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung richten sich je nach Tätigkeit und Mitarbeiterzahl sowie der Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung im Schadensfall. Je Höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird die Versicherung. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Deckungssumme frei festzulegen. Die Mindestdeckungssummen betragen in der Regel 3 Mio., besser sind 5 oder 10 Mio. Auch hier ist wieder die Tätigkeit entscheidend.

Ihre Betriebsart ist nicht mit dabei oder Sie üben eine gemischte Tätigkeit aus?

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> mehr Informationen zur Haftpflichtversicherung <

Wichtige Begriffe rund um die Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflicht

Die Haftungspflicht, sprich die Pflicht für Schäden zu haften, ergibt sich aus dem Rechtsverständnis des bürgerlichen Gesetzbuches. Hierin ist festgelegt das ein Verursacher eines Schadens für diesen in einem vollen Umfang Haftung übernehmen, und die so entstandenen Schäden ersetzen muss.

Personenschäden

Unter einem Personenschaden versteht sich ein Schaden an der körperlichen, oder der geistigen Verfassung einer Person. Für die Feststellung eines Schadens ist es unerheblich, ob die Person vorher bereits geschädigt war, und welchen Schweregrad diese vorige Schädigung innehatte. Entscheidend ist nur die Feststellung das sich der Zustand durch die Auswirkungen des Schadens merklich verschlechtert hat.

Sachschäden

Sachschäden sind Schäden an einem Gegenstand, oder an Tieren. Als Sache zählen alle Gegenstände, die dem juristischen Begriff einer Person nicht unterliegen. Auch an Personen können Sachschäden entstehen, beispielsweise wenn eine Prothese einer einarmigen Person durch ein herunterfallendes Werkzeug beschädigt wird. Sachschäden sind der häufigste Schadensfall der im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung anfallen kann.

Vermögensschäden

Vermögensschäden bezeichnen Schäden am Vermögen einer geschädigten Person. Häufig sind sie eine Folge von Sach-, und Personenschäden. Am häufigsten wird hier der Verdienstverlust zum Schadensfall einer Betriebshaftpflichtversicherung, meistens in der Folge eines signifikanten Personenschadens. Für Betriebe die als Schädiger anzusehen sind ist das Risiko der Vermögensschäden enorm. Ihm kann durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung effektiv begegnet werden.

Umweltschäden

Die Umweltschäden bezeichnen Schäden an der Umwelt, die beseitigt werden müssen. Ihre Kategorisierung erfolgt ähnlich wie bei Sachschäden, denn auch hier fallen Kosten für die Beseitigung und die Reparatur des Schadens an um die Sache/die Umwelt wieder in den ursprünglichen Zustand zu setzen. Umweltschäden sind häufig mit langfristigen Kostenübernahmen seitens des Schädigers verbunden, und häufig auch mit extrem hohen Summen.

Sublimits

Unter Sublimits versteht sich die maximale Begrenzung der Schadensübernahme durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Üblicherweise liegen die Sublimits bei 5 Millionen Euro, können aber auf Antrag jederzeit binnen Jahresfrist auf die doppelte Summe angehoben werden.

Wer sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen und wie funktioniert eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Im Prinzip jeder selbständig tätige Unternehmer, der entweder über einen gewissen Jahresumsatz verfügt, oder Mitarbeiter beschäftigt und/oder ausbildet. Denn die Risiken im Schadensfall sind enorm und können unter Umständen die Insolvenz des Unternehmens, und die private Insolvenz bedeuten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt hier den Unternehmer und das Unternehmer vor den Kosten und den Folgekosten im Schadensfall. Ein Schutz der den monatlichen Beitrag auf jeden Fall wert ist!

Die Funktionsweise einer Betriebshaftpflichtversicherung ist recht einfach und schnell erläutert. Die Versicherung wird abgeschlossen und schützt, sobald die Police gültig ist, das Unternehmen und den Unternehmer im Schadensfall. Der Schadensfall tritt ein wenn er der Versicherung angezeigt wird. Dies kann auch rückwirkend geschehen, gilt aber nur für Schäden die innerhalb des Versicherungszeitraumes entstanden sind. Zudem bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung Rechtssicherheit im Schadensfall und eine unabhängige Kontrolle gegenüber Ansprüchen aus Schäden. Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung errechnen sich anhand des Unternehmenswertes, des Jahresumsatzes, der Tätigkeit, und letztendlich der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter sowie des allgemeinen Risikos das eine unternehmerische Tätigkeit mit sich bringt. Beispielsweise wird der Beitrag für einen Sprengmeister höher sein, wie im Vergleich zu einem Gärtner.

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