Trotz Vorerkrankung
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung: Dein Weg zum sicheren Schutz!
Du möchtest eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen, aber du hast Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden? Du fragst dich, ob das überhaupt möglich ist, ob du mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen musst, oder ob dein Antrag sogar abgelehnt wird? Vielleicht bist du unsicher, wie du bei der Gesundheitsprüfung vorgehen sollst, um keine Fehler zu machen, die im Leistungsfall fatale Folgen haben könnten.
Die Gesundheitsprüfung ist der wichtigste und oft auch schwierigste Teil beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier bewertet der Versicherer dein individuelles Risiko, berufsunfähig zu werden. Viele Menschen machen sich Sorgen, dass sie aufgrund von Vorerkrankungen – seien es Rückenschmerzen, Allergien, psychische Belastungen, Bluthochdruck oder andere chronische Leiden – keinen oder nur einen sehr teuren BU-Schutz erhalten. Doch diese Sorge ist oft unbegründet! Die meisten Vorerkrankungen führen nicht zu einer pauschalen Ablehnung, sondern zu einer individuellen Risikobewertung.
Die gute Nachricht ist: Auch mit Vorerkrankungen ist ein Abschluss einer hochwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung in vielen Fällen möglich! Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer akribischen Vorbereitung der Gesundheitsprüfung, der wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung aller Fragen und der strategischen Auswahl des richtigen Versicherers. Wir erklären dir, wie du vorgehst, um auch mit Vorerkrankungen den bestmöglichen BU-Schutz zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Vorerkrankungen in der Gesundheitsprüfung: Was Versicherer wissen wollen
Bei der Gesundheitsprüfung geht es darum, alle gesundheitlichen Aspekte deiner Vergangenheit und Gegenwart transparent darzulegen.
1. Die Gesundheitsfragen verstehen:
Die Gesundheitsfragen im Antragsformular decken einen bestimmten Zeitraum ab (oft die letzten 5 oder 10 Jahre, bei bestimmten Erkrankungen auch länger).
Sie beziehen sich auf:
Diagnosen: Welche Krankheiten wurden diagnostiziert?
Symptome/Beschwerden: Welche Symptome hattest du, auch wenn keine eindeutige Diagnose gestellt wurde?
Behandlungen: Welche Therapien, Medikamente, Operationen wurden durchgeführt?
Arztbesuche: Wann und bei welchem Arzt warst du in Behandlung?
Krankenhaus-/Kuraufenthalte: Gab es stationäre Behandlungen?
Psychische Beschwerden: Auch psychische Behandlungen oder Therapien müssen angegeben werden.
2. Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben sind PFLICHT!
Dies ist der absolute Dreh- und Angelpunkt. Jede unvollständige oder unwahre Angabe – selbst wenn sie unbeabsichtigt ist – kann im Leistungsfall dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung deiner BU-Rente verweigert oder den Vertrag rückwirkend auflöst. Dies nennt man “Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht”.
Wenn du unsicher bist, lieber zu viel als zu wenig angeben. Hole dir Unterstützung.
3. Relevanz der Vorerkrankung:
Art der Erkrankung: Eine Migräne wird anders bewertet als eine schwere Herzerkrankung.
Schweregrad und Verlauf: Ein einmaliger Hexenschuss ist anders als chronische Rückenschmerzen mit Ausfallzeiten.
Dauer der Beschwerdefreiheit: Je länger du beschwerdefrei bist, desto besser.
Behandlung und Prognose: Wie wurde die Erkrankung behandelt und wie ist die aktuelle ärztliche Einschätzung (Prognose)?
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Mögliche Reaktionen der Versicherer auf Vorerkrankungen:
Die Versicherer haben verschiedene Möglichkeiten, auf Vorerkrankungen zu reagieren, basierend auf ihrer individuellen Risikoprüfung.
1. Annahme zu normalen Konditionen:
Bei leichten oder ausgeheilten Erkrankungen, die keine dauerhaften Auswirkungen haben und lange zurückliegen, ist dies der Idealfall.
2. Risikozuschlag:
Dies ist die häufigste Reaktion bei relevanten Vorerkrankungen. Der Versicherer schätzt das Risiko, dass du berufsunfähig wirst, als höher ein und erhebt dafür einen Aufschlag auf den monatlichen Beitrag (z.B. 10%, 25% oder mehr). Die volle Leistung ist aber weiterhin abgedeckt.
3. Leistungsausschluss:
Bei bestimmten Vorerkrankungen oder Körperteilen kann der Versicherer einen Leistungsausschluss vereinbaren. Das bedeutet, dass der Versicherer keine Leistungen zahlt, wenn deine Berufsunfähigkeit direkt auf die ausgeschlossene Krankheit oder den ausgeschlossenen Körperbereich zurückzuführen ist.
Beispiel: Ein Ausschluss für “Erkrankungen der Lendenwirbelsäule” bei chronischen Rückenproblemen. In diesem Fall wäre eine BU aufgrund anderer Ursachen (z.B. Krebs, Unfall) weiterhin versichert.
Ein Leistungsausschluss ist oft die einzige Möglichkeit, überhaupt einen BU-Schutz zu erhalten, wenn das Risiko zu hoch ist, um es mit einem Zuschlag zu versichern.
4. Ablehnung des Antrags:
Dies ist die seltenste, aber schlimmste Konsequenz. Sie tritt ein bei sehr schweren, multiplen, fortschreitenden oder bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeiten, die ein zu hohes Risiko für den Versicherer darstellen.
Eine Ablehnung ist problematisch, da sie in der zentralen Hinweisdatei der Versicherer (HIS) vermerkt wird und einen Neuversicherungsversuch bei anderen Anbietern erschweren kann.
Dein optimaler Weg zur BU trotz Vorerkrankung: So gehst du sicher vor!
Eine präzise Vorbereitung und die richtige Strategie sind entscheidend, um trotz Vorerkrankungen einen erstklassigen BU-Schutz zu erhalten.
1. Sammle deine Krankenakte:
Fordere bei allen relevanten Ärzten (Hausarzt, Fachärzte, Psychologen) eine Kopie deiner Krankenakte für die letzten 5-10 Jahre an. Das dauert oft einige Wochen!
Prüfe die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
2. Erstelle eine detaillierte Gesundheitserklärung:
Gehe deine Krankenakte sorgfältig durch und liste alle Diagnosen, Behandlungen, Medikationen und Arztbesuche chronologisch auf.
Beschreibe jede Erkrankung detailliert: Wann trat sie auf? Wie wurde sie behandelt? Seit wann bist du beschwerdefrei? Gab es Ausfallzeiten?
Konzentriere dich auf eine positive Darstellung des Verlaufs, wenn die Erkrankung gut kontrolliert oder ausgeheilt ist.
3. Die “Vorab”-Gesundheitsprüfung (Anonyme Risikovoranfrage – ARV):
Dies ist der absolut wichtigste Schritt! Bevor du einen offiziellen Antrag stellst, sollte dein Berater deine anonymisierten Gesundheitsdaten bei mehreren infrage kommenden Versicherern einreichen.
Du erhältst so verbindliche Einschätzungen der Versicherer (Annahme, Zuschlag, Ausschluss, Ablehnung), ohne dass dein Name oder andere identifizierende Daten übermittelt werden.
Das hat zwei entscheidende Vorteile:
Kein Eintrag im HIS: Eine mögliche Ablehnung wird nicht registriert.
Beste Konditionen finden: Du kannst den Versicherer wählen, der das beste Angebot (geringster Zuschlag, kein Ausschluss) für deine individuelle Gesundheitssituation macht.
4. Den richtigen Berater wählen:
Wähle einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Finanzberater, der auf BU spezialisiert ist. Er ist keinem Versicherer verpflichtet und hat Erfahrung mit komplexen Gesundheitsfällen.
Er hilft dir bei der Aufbereitung deiner Gesundheitsdaten, der Formulierung der Gesundheitserklärung und der Durchführung der anonymen Risikovoranfrage.
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2. Spezialisierte Expertise für Gesundheitsfragen:
Wir sind ausgewiesene Spezialisten für die Gesundheitsprüfung bei der BU und wissen, wie man sie optimal für den Versicherer aufbereitet, um faire Ergebnisse zu erzielen – selbst bei komplexen Historien.
3. Risiko-Minimierung durch ARV:
Wir nutzen ausschließlich anonyme Risikovoranfragen, um für dich die bestmöglichen Konditionen zu finden und das Risiko einer Ablehnung oder eines schlechten Angebots zu minimieren, bevor du einen offiziellen Antrag stellst.
4. Maximale Transparenz:
Wir legen alle Leistungen, Ausschlüsse, Prämien und Risiken offen. Du siehst genau, was dich erwartet, ohne versteckte Fallstricke oder unnötigen Kleingedruckten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur BU trotz Vorerkrankung
Ja, in den meisten Fällen ist es absolut möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen abzuschließen. Die Versicherer bewerten das individuelle Risiko und passen die Konditionen entsprechend an. Eine pauschale Ablehnung ist selten und tritt nur bei sehr schweren oder akuten Erkrankungen auf.
Ja, du musst alle Fragen zur Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Das beinhaltet auch scheinbar geringfügige Beschwerden oder Arztbesuche, die innerhalb des abgefragten Zeitraums liegen (meist 5 oder 10 Jahre). Das Verschweigen von relevanten Informationen kann im Leistungsfall zur Verweigerung der Zahlung führen. Im Zweifel lieber mehr angeben als zu wenig.
Ein Risikozuschlag bedeutet, dass du aufgrund deiner Vorerkrankung einen höheren monatlichen Beitrag zahlst. Der Versicherungsschutz für die Erkrankung bleibt aber voll erhalten.
Ein Leistungsausschluss bedeutet, dass die Versicherung keine Leistung zahlt, wenn deine Berufsunfähigkeit direkt auf die ausgeschlossene Krankheit oder das ausgeschlossene Körperteil zurückzuführen ist. Für alle anderen Ursachen besteht der Schutz weiterhin.
Eine anonyme Risikovoranfrage (ARV) ist ein Prozess, bei dem ein unabhängiger Makler deine anonymisierten Gesundheitsdaten bei mehreren Versicherern einreicht, um unverbindliche Einschätzungen der Annahmemöglichkeiten zu erhalten. Das ist wichtig, weil es dir hilft, den Versicherer mit den besten Konditionen zu finden, ohne dass eine mögliche Ablehnung bei einer offiziellen Antragsstellung in der zentralen Hinweisdatei (HIS) vermerkt wird.
Wenn du deine Vorerkrankungen bei der Gesundheitsprüfung nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig angibst, verletzt du deine vorvertragliche Anzeigepflicht. Dies kann im Leistungsfall schwerwiegende Konsequenzen haben: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, zurücktreten oder kündigen und somit die Zahlung deiner BU-Rente verweigern – auch wenn die Berufsunfähigkeit gar nicht mit der verschwiegenen Erkrankung zusammenhängt. Absolute Ehrlichkeit ist daher unerlässlich.

