Wer sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen und wie funktioniert eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Wer sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
Im Prinzip jeder selbständig tätige Unternehmer, der entweder über einen gewissen Jahresumsatz verfügt, oder Mitarbeiter beschäftigt und/oder ausbildet.
Denn die Risiken im Schadensfall sind enorm und können unter Umständen die Insolvenz des Unternehmens und/oder auch die private Insolvenz bedeuten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt hier den Unternehmer und das Unternehmer vor den Kosten und den Folgekosten im Schadensfall.
Die Funktionsweise einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Ist recht einfach und schnell erläutert. Die Versicherung wird abgeschlossen und schützt, sobald die Police gültig ist, das Unternehmen und den Unternehmer im Schadensfall.
Zudem bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung Rechtssicherheit im Schadensfall und eine unabhängige Kontrolle gegenüber Ansprüchen aus Schäden. Die Versicherung ist auch dafür da, unberechtigte Schadenersatzforderungen abzuwehren.
Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung errechnen sich anhand des Unternehmenswertes, des Jahresumsatzes, der Tätigkeit.
und letztendlich der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter sowie des allgemeinen Risikos das eine unternehmerische Tätigkeit mit sich bringt. Beispielsweise wird der Beitrag für einen Sprengmeister höher sein als im Vergleich bei einem Gärtner.
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Warum benötige ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
In Deutschland sind Handwerker und Unternehmer sowie juristische Personen und Firmen verpflichtet ihren Betrieb in besonderer Weise gegen Schäden zu versichern. Zwar erstreckt sich die Verpflichtung nicht auf alle Gewerbe, dennoch gibt es viele Zweige die hier eine gesetzliche Vorgabe erfüllen müssen. Das ist auch gut so, denn eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Risiken im Alltag ab und schützt das Unternehmen und seine Mitarbeiter und Angestellten vor Schadenersatzforderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer selbst oder Mitarbeiter währen Ihrer Tätigkeit verursachen
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt dabei vor allen in Versicherungsfällen, die im betrieblichen Alltag geschehen können. An Personen oder an betriebsfremden Sachen. Wenn sich also auf einer Baustelle ein Passant und sein Hund verletzten, so deckt hier eine Betriebshaftpflichtversicherung
die Schäden an der Person (Passant).
und dem Gegenstand (Hund) in Gänze ab und
erspart dem Unternehmen hohe Kosten für Ärzte und Behandlungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt so quasi den Unternehmer vor einer privaten Kostenübernahme und wälzt das finanzielle Risiko auf die Versicherungspolice ab. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist also mehr als eine sinnvolle Investition, sondern vielmehr ein Schutz des privaten Vermögens und eine Absicherung gegen hohe Folgekosten im Versicherungsfall.
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Wichtige Begriffe rund um die Betriebshaftpflichtversicherung
Haftpflicht:
Die Haftungspflicht, sprich die Pflicht für Schäden zu haften, ergibt sich aus dem Rechtsverständnis des bürgerlichen Gesetzbuches. Hierin ist festgelegt, dass ein Verursacher eines Schadens für diesen in vollen Umfang Haftung übernehmen, und die so entstandenen Schäden ersetzen muss. Im Zweifel haftet das gesamte private Vermögen.
Personenschäden:
Unter einem Personenschaden versteht sich ein Schaden an der körperlichen oder der geistigen Verfassung einer Person. Für die Feststellung eines Schadens ist es unerheblich, ob die Person vorher bereits geschädigt war, und welchen Schweregrad diese vorige Schädigung innehatte. Entscheidend ist nur die Feststellung das sich der Zustand durch die Auswirkungen des Schadens merklich verschlechtert hat.
Sachschäden:
Sachschäden sind Schäden an einem Gegenstand, oder an Tieren. Als Sache zählen alle Gegenstände, die dem juristischen Begriff einer Person nicht unterliegen. Auch an Personen können Sachschäden entstehen, beispielsweise wenn eine Prothese einer einarmigen Person durch ein herunterfallendes Werkzeug beschädigt wird. Sachschäden sind der häufigste Schadensfall der im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung anfallen kann.
Vermögensschäden:
Vermögensschäden bezeichnen Schäden am Vermögen einer geschädigten Person. Häufig sind sie eine Folge von Sach-, und Personenschäden. Am häufigsten wird hier der Verdienstverlust zum Schadensfall einer Betriebshaftpflichtversicherung, meistens in der Folge eines signifikanten Personenschadens. Für Betriebe, die als Schädiger anzusehen sind ist das Risiko der Vermögensschäden enorm. Die Kosten liegen durchschnittlich bei 50.000 EUR. Ihm kann durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung effektiv begegnet werden.
Umweltschäden:
Die Umweltschäden bezeichnen Schäden an der Umwelt, die beseitigt werden müssen. Ihre Kategorisierung erfolgt ähnlich wie bei Sachschäden, denn auch hier fallen Kosten für die Beseitigung und die Reparatur des Schadens an um die Sache/die Umwelt wieder in den ursprünglichen Zustand zu setzen. Umweltschäden sind häufig mit langfristigen Kostenübernahmen seitens des Schädigers verbunden, und häufig auch mit extrem hohen Summen.
Sublimits:
Unter Sublimits versteht sich die maximale Begrenzung der Schadensübernahme durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Üblicherweise liegen die Sublimits bei 5 Millionen Euro, können aber auf Antrag jederzeit binnen Jahresfrist auf die doppelte Summe angehoben werden.
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Ist die Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Die Betriebshaftpflichtversicherung in Kombination mit einer Betriebsrechtsschutzversicherung:
Eine Kombination aus einer Versicherung zum Rechtsschutz und einer Betriebshaftpflichtversicherung ist eine häufig gewählte Option und bei Kunden sehr beliebt. Die zusätzliche Versicherung schützt im Schadensfall wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht und kann üblicherweise modular hinzugewählt werden. Sie umfasst dabei üblicherweise folgende Leistungsgebiete:
- Arbeitgeberrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz
- Immobilien und Mietrechtsschutz
- Spezialstrafrechtsschutz
Eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung zur Betriebsrechtsschutzversicherung schützt das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten mit Geschäftspartnern und dem Staat. Sie trägt üblicherweise alle Kosten des Verfahrens und des Anwalts, egal ob dieses erfolgreich ist oder nicht.
Im Schadensfall beantragt man bei Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage, die Versicherung schätzt dann die Folgen ab und erteilt in den meisten Fällen die Zusage. Eine Ablehnung kann mitunter recht ärgerlich sein, ist aber andererseits auch eine gute Möglichkeit die Risiken eines Verfahrens im Voraus zu bestimmen und sich so eine grobe Übersicht über die Rechtslage durch kompetente Fachleute geben zu lassen.
Im Großen und Ganzen ist eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung zur Betriebsrechtsschutzversicherung eine gute Möglichkeit sich recht günstig gegen die Risiken einer anwaltlichen und auch gerichtlichen Auseinandersetzung zu schützen. Gerade für Unternehmen mit direktem Kundenkontakt und Mitarbeitern innerhalb des Betriebes ist diese Versicherung zusätzlich zur Betriebsrechtsschutzversicherung eine sinnvolle Option und sollte unbedingt mit dem Vertrag zur Betriebshaftpfichtversicherung gemeinsam abgeschlossen werden.
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Zahlungsmodalitäten und Rabatte:
Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfrist für eine Betriebshaftpflichtversicherung beträgt per Gesetz immer drei Monate zum Ablauf der Versicherung. Dies gilt für alle Verträge, egal wie lange sie abgeschlossen wurden. Sonderkündigungsrechte sind vorhanden und können beispielsweise bei einer Insolvenz, oder bei weiteren besonderen Vorkommnissen gezogen werden.
Beiträge:
Beiträge sind für die vereinbarte Laufzeit und in voller Höhe zu zahlen. Die Modalitäten werden hierbei mit der Versicherung direkt geregelt und unterliegen nur den üblichen gesetzlichen Regelungen. Rückerstattungen sind nicht üblich und werden nur in besonderen Fällen getätigt in denen ein
Sonderkündigungsrecht besteht.
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Zahlungsfristen für Versicherungsnehmer:
Die Zahlungszeiträume sind üblicherweise einmal im Jahr, oder im Halbjahr, oder Quartalsweise. Sie können aber im Vertrag abweichend angegeben werden. Bei besonders kleinen Zeiträumen verlangen viele Versicherungen allerdings einen Prämienzuschlag. In der Regel beträgt dieser 5% von der vereinbarten Prämie.
Beitragsrückerstattungen bei ausbleibenden Schäden:
Gibt es nicht und wären ungesetzlich. Sie würden eine Wettbewerbsverzerrung darstellen und wären zudem dem deutschen Versicherungsprinzip zuwider.
Rabatte:
Werden gut und gerne angeboten und sind immer eine attraktive Option in jedem Vertrag. Sie sollten aber nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl des Vertrages sein. Rabatte sind meistens nur in Aktionen zu bekommen und täglich wechselnd. Fragen Sie gerne nach.
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Wie kommt der Versicherungsbeitrag zustande?
Bei der Beitriebshaftpflichtversicherung spielen zur Beitragsfindung eine Reihe Faktoren eine Rolle. Zusätzlich zu den bekannten Kriterien wie dem Jahresumsatz, der Anzahl der Mitarbeiter, und der Tätigkeit gibt es noch eine Reihe von weiteren Kriterien die den Versicherungsbeitrag direkt beeinflussen. Beispielsweise verringert eine Verlängerung der Police ohne bisherige Schäden in vielen Fällen den Beitrag, während bei anfallenden Schäden der Beitrag häufig direkt nach dem Schadensfall steigt.
Beim Abschluss eines neuen Vertrages spielen Vorschäden, also Schäden die in einem vorherigen Versicherungsverhältnis entstanden sind ebenfalls eine große Rolle bei der Festlegung des Versicherungsbeitrages. Die Versicherung erstellt für die Beitragsberechnung eine Risikobewertung, in der Schäden und Vorkommnisse in der Vergangenheit ein erhöhtes Risiko, und damit einen Kostenfaktor für die Versicherung darstellen. Diese Kosten werden direkt über den Beitrag an den Kunden weitergegeben, weswegen unfallfreies arbeiten immer eine gute Sache ist.
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Wie finde ich das passende Angebot?
Im Zeitalter der vernetzten Welt finden sich gute Angebote für eine Betriebshaftpflichtversicherung schnell und in einer übersichtlichen Darstellung im Internet. Doch es gibt immer ein paar Dinge die bei der Auswahl der richtigen Betriebshaftpflichtversicherung beachtet werden sollten.
Einerseits gehören dazu natürlich die Vertragsunterlagen, welche zum Download verfügbar sein sollten. Sie beinhalten das berühmte “Kleingedruckte”, welches aufmerksam durchgelesen werden sollte. Weiterhin ist die freie Wahl der Versicherungssummen ein entscheidendes Kriterium. Beispielsweise wird ein Handwerksbetrieb eine wesentlich höhere Versicherung gegen Sachschäden benötigen, und gegen Personenschäden nur eine niedrigere Versicherungssumme.
Umgekehrt wird es sich bei einer Sicherheitsfirma mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Personenschutz verhalten. Ebenso wichtig ist die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag anhand individueller Kriterien im voraus berechnen zu können. Nur so kann ein effektiver und wahrheitsgemäßer Vergleich der vorhandenen Angebote durchgeführt werden. Natürlich kann man sich zur Angebotseinholung an einen oder mehrere Versicherungsvertreter wenden, das ist meist zeitaufwändig und die Angebote für den Laien nicht objektiv vergleichbar.
So findet sich in kurzer Zeit nachvollziehbar der optimale Schutz.
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Wichtige Tipps und Hinweise
Hier einige Tipps und Hinweise zur Betriebshaftpflichtversicherung:
– Eine jährliche Überprüfung der Police lohnt sich, denn häufig gibt es günstigere Angebote mit besseren Konditionen. Überdies versäumt man so keine Fristen zur Vertragsverlängerung und ist so zu jeder Zeit immer bestens gegen Unfälle und Schäden geschützt.
– Grundsätzlich sollte bereits beim Beginn einer selbständigen Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. So ist man von Beginn an bei der Arbeit gegen Schadensersatzforderungen geschützt und kann sich auf seine Tätigkeit konzentrieren.
– Rabatte für sog. “Dreijahresverträge” sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn sich die Tätigkeit innerhalb dieser Frist absehbar nicht ändern wird.
– Die Versicherungssumme sollte sich am Umsatz und den Risiken orientieren und das Unternehmen und Vermögen optimal schützen. Üblicherweise beträgt sie mindestens 2 Millionen Euro, bis maximal 10 Millionen Euro. Personenschäden sollten in jedem Fall höher versichert werden, denn sie sind am häufigsten und am teuersten.
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Nachteile einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat auch objektive Nachteile. Einerseits wären da die Kosten, die meisten monatlich oder quartalsweise anfallen. Weiterhin besteht natürlich ein Risiko, dass ein Schadensfall eintritt, den die Versicherungspolice nicht abdeckt, zum Beispiel bei alten Tarifstandards.
Dennoch sollte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig zwischen den Kosten und dem Nutzen abgewägt werden. Gerade nebenberuflich selbständig tätige Unternehmer, oder Unternehmen mit kleinen Umsätzen sind mit den entstehenden Schadenersatzforderungen in nur einem Schadensfall häufig überfordert.
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Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung liegen klar auf der Hand. Einerseits schützt sie das private Vermögen des Unternehmers, und andererseits das Vermögen des Unternehmens. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Unternehmen gegen die Risiken der täglichen Arbeit gerüstet und kann sich so voll auf seine eigentliche Tätigkeit konzentrieren. Zudem verteidigt eine Betriebshaftpflichtversicherung das Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen und birgt, je nach Vertrag, eine ganze Reihe weiterer Vorteile.
Kurzum: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine attraktive Möglichkeit das eigene Unternehmen und Vermögen effektiv zu schützen.
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Warum brauche ich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als Veranstalter ist die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStäättV).
Betriebe und Vereine, die Veranstaltungen nicht nur für Mitarbeiter und Mitglieder organisieren, werden dadurch zum Veranstalter, ohne dass dies in der Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Der Veranstalter haftet für Schäden, die Dritten durch schuldhafte Verursachung z.B.:
- Verkehrssicherungspflicht,
- Auswahl der geeigneten Räume oder/und Mitarbeitern entstehen.
Er haftet zusätzlich schuldunabhängig aufgrund vertraglicher Haftung für Mietsachschäden Diese können zum Beispiel bei Schäden am Fußboden durch Aufbauarbeiten oder an angemietetem Equipment entstehen.
Zudem gilt es zu beachten, dass der Veranstalter auch für Schäden durch Subunternehmer zur Haftung herangezogen werden.
Besondere Einschlüsse sind die Mitversicherung von gemietetem Equipment und Flurschäden bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, verschuldensunabhängige Haftung für Schäden an der Location und die Freistellung des Straßenbaulastträgers.